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Mo, 07:00 Uhr
28.01.2019
Immer noch keine befriedigende Antwort

Stadtverwaltung verwehrt Auskunft

In einem Wahljahr wollen alle Parteien aller politischen Ebenen punkten. Ein probates Mittel ist dabei die Forderung nach der Senkung von Steuern. Auch in Nordhausen...


Die Nordhäuser Sozialdemokratie möchte die Grundsteuern gern gesenkt haben. Die nnz hatte dazu in der vergangenen Woche berichtet. Noch immer ist vor allem SPD-Chef Hans-Georg Müller verärgert.

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Einen entsprechenden Vorschlag hatte Müller bereits im Zuge der Diskussion zum Haushalt 2019, also im vergangenen Jahr, eingebracht. Gehe nicht, so die Antwort der Verwaltung, da sich die Stadt immer noch in der Konsolidierung befinde.

Der Vorwurf von Müller: bereits zu diesem Zeitpunkt soll es ein Schreiben aus dem Innenministerium gegeben haben, in dem selbst Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, die Grundsteuern senken können (siehe nnz-Archiv). Richtig sauer ist Müller auch, weil die Verwaltung das hätte recherchieren können - und müssen.

Doch die SPD-Fraktion wird nicht locker lassen. Denn nach der Genehmigung des aktuellen Haushaltes durch die Kommunalaufsicht will die SPD einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen, da sich entscheidende Zahlen durch die Auflösung von Rückstellungen verändert hätten.

Doch damit ist der Frust bei Hans-Georg Müller noch nicht vorbei, denn seit Ende Mai vergangenen Jahres wartet er auf eine detaillierte Auskunft darüber, in welcher Höhe externe Anwaltskosten aus diversen Rechtsstreitigkeiten (von 2013 bis 2017) durch die Stadt verursacht wurden, obwohl das Rathaus über ein eigenes Rechtsamt verfügt.

Einige Antworten hat Stadtrat Müller erhalten. In denen jedoch werde mal kurz und knapp, mal ausführlichst erklärt, warum er als Stadtrat kein Recht auf detaillierte Auskunft habe. Müller pocht unter anderem auf das Etatrecht des Stadtrates und will notfalls eine Auskunft mit exakten Zahlen erzwingen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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Kommentare
Treuhänder
28.01.2019, 20:43 Uhr
Verwehrt
Selbst wenn in einem Schreiben des Innenministeriums darauf verwiesen wird, dass Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden die Grundsteuern senken können ist die Aussage des OB in seiner Ansprache zum Neujahrsempfang noch bedeutungsvoller: "Zumindest die Stadt Nordhausen ist ab sofort nicht mehr auf Bitten und Betteln in Erfurt oder Weimar angewiesen", heißt keine Bedarfszuweisungen mehr beantragen zu müssen. Damit wären doch Spielräume zur Senkung der Grundsteuern vorhanden.

Warum die Auskunft zur Höhe der externen Anwaltskosten der Jahre 2013 bis 2017 verweigert wird, ist nicht nachvollziehbar. Stadträte haben doch ein Anrecht darauf zu erfahren, in welcher Höhe und wofür Steuergeld verausgabt wurde.

Der Stadtrat sollte bei der Verwaltung die Frage stellen, in welchen Bereichen, wofür und in welcher Höhe externe zur Erbringung von Leistungen beauftragt werden?

Trotz der "pflichtigen Haushaltskonsolidierung" gäbe es vielleicht noch andere Spielräume zur Senkung der Steuerlasten für den Bürger.
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