Mi, 12:22 Uhr
09.02.2005
nnz-Forum: Drittklassig
Nordhausen/Urbach (nnz). Die Bürgerinitiative Rettung der Goldenen Aue hat sich die Pressemeldungen des Planungsverbandes der vergangenen Jahre nochmals angesehen und die Aussagen daraus mit der heutigen "Planungsrealität" verglichen. Einzelheiten dazu mit em bekannten Klick im Forum der nnz.
Das Industriegebiet in der Goldenen Aue ist ausschließlich als zusammenhängende Fläche vermarktbar
Die Altlastenverdachtsfläche wird die Bebauung nicht beeinflussen
Der Verrohrung des Krummbaches steht nichts im Wege
Die geplante Fläche des Industriegebietes ist kein Überschwemmungsgebiet
Ein Gleißanschluss ist machbar
Wir erwarten umgehend Baurecht
(2000,2001,2002,2003,2004,2005)
Diese kurze Auswahl sind Aussagen des Planungsverbandes Industriegebiet und des Nordhäuser Baudezernenten Dietrich Beyse, die jetzt von der BI Rettung der Goldenen Aue neu gewichtet und auf ihren Wahrheitsgehalt hin untersucht wurden. Der jetzt ausgelegte neue B-Plan führt die obigen Aussage ad absurdum und bestätige die schon vor Jahren von der BI getätigten Aussagen, daß das geplante Gebiet in der Goldenen Aue nicht für die favorisierten Großinvestoren, und nur für diese werde ja geplant, geeignet ist.
Wie sich jetzt herausstellte, darf der das Gebiet querende Krummbach nicht verrohrt werden und mußte als geschütztes Biotop im B-Plan ausgewiesen werden. Die neuerlichen Aussagen des Planungsverbandes daß es ja eine Option gäbe, betrifft lediglich die Möglichkeit eine Brücke über den Bachlauf zu bauen.
Dafür wird dann sicherlich noch ein separates Verfahren nötig sein. Es bleibt also quasi bei der grundsätzlichen Teilung des Gebietes in 2 Teilflächen. Unter zusammenhängender Fläche verstehen Investoren doch wohl, daß das Gebiet auch zusammenhängend bebaut werden kann. Das gleiche betrifft eine Altlastenverdachtsfläche, die sich in dem Gebiet befindet. Diese Fläche wurde jetzt als nicht bebaubar gekennzeichnet und schränkt die Bebauung weiter ein. An dem ungünstigen und für Großindustrie nicht nutzbaren Flächenzuschnitt von durchschnittlich 300 Meter Breite ändert sich auch im neuen B-Plan nichts. Der westliche Teil des beplanten Gebietes wurde zwar aus dem offiziellen Überschwemmungsgebietsregister herausgenommen, aber der Krummbach wird sich bei Hochwasser wohl nicht an diese Vorgaben halten und weiterhin großflächige Überschwemmungen hervorrufen. Erkannt hätten dies wohl auch jetzt die Planer; denn fast 50% der westlichen Planfläche wurde als Hochwasser gefährdet gekennzeichnet. Die im B-Plan gemachten Aussagen dazu werden einen Investor wohl eher abschrecken in der Nähe des Krummbaches seine Produktionsstätte zu errichten.
Umweltbüros großer Investorenfirmen werden den Bebauungsplan und das Gebiet eingehend vergleichen und bewerten. Solche Bebauungs- und Erschließungshemmnisse sind folgerichtige Entscheidungen gesetzlicher Regelungen und müssen unabdingbar in den B-Plan einfließen. Dieses wurde von der BI seit Jahren angemahnt, aber vom Planungsverband immer als nicht notwendig oder nicht machbar ignoriert.
Damit hat der Planungsverband selbst dafür gesorgt, daß, aufgrund der starköpfigen und kompromisslosen Haltung des Nordhäuser Baudezernenten, die für unsere Region zwingend notwendige Entwicklung eines vermarktbaren Industriestandortes in weite Ferne gerückt ist. Jahre einer wirtschaftlichen Entwicklung wurden durch diesen Planungsverband verhindert. Die Alternativflächen sind seit Jahren bekannt und hätten gleichzeitig entwickelt werden können. Auch darauf hat die BI immer wieder hingewiesen.
Bürgerinitiative Rettung der Goldenen Aue
Autor: nnzDas Industriegebiet in der Goldenen Aue ist ausschließlich als zusammenhängende Fläche vermarktbar
Die Altlastenverdachtsfläche wird die Bebauung nicht beeinflussen
Der Verrohrung des Krummbaches steht nichts im Wege
Die geplante Fläche des Industriegebietes ist kein Überschwemmungsgebiet
Ein Gleißanschluss ist machbar
Wir erwarten umgehend Baurecht
(2000,2001,2002,2003,2004,2005)
Diese kurze Auswahl sind Aussagen des Planungsverbandes Industriegebiet und des Nordhäuser Baudezernenten Dietrich Beyse, die jetzt von der BI Rettung der Goldenen Aue neu gewichtet und auf ihren Wahrheitsgehalt hin untersucht wurden. Der jetzt ausgelegte neue B-Plan führt die obigen Aussage ad absurdum und bestätige die schon vor Jahren von der BI getätigten Aussagen, daß das geplante Gebiet in der Goldenen Aue nicht für die favorisierten Großinvestoren, und nur für diese werde ja geplant, geeignet ist.
Wie sich jetzt herausstellte, darf der das Gebiet querende Krummbach nicht verrohrt werden und mußte als geschütztes Biotop im B-Plan ausgewiesen werden. Die neuerlichen Aussagen des Planungsverbandes daß es ja eine Option gäbe, betrifft lediglich die Möglichkeit eine Brücke über den Bachlauf zu bauen.
Dafür wird dann sicherlich noch ein separates Verfahren nötig sein. Es bleibt also quasi bei der grundsätzlichen Teilung des Gebietes in 2 Teilflächen. Unter zusammenhängender Fläche verstehen Investoren doch wohl, daß das Gebiet auch zusammenhängend bebaut werden kann. Das gleiche betrifft eine Altlastenverdachtsfläche, die sich in dem Gebiet befindet. Diese Fläche wurde jetzt als nicht bebaubar gekennzeichnet und schränkt die Bebauung weiter ein. An dem ungünstigen und für Großindustrie nicht nutzbaren Flächenzuschnitt von durchschnittlich 300 Meter Breite ändert sich auch im neuen B-Plan nichts. Der westliche Teil des beplanten Gebietes wurde zwar aus dem offiziellen Überschwemmungsgebietsregister herausgenommen, aber der Krummbach wird sich bei Hochwasser wohl nicht an diese Vorgaben halten und weiterhin großflächige Überschwemmungen hervorrufen. Erkannt hätten dies wohl auch jetzt die Planer; denn fast 50% der westlichen Planfläche wurde als Hochwasser gefährdet gekennzeichnet. Die im B-Plan gemachten Aussagen dazu werden einen Investor wohl eher abschrecken in der Nähe des Krummbaches seine Produktionsstätte zu errichten.
Umweltbüros großer Investorenfirmen werden den Bebauungsplan und das Gebiet eingehend vergleichen und bewerten. Solche Bebauungs- und Erschließungshemmnisse sind folgerichtige Entscheidungen gesetzlicher Regelungen und müssen unabdingbar in den B-Plan einfließen. Dieses wurde von der BI seit Jahren angemahnt, aber vom Planungsverband immer als nicht notwendig oder nicht machbar ignoriert.
Damit hat der Planungsverband selbst dafür gesorgt, daß, aufgrund der starköpfigen und kompromisslosen Haltung des Nordhäuser Baudezernenten, die für unsere Region zwingend notwendige Entwicklung eines vermarktbaren Industriestandortes in weite Ferne gerückt ist. Jahre einer wirtschaftlichen Entwicklung wurden durch diesen Planungsverband verhindert. Die Alternativflächen sind seit Jahren bekannt und hätten gleichzeitig entwickelt werden können. Auch darauf hat die BI immer wieder hingewiesen.
Bürgerinitiative Rettung der Goldenen Aue
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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