Fr, 11:15 Uhr
02.11.2018
Auch dem Stadtrat
Auch das wurde beschlossen
Die nnz hatte am Dienstag mit einem Live-Ticker aus dem Nordhäuser Stadtrat berichtet. Darüber hinaus wurden weitere weitere Beschlüsse gefasst...
So wurde Andrea Radtke zur Wahlleiterin und Thomas Joachimi zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahlen 2019 berufen.
Der Wahlleiterin obliegen zum Beispiel als Vorsitzende des Wahlausschusses die Berufung der Beisitzer und Stellvertreter des Ausschusses, die Entgegennahme und Vorprüfung der Wahlvorschläge sowie die Prüfung und Vorlage der Wahlniederschriften zur Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses. Außerdem ist die Wahlleiterin für die Einteilung der Stimmbezirke, die Ausstattung der Wahllokale sowie für die Bestellung und Schulung der Wahlvorstände in den Stimmbezirken zuständig.
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschloss ferner die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich von allgemeinen Wahlen und Volksentscheiden (Entschädigungssatzung Wahlen). Damit soll der Einsatz als Wahlhelfer/in künftig noch stärker gefördert werden. Insbesondere sollen die Entschädigungen für Wahlvorsteher auf 55 Euro sowie Mitglieder von Wahlvorständen, die nicht Beschäftigte der Stadtverwaltung Nordhausen und der Eigenbetriebe sind auf 45 Euro, erhöht werden.
Für Beschäftigte der Stadtverwaltung Nordhausen und der Eigenbetriebe erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von 35 Euro für Wahlvorsteher und 25 Euro für die weiteren Mitglieder.
Das Rolandsfest wird im Jahr 2019 durch die Stadt Nordhausen unter Einbeziehung der städtischen Unternehmen durchgeführt. Einen entsprechenden Beschluss fassten dazu die Stadträte. Dem Stadtrat ist bis Ende Februar 2019 eine Budgetplanung für das Rolandsfest zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Abrechnung des Rolandsfestes 2019 ist dem Stadtrat bis drei Monate nach Ende des Rolandsfestes zur Kenntnis zu geben, heißt es dazu weiter im Beschlusstext.
Autor: redSo wurde Andrea Radtke zur Wahlleiterin und Thomas Joachimi zum stellvertretenden Wahlleiter für die Kommunalwahlen 2019 berufen.
Der Wahlleiterin obliegen zum Beispiel als Vorsitzende des Wahlausschusses die Berufung der Beisitzer und Stellvertreter des Ausschusses, die Entgegennahme und Vorprüfung der Wahlvorschläge sowie die Prüfung und Vorlage der Wahlniederschriften zur Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses. Außerdem ist die Wahlleiterin für die Einteilung der Stimmbezirke, die Ausstattung der Wahllokale sowie für die Bestellung und Schulung der Wahlvorstände in den Stimmbezirken zuständig.
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschloss ferner die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit anlässlich von allgemeinen Wahlen und Volksentscheiden (Entschädigungssatzung Wahlen). Damit soll der Einsatz als Wahlhelfer/in künftig noch stärker gefördert werden. Insbesondere sollen die Entschädigungen für Wahlvorsteher auf 55 Euro sowie Mitglieder von Wahlvorständen, die nicht Beschäftigte der Stadtverwaltung Nordhausen und der Eigenbetriebe sind auf 45 Euro, erhöht werden.
Für Beschäftigte der Stadtverwaltung Nordhausen und der Eigenbetriebe erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Entschädigung in Höhe von 35 Euro für Wahlvorsteher und 25 Euro für die weiteren Mitglieder.
Das Rolandsfest wird im Jahr 2019 durch die Stadt Nordhausen unter Einbeziehung der städtischen Unternehmen durchgeführt. Einen entsprechenden Beschluss fassten dazu die Stadträte. Dem Stadtrat ist bis Ende Februar 2019 eine Budgetplanung für das Rolandsfest zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Abrechnung des Rolandsfestes 2019 ist dem Stadtrat bis drei Monate nach Ende des Rolandsfestes zur Kenntnis zu geben, heißt es dazu weiter im Beschlusstext.

