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Fr, 12:09 Uhr
09.11.2018
Aus dem Gerichtssaal

Handschellen klickten nach Verhandlung

Vier angeklagte Asylbewerber aus Syrien im Alter von 30, 20 und 26 Jahren wurden am Mittwoch wegen Gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht in Nordhausen verurteilt. Noch sind die Urteile nicht rechtskräftig...


... worauf die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Haftbefehl gegen die beiden 20-Jährigen beantragte. Daraufhin klickten noch im Verhandlungssaal bei den beiden jungen Männern die Handschellen.

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Der Richter hatte dem Antrag stattgegeben und den Haftbefehl erlassen. Sie wurden zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die beiden anderen Männer erhielten Bewährungsstrafen. Alle vier agierten als Täter bei einer körperlichen Auseinandersetzung im Mai 2017 in der Gemeinschaftsunterkunft in der Güntherstraße in Sondershausen.

Die beiden 20-Jährigen waren an weiteren körperlichen Auseinandersetzungen im vergangenen Jahr beteiligt, die am Mittwoch ebenfalls Gegenstand der Verhandlung waren.
Autor: red

Kommentare
tannhäuser
09.11.2018, 13.23 Uhr
Jugendschöffengericht?
Heisst das, die Schöffen waren Jugendliche? Oder hatte das Gericht für Erwachsene keinen Termin frei?

Zumindest 2 der Angeklagten sind doch aus dem Alter raus oder gilt missratene Integrationsbereitschaft tatsächlich als strafmildernd?
Psychoanalytiker
09.11.2018, 13.56 Uhr
Jugendliche
In diesem, unseren Land sollen Jugendliche mit 16 Jahren die Reife haben, ihr Wahlrecht auszuüben. Auch dürfen sie Kinder bekommen, unter bestimmten Umständen vor dem 18. Geburtstag heiraten oder Auto fahren. Geht es aber um "Mord und Totschlag" sind diese Jugendlichen plötzlich nicht "reif" genug und weniger verantwortlich, selbst wenn sie (wie hier) schon 20 Jahre alt sind. Dann gilt das Jugendstrafrecht mit lächerlichen Konsequenzen. Auch solch eine Rechtsprechung führt langsam und sicher dazu, dass Recht und Ordnung immer weniger Bedeutung erhalten. Die in letzter Zeit aufgezeigten Berichte über ausländische Clans sollten dafür ebenfalls Beweis genug sein.

Wenn Asylsuchende und Wirtschaftsflüchtlinge unsere Hilfe und Gastfreundschaft durch Straftaten missbrauchen, so hilft nur eins: Nach Verbüßung der Strafe - konsequente Abschiebung ins Heimatland. Das mag mühsam sein. Daher verbieten sich hier auch jahrelange Verfahren, schnell muss es gehen. Nur so ist es möglich, unser Land und unser Europa diesbezüglich zu schützen. Es muss sich herumsprechen, dass wir solche Verhaltensweisen nicht dulden, sonst gibt es zunehmend "Wild West". Das mag in den Ohren mancher "Gutmenschen" als rechts gelten. Dann ist es eben so ...
Bernd
09.11.2018, 14.43 Uhr
Das ist das Ergebnis von Links und Grün
Natürlich haben Sie recht werte Kommentatoren, aber was erwarten Sie, wenn Linke und Grüne das Sagen haben?

Linke und Grüne fordern das Wahlrecht auf 16 bzw. 14 herabzusetzen, wollen aber die Strafmündigkeit am liebsten noch höher setzen!

Genau so sinnvolle wie alles was von Linken und Grünen kommt
Psychoanalytiker
09.11.2018, 15.35 Uhr
Lieber Bernd ...
... Sie sehen das leider viel zu eng. Die (Straf-)Gesetzgebung ist Bundesgesetz und da hatte DIE LINKE nicht das Sagen. Grün ist o.k., aber CDU/CSU hatten (zeitlich begrenzt) zusammen mit der SPD bzw. der FDP die Verantwortung zur Gesetzgebung. Die haben "den Mist" zu verantworten, den die Juristen bzw. Gerichte dann auslegten. Und genau dieses bemängelt ja auch der Bürgermeister von SDH in seinem Beitrag dieser Zeitung. Bei all seiner ehrlichen Ausführung benannt er leider nicht die Verursacher dieser Misere.

Dass auch Landesgesetze oft miserabel sind, steht auf einem anderen Blatt und da haben in Thüringen bezüglich der Linken auch Sie nicht Unrecht ...
Sonntagsradler 2
09.11.2018, 15.52 Uhr
Ja Ja @ Bernd
Ich frage mich auch manchmal welche Deo`s die Linken und Grünen so nehmen das ihre Sinne durch das inhalieren der Düfte so vernebelt sind und wo diese zu kaufen gibt.
Ob die Inkas auch solche berauschende Düfte inhaliert haben! Wer weiß?`:-))
Peter Lustig
09.11.2018, 18.48 Uhr
Klar sollen die nach dem Gesetz bestraft werden,
das Problem in dieser Zeitung ist allerdings, dass die Gewaltenteilung des Rechtsstaates zwischen Legislative und Judikative einseitig auf die Politik projiziert wird. Das macht man offenbar bewusst, um den großen Diktator wieder salonfähig zu machen.

Ich persönlich halte es da lieber mit Kritik an der Judikative. Wenn ich höre und lese, dass Maaßen und Co alles verbandelte Rechtsverdreher sind, und auch die Verwaltungen der Städte und Kommunen von dieser Gruppe gekapert sind, dann muss da seitens der Legislative endlich eingeschritten werden. Eine Verwaltung, die Führung, darf nicht zu 50 Prozent aus Rechtsanwälten bestehen, das sagt einem schon der normale Menschenverstand.
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