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Do, 09:17 Uhr
07.03.2019
Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung

Arbeitslosigkeit, Scheidung und Konsumverhalten

In Deutschland gelten 6-7 Millionen Menschen als überschuldet. Im Landkreis Nordhausen ist davon jeder 10. Bürger über 18 Jahre betroffen. Hilfe bekommen Betroffene von der Schuldnerberatung der AWO, die jetzt einen Einblick in ihre Arbeit des vergangenen Jahres gibt...

Zu den Schuldnern komme eine wachsende Zahl an Überschuldungsgefährdeten, häufig auch Familien mit Kindern. Die Schuldnerberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt wertete für das vergangene Jahr folgende Ergebnisse:
Anzahl der Beratungsgespräche1.482
Gesamtzahl der Beratungsfälle467
davon Fälle Schuldnerberatung250
davon Fälle Verbraucherinsolvenz217
aufgenommene Neufälle127

Auf Grund einer Erhöhung der finanziellen Förderung durch das Land Thüringen und einer stabilen Förderung durch den Landkreis war es seit Jahren erstmalig wieder möglich, dass die meisten Fälle ohne größere Wartezeiten in die persönliche Beratung aufgenommen werden konnten.

Die größte Zahl der langfristigen Fälle wurden für die Stadt Nordhausen mit den dazugehörigen Gemeinden registriert:
Nordhausen und Gemeinden313
Bleicherode und Gemeinden34
Harztor34
Ellrich und Gemeinden21
Heringen und Gemeinden20
Sollstedt18
Hainleite13
Werther8
Hohenstein4
andere2

Selten reichten Kurzberatungen aus, um die umfangreichen finanziellen Probleme zu lösen. Meist schloss sich ein langfristiger Beratungsprozess, manchmal über mehrere Jahre, an:
  • 2 Jahre 79 Fälle
  • 3 Jahre 54 Fälle
  • 4 Jahre 41 Fälle
  • 5 Jahre 31 Fälle
  • 6 Jahre 11 Fälle
  • über 7 Jahre 6 Fälle

Während dieser Zeit wurden die Klienten befähigt, mit dem vorhandenen Einkommen auszukommen, Vollstreckungsschutz zu nutzen, wie z. B. ein Pfändungsschutzkonto einzurichten und eine Übersicht zu der Gesamtverschuldung sowie den einzelnen Gläubigern zu erlangen. Wenn die Unterlagen auf Grund unterschiedlicher Umstände nicht vollständig waren, brauchte es teilweise viel Zeit und Geduld, um ein Verbraucherinsolvenzverfahren vorzubereiten.

Erschwerend für die Beratung kam bei 73 Betroffenen dazu, dass psychische Erkrankungen bzw. in 36 Fällen Suchterkrankungen vorlagen. Ein auffälliger Anstieg war bei Klienten mit psychischen Erkrankungen zu verzeichnen, da diese Zahl 2017 noch 54 Fälle ausmachte.

Die Auslöser und Ursachen dafür, dass aus normaler Verschuldung eine Überschuldung wird, gestalteten sich vielfältig. Es waren meist mehrere nicht vorhersehbare Lebensumstände, durch welche das finanzielle Gleichgewicht nicht mehr gewährleistet werden konnte.

Auslöser/Ursachen der Überschuldung (Mehrfachnennung möglich):
Arbeitslosigkeit235(51,54 %)
Scheidung, Trennung150(32,89 %)
Konsumverhalten117(25,66 %)
Krankheit97(21,27 %)
längerfristiges Niedrigeinkommen80(17,54 %)
unwirtschaftliche Haushaltsführung51(11,18 %)
Zahlungsverpflichtung aus Bürgschaft, Mithaftung47(10,31 %)
Straffälligkeit47(10,31 %)
gescheiterte Selbstständigkeit44(9,65 %)
gescheiterte Immobilienfinanzierung36(7,89 %)
Haushaltsgründung, Geburt Kind29(6,36 %)

Der Hauptauslöser war bei 51,54 % der Ratsuchenden Arbeitslosigkeit, häufig verbunden mit anderen Faktoren.

Bei 32,89 % der Überschuldeten registrierte die Beratungsstelle Scheidung oder Trennung vom Partner als Ursache für die finanziellen Probleme.
Dann reichte das Einkommen einfach nicht mehr aus, um alle laufenden Ausgaben und die eingegangenen Ratenverpflichtungen zu decken.

Weitere interessante Angaben aus der Statistik:
  • durchschnittliche Schuldenhöhe pro Fall: 34.372 EUR (Vorjahr 32.868 EUR)
  • ehemals Selbstständige/gescheiterte Existenzgründer: 54 (Vorjahr 66)
  • Alleinerziehende: 89 (Vorjahr 106)

Anzahl der Gläubiger pro Fall in der langfristigen Beratung:
1 bis 5 Gläubigerbei 117 Fällen
6 bis 10 Gläubigerbei 78 Fällen
11bis 20 Gläubigerbei 128 Fällen
21 bis 50 Gläubigerbei 118 Fällen
über 50 Gläubigerbei 15 Fällen


Weitere Tendenzen:
  • auffälliger Anstieg der Klientenzahl in der Altersgruppe 40 bis 50 Jahre
  • Rückgang bei Ratsuchenden mit Arbeitslosengeld II und ergänzend Arbeitslosengeld II
  • Anstieg bei Klienten mit Arbeitslosengeld I und Auszubildenden
  • Rückgang bei gescheiterten Immobilienfinanzierungen
  • außergerichtliche Einigungsversuche als Vorstufe eines Verbraucherinsolvenzverfahrens: 44, darunter erfolgreiche 7
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist für viele Betroffene ein Weg aus der Überschuldung und die Chance, die Restschuldbefreiung zu erlangen. 2018 haben 41 frühere Schuldner, die von den AWO-Mitarbeitern beraten wurden, vom Insolvenzgericht den Beschluss über die Restschuldbefreiung erhalten.
Unter ihren waren 3 Klienten, für welche vor Ablauf der 6 Jahre Anträge auf vorzeitige Restschuldbefreiung bewilligt wurden.
Monika Röthling
Leiterin AWO Schuldner- und Verbraucherinsolvenz-
beratung
Autor: red

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