Mo, 14:00 Uhr
24.09.2018
Zweiter hauptamtlicher Beigeordneter?
Stadtrat erteilt mehrheitlich Absage
Die nnz hatte das Begehren der Rathausspitze schon einmal aufgegriffen, auch ein AfD-Mitglied wies gestern in einer Pressemitteilung darauf hin. Also haben wir uns noch einmal auf die Spur der Personalie begeben...
Was aus den Fraktionen in punkto OB-Arbeitszeit zu hören war, ist eindeutig: Die Verwaltungsspitze des Nordhäuser Rathauses sei überlastet, der Termindruck ungeheuer, vieles nicht mehr zu schultern. Bei diversen Eröffnungen von Veranstaltungen hatte Oberbürgermeister Kai Buchmann des öfteren auf seinen vollen Terminkalender hingewiesen.
Kai Buchmann und das Amt
Und so soll er unter anderem im kleinen Kreis auf die Schaffung einer zusätzlichen Stelle gedrängt haben, vernimmt man beim genauen Hinhören in das Stadtratskollektiv.
Da jedoch die Führung einer Stadt wie Nordhausen sowohl einen verwaltungstechnischen, als auch kommunalpolitischen Part besitzt, muss auch Buchmann das Einvernehmen mit dem Stadtrat herstellen, denn letztlich muss der den hauptamtlichen Beigeordneten (oder auch die...) wählen. Und genau das bereitet den aktuellen Stadträten acht Monate vor der Kommunalwahl und dem möglichen Einzug der AfD erhebliche Bauchschmerzen. Die Fraktionen wissen genau, welchen Eindruck das bei den Wählern hinterlassen wird und genau den Eindruck brauchen sie nicht.
Und so wird die "CDU Fraktion keine Änderung der Hauptsatzung unterstützen und damit auch nicht die Ausschreibung eines zweiten Beigeordneten", schreibt Vorsitzender Steffen Iffland der nnz. "Die Fraktionsmitglieder sind der Meinung, dass diese Entscheidung dem ab Mai kommenden Jahres gewählten Stadtrat zustehen sollte. Im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist diese Einsparung auch deutlich verankert, auch hier müsste Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um die 100.000 Euro einzusparen."
Durch mehr Verteilung der Arbeit im Rathaus und mehr Übergabe von Kompetenzen an die Amtsleiter könnte nach Meinung der CDU die Stadtspitze entlastet werden. "Auch die Nutzung der ehrenamtlichen Beigeordneten als Vertreter in Ausschüssen, wie in der Vergangenheit, schafft Freiräume", so die Christdemokraten in ihrer Abfuhr.
Ähnlich sieht man es auch in der SPD-Stadtratsfraktion. So teilt zum Beispiel Hans-Georg Müller mit, dass die "Hausleitung Unterstützung bei der Vielzahl der anstehenden Aufgaben" benötigt, aber dafür brauche es keines weiteren Wahlbeamten. "Die Entscheidung darüber sollte der neue Stadtrat treffen."
Holger Richter, der Vorsitzende der Grünen-Fraktion, ist in einem ersten mündlichen Statement ebenfalls gegen einen weiteren Wahlbeamten. "Ich habe erst vor nicht allzu langer Zeit die Abschaffung eines zweiten Beigeordneten mit beschlossen und werde jetzt nicht das Gegenteil tun", so Richter, der sich im Verlaufe des Tages auch noch ausführlich äußern will.
Update Andreas Wieninger (SPD)"Grundsätzlich wird anerkannt, dass jeder Oberbürgermeister den Zuschnitt der Verwaltung nach seinen Vorstellungen und Ermessen gestalten kann. Die derzeitige Struktur hat sich in mehrerlei Hinsicht als nicht effektiv genug erwiesen. Hier scheinen sich, zumindest Teile der Verwaltung verselbstständigt zu haben und agieren ohne ausreichende Abstimmung mit dem OB und den zuständigen Gremien. Vor diesem Hintergrund sehe ich durchaus Handlungsbedarf. Dabei muss eine Verbesserung nicht zwangsläufig auf einen weiteren (2.) hauptamtlichen Beigeordneten hinauslaufen. Solche Aufgaben könnte auch durch einen Amtsleiter/in übernommen werden.
Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass der OB die Fraktionen in die Überlegungen einbezieht, wie eine neue Struktur aussehen könnte. Dann könnte auch über geeignete Personen gesprochen werden, die dafür in Frage kämen.
Als Vorteil würde sich dabei 1. erweisen, dass die Person sich in der Nordhäuser Verwaltung und deren Abläufen bereits auskennt und 2. vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung weitere Personalkosten für den 2. Hauptamtlichen Beigeordneten nicht anfallen würden.
Im Fall eines 2. Hauptamtlichen Beigeordneten halte ich es für angebracht, diese Entscheidung vom neu zu wählenden Stadtrat treffen zu lassen."
Update Michael Mohr (LINKE): Im Moment stellt sich diese Diskussion für unsere Fraktion nicht. Der Stadtrat hat die Abschaffung des 2. Beigeordneten beschlossen und seitdem hat sich grundlegend an den Aufgaben der Verwaltung nichts geändert. Vor dem Hintergrund der immer noch anhaltenden Haushaltskonsolidierung halten wir es daher für falsch, einen 2. hauptamtlichen Beigeordneten zu installieren.
Update: Claus Roßberg, FDP/Für Nordhausen Die Fraktion FDP für Nordhausen wird zur Zeit die Änderung der Hauptsatzung mit dem Ziel die Stelle eines zweiten hauptamtlichen Beigeordneten zu schaffen nicht unterstützen. Die FDP in Nordhausen hat bereits seit mehr als zehn Jahren den Standpunkt vertreten, dass auch auf Ebene der Verwaltungsspitze Einsparungen möglich sein müssen. Die Stadt Nordhausen befindet sich in der Haushaltskonsolidierung.
In der Vergangenheit wurden bei Investitionen die Folgekosten nicht berücksichtigt, es kam zu erheblichen Kostensteigerungen und es wurden falsche Schwerpunkte gesetzt. Immobilien im städtischen Bestand wurden dem Verfall preisgegeben, während andererseits in Neubauten Millionen investiert wurden. Gerade im Bereich der Bildung /Schulen würde sich die Fraktion eine Erhöhung der Ausgaben wünschen. Wer durch die Straßen und über die Brücken der Stadt geht, sieht, dass noch ein riesengroßer Investitionsstau vorhanden ist. Gleiches gilt für viele Sportstätten und auch Kinderspielplätze und in vielen anderen Bereichen. Unsere Fraktion hat großes Verständnis dafür, dass gerade in letzter Zeit geäußerte unberechtigte und bis in das persönliche gehende Kritik genauso wie der stetige Bruch der Vertraulichkeit sehr belastend wirken können.
Dieses führt aber nicht dazu, dass wir eine personelle Verbreiterung der Rathausspitze gegenwärtig mittragen. Repräsentative Aufgaben der Stadt können neben dem Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin und die ehrenamtlichen Beigeordneten auch Amtsleiter und andere Mitarbeiter der Verwaltung und von städtischen Unternehmen wahrnehmen. Es stellt sich die permanente Frage der Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben und Verantwortung. Ein gutes Klima zwischen Kreis und Stadt könnte viele Prozesse vereinfachen. Wir unterstützen ausdrücklich den Oberbürgermeister bei seinem Einsatz für eine sachliche und gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis.
Holger Richter (Grüne): In der Tat befindet sich auf der Tagesordnung der Stadtrats-Sitzung am Donnerstag die Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung. Danach soll wieder die Stelle eines zweiten hauptamtlichen Beigeordneten geschaffen werden. Antragseinbringer ist das Büro des Oberbürgermeisters.
Unsere Fraktion hat am 10.05.2015 den Antrag eingebracht, die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten auf eine/n zu reduzieren. Diesen Antrag hat der Stadtrat am 09.12.2015 durch Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
Unsere Fraktion ist nicht bereit, diese sinnvolle Reduzierung, die bereits mehrfach zuvor auch von anderen Seiten politisch gefordert wurde, nun wieder rückgängig zu machen. Den vorliegenden Antrag werden wir nicht unterstützen.
Stattdessen sind in der Verwaltung des Rathauses tragfeste und arbeitsfähige Strukturen zu schaffen. Dazu hat der Oberbürgermeister die Strukturhoheit. Ein zweiter hauptamtlicher Beigeordneter ist dafür nicht zwingend notwendig.
Autor: redWas aus den Fraktionen in punkto OB-Arbeitszeit zu hören war, ist eindeutig: Die Verwaltungsspitze des Nordhäuser Rathauses sei überlastet, der Termindruck ungeheuer, vieles nicht mehr zu schultern. Bei diversen Eröffnungen von Veranstaltungen hatte Oberbürgermeister Kai Buchmann des öfteren auf seinen vollen Terminkalender hingewiesen.
Kai Buchmann und das Amt
Da jedoch die Führung einer Stadt wie Nordhausen sowohl einen verwaltungstechnischen, als auch kommunalpolitischen Part besitzt, muss auch Buchmann das Einvernehmen mit dem Stadtrat herstellen, denn letztlich muss der den hauptamtlichen Beigeordneten (oder auch die...) wählen. Und genau das bereitet den aktuellen Stadträten acht Monate vor der Kommunalwahl und dem möglichen Einzug der AfD erhebliche Bauchschmerzen. Die Fraktionen wissen genau, welchen Eindruck das bei den Wählern hinterlassen wird und genau den Eindruck brauchen sie nicht.
Und so wird die "CDU Fraktion keine Änderung der Hauptsatzung unterstützen und damit auch nicht die Ausschreibung eines zweiten Beigeordneten", schreibt Vorsitzender Steffen Iffland der nnz. "Die Fraktionsmitglieder sind der Meinung, dass diese Entscheidung dem ab Mai kommenden Jahres gewählten Stadtrat zustehen sollte. Im beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist diese Einsparung auch deutlich verankert, auch hier müsste Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um die 100.000 Euro einzusparen."
Durch mehr Verteilung der Arbeit im Rathaus und mehr Übergabe von Kompetenzen an die Amtsleiter könnte nach Meinung der CDU die Stadtspitze entlastet werden. "Auch die Nutzung der ehrenamtlichen Beigeordneten als Vertreter in Ausschüssen, wie in der Vergangenheit, schafft Freiräume", so die Christdemokraten in ihrer Abfuhr.
Ähnlich sieht man es auch in der SPD-Stadtratsfraktion. So teilt zum Beispiel Hans-Georg Müller mit, dass die "Hausleitung Unterstützung bei der Vielzahl der anstehenden Aufgaben" benötigt, aber dafür brauche es keines weiteren Wahlbeamten. "Die Entscheidung darüber sollte der neue Stadtrat treffen."
Holger Richter, der Vorsitzende der Grünen-Fraktion, ist in einem ersten mündlichen Statement ebenfalls gegen einen weiteren Wahlbeamten. "Ich habe erst vor nicht allzu langer Zeit die Abschaffung eines zweiten Beigeordneten mit beschlossen und werde jetzt nicht das Gegenteil tun", so Richter, der sich im Verlaufe des Tages auch noch ausführlich äußern will.
Update Andreas Wieninger (SPD)"Grundsätzlich wird anerkannt, dass jeder Oberbürgermeister den Zuschnitt der Verwaltung nach seinen Vorstellungen und Ermessen gestalten kann. Die derzeitige Struktur hat sich in mehrerlei Hinsicht als nicht effektiv genug erwiesen. Hier scheinen sich, zumindest Teile der Verwaltung verselbstständigt zu haben und agieren ohne ausreichende Abstimmung mit dem OB und den zuständigen Gremien. Vor diesem Hintergrund sehe ich durchaus Handlungsbedarf. Dabei muss eine Verbesserung nicht zwangsläufig auf einen weiteren (2.) hauptamtlichen Beigeordneten hinauslaufen. Solche Aufgaben könnte auch durch einen Amtsleiter/in übernommen werden.
Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass der OB die Fraktionen in die Überlegungen einbezieht, wie eine neue Struktur aussehen könnte. Dann könnte auch über geeignete Personen gesprochen werden, die dafür in Frage kämen.
Als Vorteil würde sich dabei 1. erweisen, dass die Person sich in der Nordhäuser Verwaltung und deren Abläufen bereits auskennt und 2. vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung weitere Personalkosten für den 2. Hauptamtlichen Beigeordneten nicht anfallen würden.
Im Fall eines 2. Hauptamtlichen Beigeordneten halte ich es für angebracht, diese Entscheidung vom neu zu wählenden Stadtrat treffen zu lassen."
Update Michael Mohr (LINKE): Im Moment stellt sich diese Diskussion für unsere Fraktion nicht. Der Stadtrat hat die Abschaffung des 2. Beigeordneten beschlossen und seitdem hat sich grundlegend an den Aufgaben der Verwaltung nichts geändert. Vor dem Hintergrund der immer noch anhaltenden Haushaltskonsolidierung halten wir es daher für falsch, einen 2. hauptamtlichen Beigeordneten zu installieren.
Update: Claus Roßberg, FDP/Für Nordhausen Die Fraktion FDP für Nordhausen wird zur Zeit die Änderung der Hauptsatzung mit dem Ziel die Stelle eines zweiten hauptamtlichen Beigeordneten zu schaffen nicht unterstützen. Die FDP in Nordhausen hat bereits seit mehr als zehn Jahren den Standpunkt vertreten, dass auch auf Ebene der Verwaltungsspitze Einsparungen möglich sein müssen. Die Stadt Nordhausen befindet sich in der Haushaltskonsolidierung.
In der Vergangenheit wurden bei Investitionen die Folgekosten nicht berücksichtigt, es kam zu erheblichen Kostensteigerungen und es wurden falsche Schwerpunkte gesetzt. Immobilien im städtischen Bestand wurden dem Verfall preisgegeben, während andererseits in Neubauten Millionen investiert wurden. Gerade im Bereich der Bildung /Schulen würde sich die Fraktion eine Erhöhung der Ausgaben wünschen. Wer durch die Straßen und über die Brücken der Stadt geht, sieht, dass noch ein riesengroßer Investitionsstau vorhanden ist. Gleiches gilt für viele Sportstätten und auch Kinderspielplätze und in vielen anderen Bereichen. Unsere Fraktion hat großes Verständnis dafür, dass gerade in letzter Zeit geäußerte unberechtigte und bis in das persönliche gehende Kritik genauso wie der stetige Bruch der Vertraulichkeit sehr belastend wirken können.
Dieses führt aber nicht dazu, dass wir eine personelle Verbreiterung der Rathausspitze gegenwärtig mittragen. Repräsentative Aufgaben der Stadt können neben dem Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin und die ehrenamtlichen Beigeordneten auch Amtsleiter und andere Mitarbeiter der Verwaltung und von städtischen Unternehmen wahrnehmen. Es stellt sich die permanente Frage der Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben und Verantwortung. Ein gutes Klima zwischen Kreis und Stadt könnte viele Prozesse vereinfachen. Wir unterstützen ausdrücklich den Oberbürgermeister bei seinem Einsatz für eine sachliche und gute Zusammenarbeit mit dem Landkreis.
Holger Richter (Grüne): In der Tat befindet sich auf der Tagesordnung der Stadtrats-Sitzung am Donnerstag die Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung. Danach soll wieder die Stelle eines zweiten hauptamtlichen Beigeordneten geschaffen werden. Antragseinbringer ist das Büro des Oberbürgermeisters.
Unsere Fraktion hat am 10.05.2015 den Antrag eingebracht, die Anzahl der hauptamtlichen Beigeordneten auf eine/n zu reduzieren. Diesen Antrag hat der Stadtrat am 09.12.2015 durch Änderung der Hauptsatzung beschlossen.
Unsere Fraktion ist nicht bereit, diese sinnvolle Reduzierung, die bereits mehrfach zuvor auch von anderen Seiten politisch gefordert wurde, nun wieder rückgängig zu machen. Den vorliegenden Antrag werden wir nicht unterstützen.
Stattdessen sind in der Verwaltung des Rathauses tragfeste und arbeitsfähige Strukturen zu schaffen. Dazu hat der Oberbürgermeister die Strukturhoheit. Ein zweiter hauptamtlicher Beigeordneter ist dafür nicht zwingend notwendig.