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Do, 12:16 Uhr
16.05.2019
Neues aus der VHS

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Es gibt Situationen, wo man seine Angelegenheiten nicht selbst regeln oder seinen Willen nicht äußern kann, zum Beispiel aufgrund von Krankheiten, Unfällen oder ähnlichen...


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Durch eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kann man im Voraus bestimmen, wie man dann behandelt und betreut werden möchte. Herr Gerstenberger von der Betreuungsbehörde des Landkreises erklärt, wie eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellt wird, was beim Inhalt zu beachten ist und wie dieser im Eintrittsfall umgesetzt wird.

Die Veranstaltung findet am 22. Mai, 18 Uhr im Raum 32 der Kreisvolkshochschule Nordhausen, Grimmelallee 60, statt. Die Gebühr von 4 Euro wird vor Ort erhoben.
Autor: red

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