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Do, 14:52 Uhr
17.02.2005

Der kleine, feine Unterschied

Nordhausen (nnz). Die Thüringer Landtagsabgeordneten haben sich mal wieder genüsslich bedient. Bei ihren Diäten zum Beispiel. Das kritisiert der Bund der Steuerzahlen und zählt auf, was ein Abgeordneter an Euros bekommt...


Anlässlich der jüngsten Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der Thüringer Landtagsabgeordneten hat sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) Thüringen erneut gegen den so genannten Diätenautomatismus ausgesprochen. Vereinsvorsitzende Dr. Elfi Gründig fordert einen „grundlegenden Systemwechsel bei der Bezahlung der Abgeordneten.“ „Dies betrifft nicht nur die Abschaffung der Indexierung“, so Gründig weiter.

„Aus einer erhöhten steuerpflichtigen Grundentschädigung sollten die mandatsbedingten Aufwendungen mit der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zudem gehört die überdimensionierte und vollständig aus Steuermitteln finanzierte Altersversorgung abgeschafft. Die Abgeordneten haben für ihre Rente selbst zu sorgen.“ Dazu liegen konkrete Vorschläge einer unabhängigen Diätenkommission in Nordrhein-Westfalen auf dem Tisch. Dies kann auch ein Modell für Thüringen sein, so die Ansicht der Thüringer Steuerzahlerorganisation.

Während die Grundentschädigung von monatlich 4.413,34 Euro bis 31.10.2006 nicht verändert wird, erhöhen sich die Aufwandsentschädigungen rückwirkend zum 01.11.2004 um 2,1 % gemäß der Preisentwicklung. Damit stehen jedem Abgeordneten auf ein Jahr bezogen steuerfrei zur Verfügung:

13.013,28 Euro als allgemeine Kostenpauschale, 4.066,80 Euro für Mehraufwendungen aus der Tätigkeit am Sitz des Landtags sowie zwischen 2.439,96 Euro und 10.166,76 Euro eine nach Entfernung zwischen Wohnsitz bzw. Abgeordnetenbüro und Landtag gestaffelte Fahrtkostenpauschale.

Ein Arbeitnehmer kann für sich lediglich eine jährliche Werbungskostenpauschale von 920 Euro reklamieren. Sofern die Aufwendungen über diesen Pauschbetrag hinausgehen, sind alle Aufwendungen peinlichst genau gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Diese Arbeit bleibt den Volksvertretern selbstverständlich erspart.
Autor: nnz

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