Sa, 13:13 Uhr
30.03.2019
Bund der Steuerzahler vergleicht
Wie fleißig sind Thüringens Finanzämter?
Die Steuerzahler in Thüringen mussten 2018 vier Tage länger auf ihre Steuerbescheide warten als ein Jahr zuvor. Damit steht der Freistaat im bundesweiten Vergleich auf Platz 12. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Steuerzahlerbundes...
Bis zum 31. Juli haben die Steuerzahler Zeit, ihre Einkommensteuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Dann heißt es abwarten, bis die Steuerbescheide kommen - wie lange es dauert, hängt wiederum stark vom Wohnort des Steuerzahlers ab. Der aktuelle BdSt-Vergleich für die Bearbeitungszeiten bezieht sich auf das Veranlagungsjahr 2017, also auf die Steuererklärungen, die bis zum 31. Dezember 2018 abgegeben wurden.
Bei der Betrachtung des allgemeinen Durchschnitts waren die Finanzämter in Berlin mit 38,1 Tagen Bearbeitungszeit am schnellsten in Deutschland. Damit verteidigt die Hauptstadt ihren Spitzenplatz aus dem Vorjahr.
Demgegenüber mussten die Steuerzahler in Thüringen mit 54 Tagen deutlich länger auf ihren Bescheid warten.
Bei Arbeitnehmern kann die Bearbeitung etwas schneller erfolgen, wogegen Selbstständige und Unternehmer mehr Wartezeit einplanen müssen, da ihre Steuerfälle meist komplexer sind. Werden nur die Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer betrachtet, so ergibt sich ein ähnliches Ranking. Auch hier belegt die Hauptstadt Berlin mit 35,5 Bearbeitungstagen Platz 1. Thüringen schafft es hier immerhin auf Platz 11 mit 52,4 Tagen. Dabei schwanken die Bearbeitungszeiten bei den Thüringer Finanzämtern von 41,3 bis zu 64,3 Tagen. Schlusslicht ist im Vergleich Niedersachsen mit durchschnittlich 63 Bearbeitungstagen.
Warum sind die Finanzämter in Thüringen aber im vergangenen Jahr langsamer geworden? Laut Auskunft des Finanzministeriums lag dies hauptsächlich an der Umstellung von der Belegvorlagepflicht auf die Belegvorhaltepflicht, was zu vermehrten Nachfragen und Anforderungen seitens der Finanzämter und somit zu zeitlichen Verzögerungen geführt hat.
Vergleichsweise gut schlägt sich Thüringen allerdings bei der Digitalisierung der Veranlagungen. Der Anteil an vollmaschinell bearbeiteten Einkommensteuererklärungen lag im Jahr 2018 bereits 11,4 % Prozent aller Erklärungen. Damit liegt Thüringen über dem Bundesdurchschnitt von 10,0 %. Leider ist Thüringen aber bisher nicht in der Lage, die durchschnittliche Dauer für diese sogenannten Autofälle anzugeben und somit einen möglichen Einspareffekt nachzuweisen. Hier bietet sich bei der weiteren Digitalisierung noch etwas Potential.
Autor: redBis zum 31. Juli haben die Steuerzahler Zeit, ihre Einkommensteuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Dann heißt es abwarten, bis die Steuerbescheide kommen - wie lange es dauert, hängt wiederum stark vom Wohnort des Steuerzahlers ab. Der aktuelle BdSt-Vergleich für die Bearbeitungszeiten bezieht sich auf das Veranlagungsjahr 2017, also auf die Steuererklärungen, die bis zum 31. Dezember 2018 abgegeben wurden.
Bei der Betrachtung des allgemeinen Durchschnitts waren die Finanzämter in Berlin mit 38,1 Tagen Bearbeitungszeit am schnellsten in Deutschland. Damit verteidigt die Hauptstadt ihren Spitzenplatz aus dem Vorjahr.
Demgegenüber mussten die Steuerzahler in Thüringen mit 54 Tagen deutlich länger auf ihren Bescheid warten.
Bei Arbeitnehmern kann die Bearbeitung etwas schneller erfolgen, wogegen Selbstständige und Unternehmer mehr Wartezeit einplanen müssen, da ihre Steuerfälle meist komplexer sind. Werden nur die Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer betrachtet, so ergibt sich ein ähnliches Ranking. Auch hier belegt die Hauptstadt Berlin mit 35,5 Bearbeitungstagen Platz 1. Thüringen schafft es hier immerhin auf Platz 11 mit 52,4 Tagen. Dabei schwanken die Bearbeitungszeiten bei den Thüringer Finanzämtern von 41,3 bis zu 64,3 Tagen. Schlusslicht ist im Vergleich Niedersachsen mit durchschnittlich 63 Bearbeitungstagen.
Warum sind die Finanzämter in Thüringen aber im vergangenen Jahr langsamer geworden? Laut Auskunft des Finanzministeriums lag dies hauptsächlich an der Umstellung von der Belegvorlagepflicht auf die Belegvorhaltepflicht, was zu vermehrten Nachfragen und Anforderungen seitens der Finanzämter und somit zu zeitlichen Verzögerungen geführt hat.
Vergleichsweise gut schlägt sich Thüringen allerdings bei der Digitalisierung der Veranlagungen. Der Anteil an vollmaschinell bearbeiteten Einkommensteuererklärungen lag im Jahr 2018 bereits 11,4 % Prozent aller Erklärungen. Damit liegt Thüringen über dem Bundesdurchschnitt von 10,0 %. Leider ist Thüringen aber bisher nicht in der Lage, die durchschnittliche Dauer für diese sogenannten Autofälle anzugeben und somit einen möglichen Einspareffekt nachzuweisen. Hier bietet sich bei der weiteren Digitalisierung noch etwas Potential.
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