Do, 07:08 Uhr
28.03.2019
Berichte aus den Hotspots der Artenvielfalt 18 und 19
Das Schweigen der Zuständigen
Der Weg, den der 40-Tonner-LKW zum Transport von Stammholz am 17. November bei Gudersleben befuhr, war trotz der vorangegangenen Wegebaumaßnahmen noch immer fast zu schmal. Obwohl man vom Fuß des felsigen Hanges bereits ca. einen halben Meter weggeschnitten hatte, berührte der Auflieger fast den weißen, nur oberflächlich bewachsenen Felsen...
Der aber beherbergt die Wuchsorte von zwei in Thüringen stark gefährdeten Pflanzenarten, unter anderem der unscheinbaren und bundesweit (laut Roter Liste gefährdeter Pflanzenarten Deutschlands) ausdrücklich sehr seltenen Zwerg-Steppenkresse (Hornungia petraea). Und die Beschädigung des Felsens dürfte gegen geltendes Recht verstoßen. –
Die damals befürchtete Folge der Wegerweiterung beginnt nun einzutreten: Immer mehr Gestein bricht heraus, der eigentlich per Gesetz geschützte Gipsfelsen wird allmählich ebenso, wie der Lebensraum bedrohter Arten zerstört, wie der Fotovergleich zeigt.
Am 18. November 2018 informierte ich mit einer Mail die Untere Naturschutzbehörde und weitere Institutionen über die Beschädigung eines für den Artenschutz sehr bedeutsamen Gipsfelsens bei Gudersleben durch die genannte Wegverbreiterung. Eine Antwort erhielt ich bis heute von keiner der angeschriebenen Institutionen.
In den Medien beschrieb ich damals anhand eines anderen Beispieles aus dem Landkreis nicht nur die (nun eintretenden) möglichen Folgen der Beschädigung, sondern zitierte auch einen Ausschnitt des Thüringer Naturschutzgesetzes:
Im § 18 heißt: Die folgenden Biotope werden, ohne dass im Einzelfall eine Rechtsverordnung erlassen werden muss, unter besonderen Schutz gestellt:….4.: natürliche Block- und Felsschutthalden, Felsbildungen, Lehm- und Lösswände, Höhlen und Stollen, soweit diese nicht mehr genutzt werden sollen
Weiter heißt es in Absatz 3: Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, nachhaltigen Störung oder Veränderung des charakteristischen Zustandes von besonders geschützten Biotopen führen können, sind verboten.
Der betreffende Hang befindet sich zudem im FFH-Gebiet Nr. 4 Kammerforst-Himmelsberg-Mühlberg. In einem Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet sollen eigentlich wildlebende Arten und deren Lebensräume geschützt und erhalten werden. Und das umso mehr, als sich auf diesem felsigen Hang Lebensraumtypen befinden, auf deren Erhaltung diese EU-Richtlinie besonders abzielt. Für diese prioritären Lebensraumtypen sind zum Beispiel Schutzgebiete auszuweisen.
Und es gibt eine ganze Reihe weiterer Regelungen und Beschlüsse, die eine Zerstörung wie am felsigen Hang bei Gudersleben mit ihrem besonderem Arteninventar eigentlich unmöglich machen sollen. Ich schenke es mir, auf verschiedene Biodiversitätsstrategien, das Jahrzehnt der Biodiversität und die Forderungen aus dem Erdgipfel von Rio (1992) hier näher einzugehen. Papier, Konferenzen und Symposien zu dieser Thematik gab und gibt es zur Genüge.
Zwischen November 2018 und März 2019 jedenfalls hat sich die Zone offenliegenden Gesteins entlang des angeschnittenen Hanges bei Gudersleben deutlich vergrößert, wie der Fotovergleich eindeutig zeigt: Gestein ist abgebrochen und an den Wegrand gerollt. Der künstlich erzeugte Abbruch frisst sich den sensiblen Hang und damit in den Bestand der seltenen Arten hinauf. Wahrscheinlich war dieser Hang jahrhundertelang stabil. Eine einzige unüberlegte Handlung führt zur Zerstörung innerhalb kurzer Zeit.
Das ist umso ärgerlicher, als wir uns vom BUND-Kreisverband Nordhausen seit nunmehr 2014 mittels jährlicher Mahd darum bemühen, dieses Kleinod der Biodiversität und unserer Landschaft ehrenamtlich zu erhalten. Und das bisher mit Erfolg: Mehr als tausende erblühende Pflanzen der Zwerg-Steppenkresse sind heute Regel statt Ausnahme. 2014 gab es nur noch einen Restbestand der seltenen Art. Der Hang war in Teilen verbuscht, der Halbtrockenrasen verfilzt. Das hat sich grundlegend zum Positiven geändert. - Den Hang anzuschneiden, ist wie ein Tritt in den Hintern für uns ehrenamtliche Naturschützer.
Abermals werde ich nun eine E-Mail an die Untere Naturschutzbehörde und andere Institutionen und Aktivisten schreiben und sie darum bitten, Maßnahmen zu ergreifen. Der Hang sollte gesichert, der Hangfuß wieder hergestellt, der weitere Abbruch durch Wiederherstellung des Hangfußes verhindert und Verantwortliche für diesen zerstörerischen Eingriff gefunden werden.
Es kann nicht sein, dass einerseits mehr als 4 Millionen Euro für die Erhaltung des Hotspots der Artenvielfalt Nr. 18 an den Landschaftspflegeverband Südharz-Kyffhäuser fließen, Steuergelder wohlgemerkt, und an anderer Stelle hochgradig gefährdete Lebensraumtypen sowie Arten durch Schludrigkeit, Ignoranz oder Hinwegsehen, vielleicht sogar noch durch angebliche Gesetzeskonformität, noch weiter gefährdet werden.
Einst stand an dem betreffenden Hang übrigens eine Informationstafel des Karstwanderweges. Auf dieser wurde auf die geomorphologischen Besonderheiten des kleinen Felshanges hingewiesen und um Vorsicht gebeten. Die empfindlichen kleinen Zwergenlöcher, kleine Höhlen, könnten sonst zerstört werden. Das nennt man die Ironie der Geschichte.
Denn zur Zerstörung des Karstkleinods könnte es nun schneller kommen, als gedacht, wenn die Verantwortlichen auch weiterhin nichts tun. Das dürfte übrigens auch bald Wissenschaftlern und ihren Studenten auffallen, die den Hang wegen seiner seltenen Arten und Karsterscheinungen extra als Studienobjekt aufsuchen.
In Zeiten des Wahlkampfes sollte all dies vielleicht auch ein Fall für die Politik sein. Schließlich sind es ja die Politiker, die bei jeder Gelegenheit den hohen Stellenwert der Biodiversität in unserer Landschaft betonen. Locker lassen werden wir jedenfalls nicht.
Bodo Schwarzberg, BUND-Kreisverband Nordhausen
Autor: redDer aber beherbergt die Wuchsorte von zwei in Thüringen stark gefährdeten Pflanzenarten, unter anderem der unscheinbaren und bundesweit (laut Roter Liste gefährdeter Pflanzenarten Deutschlands) ausdrücklich sehr seltenen Zwerg-Steppenkresse (Hornungia petraea). Und die Beschädigung des Felsens dürfte gegen geltendes Recht verstoßen. –
Die damals befürchtete Folge der Wegerweiterung beginnt nun einzutreten: Immer mehr Gestein bricht heraus, der eigentlich per Gesetz geschützte Gipsfelsen wird allmählich ebenso, wie der Lebensraum bedrohter Arten zerstört, wie der Fotovergleich zeigt.
Am 18. November 2018 informierte ich mit einer Mail die Untere Naturschutzbehörde und weitere Institutionen über die Beschädigung eines für den Artenschutz sehr bedeutsamen Gipsfelsens bei Gudersleben durch die genannte Wegverbreiterung. Eine Antwort erhielt ich bis heute von keiner der angeschriebenen Institutionen.
In den Medien beschrieb ich damals anhand eines anderen Beispieles aus dem Landkreis nicht nur die (nun eintretenden) möglichen Folgen der Beschädigung, sondern zitierte auch einen Ausschnitt des Thüringer Naturschutzgesetzes:
Im § 18 heißt: Die folgenden Biotope werden, ohne dass im Einzelfall eine Rechtsverordnung erlassen werden muss, unter besonderen Schutz gestellt:….4.: natürliche Block- und Felsschutthalden, Felsbildungen, Lehm- und Lösswände, Höhlen und Stollen, soweit diese nicht mehr genutzt werden sollen
Weiter heißt es in Absatz 3: Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, nachhaltigen Störung oder Veränderung des charakteristischen Zustandes von besonders geschützten Biotopen führen können, sind verboten.
Der betreffende Hang befindet sich zudem im FFH-Gebiet Nr. 4 Kammerforst-Himmelsberg-Mühlberg. In einem Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet sollen eigentlich wildlebende Arten und deren Lebensräume geschützt und erhalten werden. Und das umso mehr, als sich auf diesem felsigen Hang Lebensraumtypen befinden, auf deren Erhaltung diese EU-Richtlinie besonders abzielt. Für diese prioritären Lebensraumtypen sind zum Beispiel Schutzgebiete auszuweisen.
Und es gibt eine ganze Reihe weiterer Regelungen und Beschlüsse, die eine Zerstörung wie am felsigen Hang bei Gudersleben mit ihrem besonderem Arteninventar eigentlich unmöglich machen sollen. Ich schenke es mir, auf verschiedene Biodiversitätsstrategien, das Jahrzehnt der Biodiversität und die Forderungen aus dem Erdgipfel von Rio (1992) hier näher einzugehen. Papier, Konferenzen und Symposien zu dieser Thematik gab und gibt es zur Genüge.
Zwischen November 2018 und März 2019 jedenfalls hat sich die Zone offenliegenden Gesteins entlang des angeschnittenen Hanges bei Gudersleben deutlich vergrößert, wie der Fotovergleich eindeutig zeigt: Gestein ist abgebrochen und an den Wegrand gerollt. Der künstlich erzeugte Abbruch frisst sich den sensiblen Hang und damit in den Bestand der seltenen Arten hinauf. Wahrscheinlich war dieser Hang jahrhundertelang stabil. Eine einzige unüberlegte Handlung führt zur Zerstörung innerhalb kurzer Zeit.
Das ist umso ärgerlicher, als wir uns vom BUND-Kreisverband Nordhausen seit nunmehr 2014 mittels jährlicher Mahd darum bemühen, dieses Kleinod der Biodiversität und unserer Landschaft ehrenamtlich zu erhalten. Und das bisher mit Erfolg: Mehr als tausende erblühende Pflanzen der Zwerg-Steppenkresse sind heute Regel statt Ausnahme. 2014 gab es nur noch einen Restbestand der seltenen Art. Der Hang war in Teilen verbuscht, der Halbtrockenrasen verfilzt. Das hat sich grundlegend zum Positiven geändert. - Den Hang anzuschneiden, ist wie ein Tritt in den Hintern für uns ehrenamtliche Naturschützer.
Abermals werde ich nun eine E-Mail an die Untere Naturschutzbehörde und andere Institutionen und Aktivisten schreiben und sie darum bitten, Maßnahmen zu ergreifen. Der Hang sollte gesichert, der Hangfuß wieder hergestellt, der weitere Abbruch durch Wiederherstellung des Hangfußes verhindert und Verantwortliche für diesen zerstörerischen Eingriff gefunden werden.
Es kann nicht sein, dass einerseits mehr als 4 Millionen Euro für die Erhaltung des Hotspots der Artenvielfalt Nr. 18 an den Landschaftspflegeverband Südharz-Kyffhäuser fließen, Steuergelder wohlgemerkt, und an anderer Stelle hochgradig gefährdete Lebensraumtypen sowie Arten durch Schludrigkeit, Ignoranz oder Hinwegsehen, vielleicht sogar noch durch angebliche Gesetzeskonformität, noch weiter gefährdet werden.
Einst stand an dem betreffenden Hang übrigens eine Informationstafel des Karstwanderweges. Auf dieser wurde auf die geomorphologischen Besonderheiten des kleinen Felshanges hingewiesen und um Vorsicht gebeten. Die empfindlichen kleinen Zwergenlöcher, kleine Höhlen, könnten sonst zerstört werden. Das nennt man die Ironie der Geschichte.
Denn zur Zerstörung des Karstkleinods könnte es nun schneller kommen, als gedacht, wenn die Verantwortlichen auch weiterhin nichts tun. Das dürfte übrigens auch bald Wissenschaftlern und ihren Studenten auffallen, die den Hang wegen seiner seltenen Arten und Karsterscheinungen extra als Studienobjekt aufsuchen.
In Zeiten des Wahlkampfes sollte all dies vielleicht auch ein Fall für die Politik sein. Schließlich sind es ja die Politiker, die bei jeder Gelegenheit den hohen Stellenwert der Biodiversität in unserer Landschaft betonen. Locker lassen werden wir jedenfalls nicht.
Bodo Schwarzberg, BUND-Kreisverband Nordhausen





