Mo, 23:30 Uhr
04.06.2018
Aus dem Integrationsbeirat
Wie leben Flüchtlinge im Landkreis?
Wie leben Flüchtlinge im Landkreis Nordhausen? Der Frage wollte man heute im Integrationsbeirat nachgehen. Im Mittelpunkt stand vor allem die Unterbringung der Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften...
Zu Gast die Fragen des Beirats zu klären waren der zuständige Fachgebietsleiter im Landratsamt Mark Hesse wie auch der Vorstand der Nordhäuser Wohnungsbaugenossenschaft, Sven Dörmann und die Geschäftsführerin der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SWG, Inge Klaan.
Hesse führte zunächst allgemein zum eigenen Aufgabenfeld und den Vorgaben des Gesetzgebers aus. Ein ganzer Strauß an Verordnungen und Gesetzen regelt den Umgang mit und die Unterbringung von Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen bis ins Detail, erklärte der ehemalige Sozialarbeiter, das reicht von den Mindeststandards zur Einrichtung, etwa zur Zahl der Waschmaschinen in einer Gemeinschaftsunterkunft, bis zum zuständigen Personal.
"Es geht bei unserer Arbeit nicht nur um die Unterbringung oder darum sich um die nötigen Mittel zu kümmern, wir haben viele laufende Aufgaben etwa wenn es um die Leistungsgewährung, die Anmeldungen bei der Krankenkasse, die Beauftragung der Sozialbetreuung, die Organisation von Sammeltransfers oder dem klären des Schutzstatus geht. Wir müssen Entscheidungen treffen, nach bestem Wissen und Gewissen".
Die nötigen Statistiken würden jede Woche erneuert, "Montagsmeldung" heißt das im Amt, so Hesse weiter, die Daten bilden wiederum einen Teil der Statistiken von Land und Bund.
Demnach erhalten aktuell rund 400 Personen im Landkreis Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Viele der Flüchtlinge, aber nicht alle, wechselten mit der Anerkennung ihres Status den Rechtskreis, also in die Zuständigkeit eines anderen Teils der Verwaltung, genauer in den des Jobcenters. Aktuell betreffe das knapp 1000 Menschen in 400 Bedarfsgemeinschaften. Betrachte man die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis machten anerkannte Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergund rund 1/10 der Bedarfsgemeinschaften aus. Rund ein Viertel der Neuankömmlinge sei inzwischen in Arbeit oder Ausbildung, viele fänden vor allem in Zeitarbeitsfirmen Anstellung.
Gründe dafür gebe es verschiedene, meint Hesse, zum einen gebe es Leute, die sich in ihrer Situation eingerichtet hätten. Zum anderen sei es gerade für größere Familien schwierig passenden Wohnraum zu finden.
Die Situation in den GU's und der Einzelunterbringung stelle sich aktuell wie folgt dar:
Bei alleinreisenden Männern seien Sprachdefizite ein bedeutender Hinderungsgrund anderweitig Unterbringung zu finden. Wer etwa bei der WBG eine Wohnung beziehen will, der muss erst einmal Mitglied der Genossenschaft werden und dazu müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein, erklärte WBG-Chef Sven Dörmann. Nationalität oder Ethnie würden bei der Auswahl indes keine Rolle spielen, in der Genossenschaft gebe es aktuell Menschen aus 40 verschiedenen Nationen. Während der Hochphase hätten bei der WBG rund 330 Personen mit Migrationshintergrund in 88 Wohnungen gelebt, heute seien es noch 105 Personen in 31 Wohnungen.
"Das erste Problem ist die Sprache, das zweite die Sprache und das dritte die Sprache", sagte Dörmann, Konflikte entstünden in den Hausgemeinschaften da, wo man nicht über Probleme reden könne. Grundkenntnisse in der deutschen Sprache setzt die WBG bei ihren Mietgliedern deswegen voraus, die Rahmenbedingungen müssten so gestaltet sein, das den Mietern kein Nachteil entstünde.
Um Konflikte zu minimieren und Hausordnungen durchzusetzen arbeitet die WBG mit den Sozialarbeitern des Vereins Schrankenlos zusammen. Ähnlich hält man es bei der SWG, der Hintergrund der Mieter spiele auch hier keine Rolle, wichtig sei vor allem die sozialarbeiterische Betreuung.
Verfolgte man zu Beginn noch strikt das Modell der dezentralen Unterbringung habe die Erfahrung inzwischen gezeigt, dass, solange die Wohnbereiche gut betreut würden und man sich auf verlässliche Partner wie die beiden Wohnungsbaugesellschaften stützen könne, verdichtende Ansiedlungen nicht zwangsläufig zur Bildung von Ghettos führen würden, führte Fachbereichsleiter Hesse aus.
In Nordhausen geht man dabei einen anderen Weg als viele andere Landkreise, sagte der erste Beigeordnete Stefan Nüßle. Mit Wechsel der amtlichen Zuständigkeit wechselt oder endet in der Regel auch die sozialarbeiterische Betreuung. Zusammen mit dem Verein Schrankenlos, der Arbeiterwohlfahrt und dem Deutschen Roten Kreuz habe man vor Ort versucht hier mehr Kontinuität zu schaffen und eine Betreuung auch nach dem Rechtskreiswechsel zu ermöglichen. Der Ansprechpartner vor Ort soll der gleiche bleiben, auch wenn die Probleme andere werden.
Bei SWG und WBG sieht man das gerne. Die soziale Arbeit ist keine originäre Aufgabe einer Wohnungsbaugesellschaft. Dennoch müht man sich. Bei der SWG etwa werden im Rahmen des Sozialmanagements praktische Schulungen durchgeführt, etwa zu Dingen wie der richtigen Mülltrennung. "Das hat Situation insgesamt auch gebessert" erklärte SWG-Chefin Inge Klaan, "diese kleinen Dinge sind die Anfangsprobleme der gesellschaftlichen Integration und wir sind da noch lange nicht am Ende."
Eine Gewaltproblematik sieht man weder bei SWG noch WBG. Man erlebe Meinungsverschiedenheiten, unter Flüchtlingen wie auch in der eigenen Gesellschaft, aber nicht mehr als bisher üblich.
Angelo Glashagel
Autor: redZu Gast die Fragen des Beirats zu klären waren der zuständige Fachgebietsleiter im Landratsamt Mark Hesse wie auch der Vorstand der Nordhäuser Wohnungsbaugenossenschaft, Sven Dörmann und die Geschäftsführerin der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SWG, Inge Klaan.
Hesse führte zunächst allgemein zum eigenen Aufgabenfeld und den Vorgaben des Gesetzgebers aus. Ein ganzer Strauß an Verordnungen und Gesetzen regelt den Umgang mit und die Unterbringung von Asylbewerbern und anerkannten Flüchtlingen bis ins Detail, erklärte der ehemalige Sozialarbeiter, das reicht von den Mindeststandards zur Einrichtung, etwa zur Zahl der Waschmaschinen in einer Gemeinschaftsunterkunft, bis zum zuständigen Personal.
"Es geht bei unserer Arbeit nicht nur um die Unterbringung oder darum sich um die nötigen Mittel zu kümmern, wir haben viele laufende Aufgaben etwa wenn es um die Leistungsgewährung, die Anmeldungen bei der Krankenkasse, die Beauftragung der Sozialbetreuung, die Organisation von Sammeltransfers oder dem klären des Schutzstatus geht. Wir müssen Entscheidungen treffen, nach bestem Wissen und Gewissen".
Zuzug seit 2015
Die Zahlen der Neuankömmlinge sind seit 2015 deutlich zurückgegangen. Hatte man damals noch 1037 Personen aufgenommen, waren es 2016 noch 444 Personen und ein weiteres Jahr später noch 214. Im laufenden Jahr seien bisher 62 Personen angekommen. Unbegleitete Minderjährige, Spätaussiedler, Nachzügler und Umverteilungen aus anderen Teilen des Freistaates enthalten diese Zahlen nicht, insgesamt bewege man sich aber in den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Quoten, erläuterte Hesse.Die nötigen Statistiken würden jede Woche erneuert, "Montagsmeldung" heißt das im Amt, so Hesse weiter, die Daten bilden wiederum einen Teil der Statistiken von Land und Bund.
Demnach erhalten aktuell rund 400 Personen im Landkreis Zuwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Viele der Flüchtlinge, aber nicht alle, wechselten mit der Anerkennung ihres Status den Rechtskreis, also in die Zuständigkeit eines anderen Teils der Verwaltung, genauer in den des Jobcenters. Aktuell betreffe das knapp 1000 Menschen in 400 Bedarfsgemeinschaften. Betrachte man die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften im Landkreis machten anerkannte Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergund rund 1/10 der Bedarfsgemeinschaften aus. Rund ein Viertel der Neuankömmlinge sei inzwischen in Arbeit oder Ausbildung, viele fänden vor allem in Zeitarbeitsfirmen Anstellung.
Die Unterbringung
Insgesamt hält der Landkreis 553 Plätze in seinen Gemeinschaftsunterkünften (GU's) vor, belegt sind bei weitem nicht alle, aber auch nicht zu belegende Einheiten müssten ausgewiesen werden, so will es die Verordnung. Neben Asylbewerbern deren Anerkennungsverfahren noch nicht beschieden wurde leben in den GU's auch mehrere Rechtskreiswechsler, die Miete zahlen müssen insofern sie in Arbeit sind oder vom Jobcenter betreut werden.Gründe dafür gebe es verschiedene, meint Hesse, zum einen gebe es Leute, die sich in ihrer Situation eingerichtet hätten. Zum anderen sei es gerade für größere Familien schwierig passenden Wohnraum zu finden.
Die Situation in den GU's und der Einzelunterbringung stelle sich aktuell wie folgt dar:
| Gemeinschaftsunterkunft | Asylbewerber im Verfahren | Anerkannte |
| Sülzhayn | 29 | 46 |
| Wipperdorf | 22 | 4 |
| Rathsfelder Straße | 42 | 3 |
| Grimmelallee | 18 | 6 |
| Robert-Blum-Straße | 55 | 25 |
| Bruno-Kunze-Straße | 9 | 18 |
| Obergrasmühle | 0 | 0 |
| In Einzelunterbringung | 235 | 29 |
Bei alleinreisenden Männern seien Sprachdefizite ein bedeutender Hinderungsgrund anderweitig Unterbringung zu finden. Wer etwa bei der WBG eine Wohnung beziehen will, der muss erst einmal Mitglied der Genossenschaft werden und dazu müssen bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein, erklärte WBG-Chef Sven Dörmann. Nationalität oder Ethnie würden bei der Auswahl indes keine Rolle spielen, in der Genossenschaft gebe es aktuell Menschen aus 40 verschiedenen Nationen. Während der Hochphase hätten bei der WBG rund 330 Personen mit Migrationshintergrund in 88 Wohnungen gelebt, heute seien es noch 105 Personen in 31 Wohnungen.
"Das erste Problem ist die Sprache, das zweite die Sprache und das dritte die Sprache", sagte Dörmann, Konflikte entstünden in den Hausgemeinschaften da, wo man nicht über Probleme reden könne. Grundkenntnisse in der deutschen Sprache setzt die WBG bei ihren Mietgliedern deswegen voraus, die Rahmenbedingungen müssten so gestaltet sein, das den Mietern kein Nachteil entstünde.
Um Konflikte zu minimieren und Hausordnungen durchzusetzen arbeitet die WBG mit den Sozialarbeitern des Vereins Schrankenlos zusammen. Ähnlich hält man es bei der SWG, der Hintergrund der Mieter spiele auch hier keine Rolle, wichtig sei vor allem die sozialarbeiterische Betreuung.
Verfolgte man zu Beginn noch strikt das Modell der dezentralen Unterbringung habe die Erfahrung inzwischen gezeigt, dass, solange die Wohnbereiche gut betreut würden und man sich auf verlässliche Partner wie die beiden Wohnungsbaugesellschaften stützen könne, verdichtende Ansiedlungen nicht zwangsläufig zur Bildung von Ghettos führen würden, führte Fachbereichsleiter Hesse aus.
In Nordhausen geht man dabei einen anderen Weg als viele andere Landkreise, sagte der erste Beigeordnete Stefan Nüßle. Mit Wechsel der amtlichen Zuständigkeit wechselt oder endet in der Regel auch die sozialarbeiterische Betreuung. Zusammen mit dem Verein Schrankenlos, der Arbeiterwohlfahrt und dem Deutschen Roten Kreuz habe man vor Ort versucht hier mehr Kontinuität zu schaffen und eine Betreuung auch nach dem Rechtskreiswechsel zu ermöglichen. Der Ansprechpartner vor Ort soll der gleiche bleiben, auch wenn die Probleme andere werden.
Bei SWG und WBG sieht man das gerne. Die soziale Arbeit ist keine originäre Aufgabe einer Wohnungsbaugesellschaft. Dennoch müht man sich. Bei der SWG etwa werden im Rahmen des Sozialmanagements praktische Schulungen durchgeführt, etwa zu Dingen wie der richtigen Mülltrennung. "Das hat Situation insgesamt auch gebessert" erklärte SWG-Chefin Inge Klaan, "diese kleinen Dinge sind die Anfangsprobleme der gesellschaftlichen Integration und wir sind da noch lange nicht am Ende."
Eine Gewaltproblematik sieht man weder bei SWG noch WBG. Man erlebe Meinungsverschiedenheiten, unter Flüchtlingen wie auch in der eigenen Gesellschaft, aber nicht mehr als bisher üblich.
Angelo Glashagel

