Di, 15:33 Uhr
10.04.2018
Neubau Feuerwache in Nordhausen
OB Buchmann fordert deutliches Machtwort aus Erfurt
Der Stadt Nordhausen wurde heute mit Schreiben des Landrates Matthias Jendricke, der am 26. Juni vergangenen Jahres durch die Stadt Nordhausen eingereichte Fördermittelantrag zum Neubau der Feuerwache zurückgegeben...
Hintergrund der Rückgabe der Antragsunterlagen durch das Landratsamt ist ein Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA), dass der Antrag den Förderrichtlinien nicht entsprochen hat, weil der Landkreis Nordhausen diesbezüglich eine negative fachtechnische Stellungnahme abgegeben hat.
Oberbürgermeister Buchmann zeigte sich ob des Vorgehens mehr als irritiert: Mit Verwunderung habe ich die Schreiben des Landesverwaltungsamt vom 15. März sowie des Landratsamtes zur Rückgabe des Förderantrages von gestern zur Kenntnis genommen, insbesondere da ich am 11. Januar um Verbescheidung des Fördermittelantrages gebeten habe, um gegebenenfalls der Stadt die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmittel zu ermöglichen.
Er führt weiter aus, dass beide Schreiben gegenteilige Positionen zum Förderantrag der Stadt aufbauen, die aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und aus dem Vorgang heraus nicht erklärbar sind. Die vom Landrat aufgeworfene Behauptung, dass dem Landesverwaltungsamt noch kein genehmigungsfähiger Mietvertrag vorliegt, hat mit dem Antrag auf Förderung nichts zu tun. Es handelt sich um zwei verschiedene Vorgänge, so Buchmann. Aber auch diese Aussage kann seitens der Stadt nicht nachvollzogen werden, da seit der Vorlage des Mietvertragsentwurfs beim Landesverwaltungsamt am 16. Februar bis heute keinerlei Reaktion erfolgte.
Des Weiteren kann es seiner Meinung nach nicht sein, dass das Preisrichtergremium zum Neubau, das sich aus Sach-und Fachpreisrichtern (zum Beispiel aus allen beteiligten Verwaltungsebenen, z.B. Innenministerium, TLVwA, Landratsamt) zusammensetzte, einen Entwurf nach funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten bepreist, der Entscheid zum Fördermittelantrag aber von den am Preisrichterverfahren beteiligten Genehmigungsbehörden, unter nicht nachvollziehbaren Beweggründen, auf die lange Bank geschoben wird.
Oberbürgermeister Buchmann verbindet die Verblüffung über den Verfahrensgang des Antrages und der widersprüchlichen Aussagen von Landesverwaltungsamt und Landratsamt im Verlauf der Diskussion mit drei Forderungen:
Zum Hintergrund der Werdegang der Antragsstellung:
Autor: redHintergrund der Rückgabe der Antragsunterlagen durch das Landratsamt ist ein Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA), dass der Antrag den Förderrichtlinien nicht entsprochen hat, weil der Landkreis Nordhausen diesbezüglich eine negative fachtechnische Stellungnahme abgegeben hat.
Oberbürgermeister Buchmann zeigte sich ob des Vorgehens mehr als irritiert: Mit Verwunderung habe ich die Schreiben des Landesverwaltungsamt vom 15. März sowie des Landratsamtes zur Rückgabe des Förderantrages von gestern zur Kenntnis genommen, insbesondere da ich am 11. Januar um Verbescheidung des Fördermittelantrages gebeten habe, um gegebenenfalls der Stadt die Möglichkeit der Einlegung von Rechtsmittel zu ermöglichen.
Er führt weiter aus, dass beide Schreiben gegenteilige Positionen zum Förderantrag der Stadt aufbauen, die aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und aus dem Vorgang heraus nicht erklärbar sind. Die vom Landrat aufgeworfene Behauptung, dass dem Landesverwaltungsamt noch kein genehmigungsfähiger Mietvertrag vorliegt, hat mit dem Antrag auf Förderung nichts zu tun. Es handelt sich um zwei verschiedene Vorgänge, so Buchmann. Aber auch diese Aussage kann seitens der Stadt nicht nachvollzogen werden, da seit der Vorlage des Mietvertragsentwurfs beim Landesverwaltungsamt am 16. Februar bis heute keinerlei Reaktion erfolgte.
Des Weiteren kann es seiner Meinung nach nicht sein, dass das Preisrichtergremium zum Neubau, das sich aus Sach-und Fachpreisrichtern (zum Beispiel aus allen beteiligten Verwaltungsebenen, z.B. Innenministerium, TLVwA, Landratsamt) zusammensetzte, einen Entwurf nach funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten bepreist, der Entscheid zum Fördermittelantrag aber von den am Preisrichterverfahren beteiligten Genehmigungsbehörden, unter nicht nachvollziehbaren Beweggründen, auf die lange Bank geschoben wird.
Oberbürgermeister Buchmann verbindet die Verblüffung über den Verfahrensgang des Antrages und der widersprüchlichen Aussagen von Landesverwaltungsamt und Landratsamt im Verlauf der Diskussion mit drei Forderungen:
- 1. Der Oberbürgermeister wird direkt das Gespräch mit dem Innenminister suchen. Thema wird sein, dass das Landesverwaltungsamt über Monate hinweg scheinbar gemeinsam mit dem Landratsamt auf Zeit gespielt hat, um das Vorhaben hinauszuzögern bzw. zu verhindern.
- 2. Die Stadt Nordhausen fordert das Landratsamt auf, die fachtechnische Stellungnahme, auch hinsichtlich des zwischenzeitlichen weiten Entgegenkommens der Stadt, sofort zu ändern und somit die positive Bescheiderteilung durch das TLVwA nicht zu behindern. Die Behauptung, die Stadt hätte nicht kosten- und flächensparend geplant, ist darüber hinaus nicht zu halten.
- 3. Die Stadt Nordhausen behält sich vor, die Fläche für das, seit kurzem mit einem Flächenzuwachs von 300 auf 800 Quadratmeter, geplanten Landeskatastrophenschutzlagers, in direkter Nachbarschaft des Neubaus der Feuerwache, bis zur Klärung des eigenen Sachverhaltes, nicht zu verkaufen.
Zum Hintergrund der Werdegang der Antragsstellung:
- 09.04.2018 Rücksendung des Zuwendungsantrages durch das Landratsamt; Eingang bei der Stadtverwaltung.
- 07.03.2018 Schreiben OB Buchmann an TLVwA bzgl. überarbeitetes Flächenprogramm.
- 11.01.2018 Schreiben OB Buchmann an TLVwA mit der Bitte um Bescheiderstellung zum Fördermittelantrag.
- 11.10.2017 Schreiben des Landrates an Hr. Buchmann mit der fachtechnischen Stellungnahme zum Fördermittelantrag.
- 14.07.2017 Schreiben des LRA bzgl. Bestätigung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie geforderter Nachlieferung SOLL-IST-Vergleich.
- 26.06.2017 Einreichung eines aktualisierten Fördermittelantrages beim Landratsamt und Kommunalaufsicht.


