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Mo, 12:32 Uhr
10.12.2018
Meldungen aus der Region

Stand der Änderung des Regionalplans Nordthüringen

Von der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen erreichte uns zum Stand der Änderung des Regionalplanes diese Meldung vom Präsidenten der Planungsgemeinschaft...

Die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen führte in der Zeit vom 03.09. bis einschließlich 08.11.2018 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Regionalplanes Nordthüringen durch. Gleichzeitig fand die Anhörung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Regionalen Planungsbeirat vertretenen Institutionen statt.

Ich möchte mich als Präsident der Planungsgemeinschaft herzlich für die rege Beteiligung und die Diskussion zu den vielfältigen regionalen Belangen bedanken, denn genau dies ist mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung beabsichtigt.

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Mit Beendigung der Frist geht es nun um die Erfassung der sehr zahlreich eingegangenen Stellungnahmen (Hinweis: Es wird auf Grund der Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen keine Empfangsbestätigung geben) sowohl der öffentlichen Stellen als auch der Bürger, Unternehmen, Vereine und Institutionen sowie der angrenzenden Planungsregionen zum Planentwurf. Nach der vollständigen Erfassung erfolgt die Bearbeitung in Form der Abwägung. Grundlage dafür ist die Vorgabe im § 7 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes des Bundes:

„Bei der Aufstellung der Raumordnungspläne sind die öffentlichen und privaten Belange, soweit sie auf der jeweiligen Planungsebene erkennbar und von Bedeutung sind, gegeneinander und untereinander abzuwägen. Das Ergebnis der Umweltprüfung nach § 8 sowie die Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren nach § 9 sind in der Abwägung nach Satz 1 zu berücksichtigen.

Raumordnungspläne benachbarter Planungsräume sind aufeinander abzustimmen.“ Die Abwägung ist also die in der Regionalplanung typische Aufgabe der Entscheidungsvorbereitung und bildet den Kern des Planungsprozesses. Die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen wird sich deshalb mit allen eingebrachten Hinweisen, Anregungen und Bedenken, sprich öffentlichen und privaten Belangen, intensiv auseinandersetzen, abwägen und die Ergebnisse in einen neuen Entwurf für eine zweite Anhörung / öffentliche Beteiligung einarbeiten.

Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass vor dem Hintergrund der jetzt umfangreich anstehenden Aufgaben, sowohl für die Planungsstelle als auch für die Gremien der Planungsgemeinschaft, nicht mit einer kurzfristigen Vorlage eines zweiten Planentwurfes zu rechnen ist. Es wird mit der gebotenen Dringlichkeit, u.a. auf Grund der landesgesetzlichen Vorgaben gearbeitet, welche aber nicht zulasten der formellen und sachgerechten Abwägung gehen darf.

Für die Planungsregion Nordthüringen gibt es einen gültigen Regionalplan aus dem Jahr 2012, der für alle z.Z. laufenden Planungen weiterhin die Grundlage bildet: (http://www.regionalplanung.thueringen.de/rpg/nord/regionalplan/rrop/).


Dr. Werner Henning
Präsident
Autor: khh

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