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Do, 15:55 Uhr
14.06.2018
Polizeibericht

Fahrrad gegen Auto

Eine 20 Jahre alte Radlerin befuhr am Donnerstagmorgen, gegen 07.20 Uhr, linksseitig den Gehweg am Kreisverkehr Hüpedenweg/Hesseröder Straße, als sie den Fußgängerüberweg in Richtung Straße der Genossenschaften überfuhr...

Dabei kam es zur Kollision mit dem Auto einer 39-Jährigen, die in der Hesseröder Straße aus Richtung Am Holungsbügel kommend in Richtung Kreisverkehr unterwegs war. Die Radlerin stürzte und verletzte sich leicht. Sie kam ins Krankenhaus. Die Höhe des entstandenen Sachschadens beläuft sich auf 1.100 Euro.

Anmerkung der Redaktion:

Zebrastreifen: Radfahrer sollten absteigen
Der Fußgängerüberweg gewährt nach § 26 Straßenverkehrsordnung (StVO) Fußgängern Vorrang, wenn sie dort die Straße überqueren. Herankommende Fahrzeuge müssen warten. Auch Rollstuhlfahrer gelten in diesem Fall als Fußgänger und haben damit Vorrang. Radfahrer müssen allerdings absteigen und ihr Fahrrad schieben, wenn sie dieses Recht ebenfalls in Anspruch nehmen wollen. Auch wer sein Fahrrad wie einen Tretroller benutzt, sich mit einem Fuß vom Boden abstößt und über die Straße rollt, gilt rechtlich als Fußgänger.

Anders, als oft angenommen wird, ist ein Zebrastreifen für Radfahrer aber nicht verboten. Sie dürfen ihn durchaus befahren, haben dann aber keinen Vorrang vor dem herankommenden Verkehr. Durch diesen Irrtum kann es schnell zu Unfällen kommen. Also bleiben Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie am Zebrastreifen als Radfahrer absteigen, raten die Juristen von advocard.
Autor: red

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