Do, 13:53 Uhr
24.01.2019
Polizeibericht
Vermisster Patient wieder im Krankenhaus
Ein Fußgänger wurde bei einem Unfall im Bereich Hagen am Mittwochnachmittag verletzt. Der Mann, der auf auf dem Gehweg lief, war in angetrunkenem Zustand auf die Motorhaube eines anhaltenden VW Golf gestürzt...
Die Fahrerin hatte zuvor den Betrunkenen entdeckt und beabsichtigte anzuhalten, um sich nach seinem Zustand zu erkundigen. Ein Rettungswagen brachte den 29-Jährigen ins Krankenhaus. Seine Verletzungen waren nicht schwerwiegend. Der Mann war bereits vom Krankenhauspersonal vermisst worden. Er hatte am Nachmittag das Klinikum unerlaubt verlassen.
Autor: redDie Fahrerin hatte zuvor den Betrunkenen entdeckt und beabsichtigte anzuhalten, um sich nach seinem Zustand zu erkundigen. Ein Rettungswagen brachte den 29-Jährigen ins Krankenhaus. Seine Verletzungen waren nicht schwerwiegend. Der Mann war bereits vom Krankenhauspersonal vermisst worden. Er hatte am Nachmittag das Klinikum unerlaubt verlassen.
Kommentare
Wolfi65
24.01.2019, 17.12 Uhr
Unerlaubt vom Krankenhaus ferngeblieben?
Da ist doch bestimmt Jemand verwechselt worden.
Hier ging es doch um einen Betrunkenen Bürger, welcher durch einen unglücklichen Umstand auf die Motorhaube eines vorbei kommenden PKW gefallen ist.
Es ist mir neu, dass in einem solchen Fall nach medizinischer Erstversorgung und eventueller Feststellung der Personalien, durch die entsprechenden BRD Behörden und dessen Vollzugsbeamten, jemand Krankenhaus-Arrest hat.
Es ist doch ein Witz, wie hier mit europäischen Grundrechten gespielt wird.
Selbstverständlich hat jeder BRD Bürger das Recht, seinen Aufenthaltsort selbst zu bestimmen, wenn nicht gerade ein BRD Justiz-Haftbefehl vorliegt.
Man sollte hier vielleicht nachfragen, wieso der oder die Kfz-Führer/in, nicht in der Lage war, den Unfall durch vorausschauendes Fahrverhalten zu vermeiden.
Hier ging es doch um einen Betrunkenen Bürger, welcher durch einen unglücklichen Umstand auf die Motorhaube eines vorbei kommenden PKW gefallen ist.
Es ist mir neu, dass in einem solchen Fall nach medizinischer Erstversorgung und eventueller Feststellung der Personalien, durch die entsprechenden BRD Behörden und dessen Vollzugsbeamten, jemand Krankenhaus-Arrest hat.
Es ist doch ein Witz, wie hier mit europäischen Grundrechten gespielt wird.
Selbstverständlich hat jeder BRD Bürger das Recht, seinen Aufenthaltsort selbst zu bestimmen, wenn nicht gerade ein BRD Justiz-Haftbefehl vorliegt.
Man sollte hier vielleicht nachfragen, wieso der oder die Kfz-Führer/in, nicht in der Lage war, den Unfall durch vorausschauendes Fahrverhalten zu vermeiden.
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