Do, 12:59 Uhr
28.06.2018
Ein Blick in die Statistik
Weniger Verurteilungen im Freistaat
Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2017 standen 23 791 Personen wegen einer oder mehreren Straftaten oder Vergehen vor einem der Thüringer Gerichte. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, wurden 18 728 Angeklagte rechtskräftig verurteilt. Somit lag die Verurteilungsquote mit 78,7 Prozent leicht unter dem Vorjahresniveau (2016: 79,1 Prozent)...
Gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Strafarrest (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zucht-mittel oder Erziehungsmaßregel (bei Jugendstrafe) verhängt. Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, d. h. 14 Jahre oder älter, ist.
Die Zahl der Verurteilten ist gegenüber dem Vorjahr um 1 125 Personen bzw. 5,7 Prozent gesunken. In weiteren 709 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 4 344 Fällen wurde das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen, gegen 10 Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen.
Einen auffälligen Rückgang gab es bei den Straßenverkehrsdelikten, die unter Trunkenheit oder einem anderen berauschenden Mittel begangen wurden. Hier gab es 17,0 Prozent weniger Verurteilungen als noch im Vorjahr. Der Anteil an den Straßenverkehrsdelikten unter Trunkenheit ist um 4,4 Prozentpunkte zurückgegangen. Die Verurteilungen nach anderen Bundes- und Landesgesetzen basieren hauptsächlich auf Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, nach dem 1 943 Personen schuldig gesprochen wurden.
Autor: redGegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Strafarrest (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe, Zucht-mittel oder Erziehungsmaßregel (bei Jugendstrafe) verhängt. Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, d. h. 14 Jahre oder älter, ist.
Die Zahl der Verurteilten ist gegenüber dem Vorjahr um 1 125 Personen bzw. 5,7 Prozent gesunken. In weiteren 709 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 4 344 Fällen wurde das Verfahren eingestellt oder von einer Strafe abgesehen, gegen 10 Personen wurde eine Maßregel ausgesprochen.
Gründe für Verurteilungen
Die meisten Verurteilten (14 546 Personen) haben gegen das Strafgesetzbuch (- 5,2 Prozent) und 4 182 Personen gegen andere Bundes- und Landesgesetze (- 7,1 Prozent) verstoßen. Mit knapp 24 Prozent wurden die meisten Verurteilungen wegen Straftaten nach den sogenannten anderen Vermögens- und Eigentumsdelikten (hier insbesondere Betrug und Erschleichen von Leistungen) und mit 22 Prozent wegen Straftaten im Straßenverkehr ausgesprochen. 17 Prozent der Verurteilten mussten sich wegen Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten verantworten.Einen auffälligen Rückgang gab es bei den Straßenverkehrsdelikten, die unter Trunkenheit oder einem anderen berauschenden Mittel begangen wurden. Hier gab es 17,0 Prozent weniger Verurteilungen als noch im Vorjahr. Der Anteil an den Straßenverkehrsdelikten unter Trunkenheit ist um 4,4 Prozentpunkte zurückgegangen. Die Verurteilungen nach anderen Bundes- und Landesgesetzen basieren hauptsächlich auf Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, nach dem 1 943 Personen schuldig gesprochen wurden.