So, 14:25 Uhr
25.03.2018
Tierschutzbund fordert gesetzliche Regelungen
13 Millionen Schweine landen jährlich im Müll
Ein Fünftel aller Schweine in Deutschland, rund 13 Millionen Tiere, landen jährlich in der Tierkörperbeseitigung, weil sie im landwirtschaftlichen Betrieb verenden oder notgetötet werden müssen. Etwa 300.000 dieser sogenannten Falltiere sind vor ihrem Tod erheblichen Leiden und Schmerzen ausgesetzt, beklagt der deutsche Tierschutzbund...
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover, über die Report Mainz am 20. März berichtete. Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine Kennzeichnungspflicht für die betroffenen Schweine sowie die Entwicklung eines Systems zur Erfassung tierschutzrelevanter Symptome in den Tierkörperbeseitigungsanstalten.
Angesichts der erschreckenden Ausmaße sollte die Bundesregierung schnellstmöglich eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Wir brauchen dringend ein bundesweites System, das sicherstellt, dass Tierschutzverstöße in den Tierkörperbeseitigungsanstalten erfasst werden. Zudem müssten auch verendete oder notgetötete Schweine gekennzeichnet sein, damit der Tierhalter rückverfolgt werden kann.
Nur so können tierschutzrelevante Verstöße auch geahndet und somit zukünftig vermieden werden. Bisher ist die Dokumentation von tierschutzrelevanten Symptomen im Rahmen der Tierkörperbeseitigung nicht vorgeschrieben. Zudem fehlt oft die Möglichkeit zur Rückverfolgbarkeit: Schweine, die in die Tierkörperbeseitigung gehen, müssen - anders als Schweine, die geschlachtet werden - nicht gekennzeichnet sein. Somit ist nicht mehr nachvollziehbar, auf welchem Betrieb die Tiere verendet sind oder notgetötet wurden. Der Tierhalter kann nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden – selbst wenn Auffälligkeiten festgestellt werden.
Viele Schweine in der Intensivtierhaltung sind krank oder verletzt. Foto: A. Farkas/afi
Autor: redZu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover, über die Report Mainz am 20. März berichtete. Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine Kennzeichnungspflicht für die betroffenen Schweine sowie die Entwicklung eines Systems zur Erfassung tierschutzrelevanter Symptome in den Tierkörperbeseitigungsanstalten.
Angesichts der erschreckenden Ausmaße sollte die Bundesregierung schnellstmöglich eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Wir brauchen dringend ein bundesweites System, das sicherstellt, dass Tierschutzverstöße in den Tierkörperbeseitigungsanstalten erfasst werden. Zudem müssten auch verendete oder notgetötete Schweine gekennzeichnet sein, damit der Tierhalter rückverfolgt werden kann.
Nur so können tierschutzrelevante Verstöße auch geahndet und somit zukünftig vermieden werden. Bisher ist die Dokumentation von tierschutzrelevanten Symptomen im Rahmen der Tierkörperbeseitigung nicht vorgeschrieben. Zudem fehlt oft die Möglichkeit zur Rückverfolgbarkeit: Schweine, die in die Tierkörperbeseitigung gehen, müssen - anders als Schweine, die geschlachtet werden - nicht gekennzeichnet sein. Somit ist nicht mehr nachvollziehbar, auf welchem Betrieb die Tiere verendet sind oder notgetötet wurden. Der Tierhalter kann nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden – selbst wenn Auffälligkeiten festgestellt werden.
Viele Schweine in der Intensivtierhaltung sind krank oder verletzt. Foto: A. Farkas/afi


