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Mo, 16:19 Uhr
24.01.2005

Bereits angelaufen

Nordhausen (nnz). Rund 600 Anträge liegen derzeit in der Familienkasse der Agentur für Arbeit bereits zur Bearbeitung vor. Der Kinderzuschlag ist eine neue Sozialleistung, die ab Januar 2005 zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden kann. Wer zum Beispiel Anspruch hat, das hat die nnz erfahren.


Anspruch haben gering verdienende Eltern, die mit ihrem Einkommen lediglich ihren eigenen Lebensunterhalt, aber nicht den ihrer Kinder sicherstellen können. Der Lebensunterhalt ist immer dann gedeckt, wenn Eltern mit ihrem Einkommen ihren Bedarf, der sich aus Kosten für die Unterkunft und bestimmten Regelsätzen zusammensetzt, selbst finanzieren können. Voraussetzung für die Zahlung eines Kinderzuschlags ist, dass das minderjährige Kind im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern lebt. Die Höhe der Zahlung hängt vom individuellen Einkommen der Eltern und der Kinder ab. Der Kinderzuschlag kann bis zu 140 Euro monatlich pro Kind betragen und für drei Jahre gezahlt werden. Verändern sich die Einkommensverhältnisse, muss auch der Zuschlag neu berechnet werden.

Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. Empfängern von Arbeitslosengeld II steht der Kinderzuschlag nicht zu. Anträge auf Kinderzuschlag und weitergehende Informationen gibt es bei der Familienkasse oder im Internet. Fragen zum Kinderzuschlag beantworten auch die Mitarbeiterinnen der Familienkasse unter 03631/650126.
Autor: nnz

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