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Mi, 20:32 Uhr
23.01.2019
Konstruktive Arbeit

Eine "Instanz" verabschiedet sich

Eine der "kommunalpolitischen Instanzen" des Landkreises wird sich mit Ende dieser Legislaturperiode aus dem Kreistagsgeschehen verabschieden. Allerdings nicht, ohne seine Meinung zu sagen oder zu schreiben...


Für den nächsten Kreistag wird der jetzige Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung, Jürgen Hohberg, nicht wieder kandidieren. Der nnz schreibt er:

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"Deshalb möchte ich vor Beginn des Wahlkampfes der Parteien die Gelegenheit nutzen, den derzeitigen Sachstand der Finanzsituation im Landkreis zu bewerten.

Im Jahr 2011 wurde mir mit CDU-Mandat der Vorsitz im Finanzausschuss des Kreistages Nordhausen angetragen. In diese Tätigkeit konnte ich meine bis dahin gesammelten kommunalpolitischen Erfahrungen aus 20 Jahren als Bürgermeister (bis 2010) sinnvoll einbringen.

Mein Dank gilt schon heute den Mitgliedern des Ausschusses, die mir die erforderliche Sacharbeit quer durch die Parteien sehr erleichterten. So konnten wir insbesondere die Finanz-Verwaltung sowie die jeweiligen Landräte und die Landrätin bei der erforderlichen Konsolidierung des Kreishaushaltes konstruktiv unterstützen. Wenn wir nach vielen Jahren erstmalig bereits wieder im Dezember 2018 einen Haushalt für das folgende Jahr im Kreistag beschließen konnten, war das (bei allen noch vorhandenen Unwägbarkeiten dabei) keine Selbstverständlichkeit.

Natürlich hoffe ich, dass die Intentionen/Überlegungen von Kreistag und Finanz-Ausschuss, die zur weiteren Reduzierung der Fehlbeträge aus Vorjahren von ursprünglich 21,5 Millionen Euro Ende 2015 auf geplante 9,8 Millionen Euro zum Ende dieses Jahres und damit zum weiteren Schuldenabbau führen könnten, nun vom Thüringer Landesverwaltungsamt auch durch eine Genehmigung des Haushaltes 2019 bestätigt werden.

Unsere konstruktive Ausschussarbeit bis zum Juni wird in einem Wahljahr sicher nicht einfacher. Neben der anstehenden Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2017 wird unser Hauptaugenmerk dabei weiter der konsequenten Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes gelten, das den Rahmen für die Fortführung der Tilgung früherer Fehlbeträge bei gleichzeitigem, kontinuierlichem Abbau des erheblichen Investitionsstaus vorgibt. Es wird meines Erachtens auch wichtig, bis zum 30. Juni nicht durch politisch motivierte Ausgabenwünsche diesen Haushaltsvollzug noch in Frage zu stellen.
Jürgen Hohberg
Autor: red

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