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Di, 15:00 Uhr
20.03.2018
Nachgefragt und aufgeklärt

Pfändung bei einem Verstorbenen

Seit einigen Tagen versteht nnz-Leserin Sybille Rathsfeld die bürokratische Welt in Nordhausen nicht mehr. Konkret geht es um ihren verstorbenen Sohn, dessen Auto und die Kommunikation zwischen einzelnen Behörden der Kreisverwaltung...

Man hätte auch bei Frau Rathsfeld die Türen und Behältnisse gewaltsam aufgebrochen...

Ende November 2016 verstarb der Sohn von Frau Rathsfeld. Sie musste alle Formalitäten erledigen, darunter auch die Abmeldung dessen Autos. Das befand sich zu diesem Zeitpunkt auf ihrem Grundstück und nahm nicht mehr am Straßenverkehr teil.

Im Januar 2017 habe die Kfz-Versicherung an die Behörde im Landratsamt gemeldet, dass die Versicherungssumme nicht eingezogen werden konnte. Nach einigen Telefonaten wurde das Fahrzeug auf dem Grundstück von Frau Rathsfeld entstempelt. Trotzdem bekam die Frau immer wieder Mahnungen und Zahlungsaufforderungen. Allerdings wurde der zuständigen Stelle im Landratsamt mitgeteilt, dass das Erbe ihres Sohnes notariell ausgeschlagen wurde und somit alle Forderungen an sie gegenstandslos seien. Das Fahrzeug konnte die Frau auch nicht abmelden, da dies die Annahme des Erbes bedeutet hätte.

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Das alles hätte man im Landratsamt zur Kenntnis nehmen können. Hatte man auch, allerdings nur in einem Teil der Behörde. Man hatte sich laut Frau Rathsfeld bei ihr entschuldigt und versichert, dass der Vorgang abgeschlossen sei.

Für einen anderen Teil der Verwaltung galt dies jedoch nicht, denn immer noch war der verstorbene Sohn von Frau Rathsfeld ein Schuldner der Behörde. Die teilte ihm in der vorigen Woche mit, dass ein Beamter der Vollstreckungsbehörde an seinem Wohnort um Einlass gebeten habe, um die Gebühr in Höhe von 64,40 Euro für die Zulassungsbehörde zu pfänden. Ihm sei aber nicht geöffnet worden. Sollte die Einzahlung nicht innerhalb von acht Tagen erfolgen, dann sei der "Vollstrecker" auch in der Lage, verschlossene Türen und "Behältnisse" gewaltsam öffnen zu lassen. Mit einem richterlichen Beschluss.

Das war für die Leserin dann wirklich zuviel des Bösen und sie wandte sich an unsere Redaktion. Wir haben das Landratsamt mit der Sachlage aus Sicht von Frau Rathsfeld konfrontiert und folgende Antwort erhalten:

"Im März 2017 zeigte das Versicherungsunternehmen, bei dem der betroffene PKW versichert war, der Zulassungsbehörde an, dass seit Ende Februar 2017 für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz besteht. Daraufhin hat die Zulassungsbehörde den vorgeschriebenen Verfahrensweg zur Stilllegung des Fahrzeugs eingeleitet.

Im Rahmen dieses Verfahrens sind zusätzliche Verwaltungsgebühren angefallen. Als die Zulassungsstelle von der Mutter vom Tod des Fahrzeughalters erfuhr, wurde die erforderliche Außerbetriebsetzung veranlasst. Durch einen hausinternen Ablauffehler ist die Stornierung der Gebührenforderung nicht in der Kämmerei registriert worden, weshalb die Vollstreckung offener Verwaltungsgebühren fortgesetzt wurde.

Der Vollstreckungsbereich hatte somit keine Kenntnis vom Tod des Fahrzeughalters. Da der Briefkasten mit dem Nachnamen des Fahrzeughalters weiterhin beschriftet war, wurde die Pfändungsankündigung eingeworfen. Die Landkreisverwaltung bedauert den Ablauffehler und entschuldigt sich ausdrücklich dafür.

Peter-Stefan Greiner
Autor: red

Kommentare
Kritiker86
20.03.2018, 16.13 Uhr
Typisch...
für Beamte und die Bürokratie, nicht nur in NDH.
B.Denklich
20.03.2018, 18.14 Uhr
?!
Als ob es nicht schon schlimm genug ist, dass eine Mutter ihren Sohn verliert, muss sie sich auch noch mit solchen Sachen rumärgern. Und das nur, weil im Landratsamt die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. Es geht hier nicht um einen bedauerlichen Einzelfall, das scheint im Landratsamt Nordhausen normaler Zustand zu sein. Es fehlt offensichtlich an der Kommunikation untereinander. Der Mann zahlt übrigens auch keine Müllgebühren mehr, nur so als Tip für die andere zuständige Stelle im Haus. Wir wollen einfach mal hoffen, dass das jetzt endlich im Landratsamt angekommen ist und die Angehörigen mit solchen Sachen nicht mehr behelligt werden.
Wolfi65
20.03.2018, 19.14 Uhr
Außer Drohungen und Pfändungsankündigungen...
kann man in diesen besagten Gebäude eigentlich gar nichts.
So ein Pfändungsvollstrecker stand auch vor meiner Tür, mit diversen Drohungen im Gepäck.
Ich warte nur auf ein wiederholtes Treffen.
Ich bin gerne bereit, dem Rechtsstaat seine Grenzen aufzuzeigen und es einmal darauf ankommen zu lassen.
Das wird bestimmt ein Spaß?
Ich frage mich nur, wie es der Behörde möglich war, auf privaten Grund und Boden, die Kennzeichen des Kfz des verstorbenen Sohnes zu entstempeln?
Das riecht sehr nach einem Hausfriedensbruch durch die willen Vollstrecker des Landratsamtes.
Vollkommen abartig die ganze Vorgehensweise, aber mich überrascht hier gar nichts mehr.
tannhäuser
20.03.2018, 19.31 Uhr
Das letzte Hemd hat wohl doch Taschen...
...wenn die Bürokratie ihre klebrigen Finger ausstreckt!
Kritiker2010
21.03.2018, 08.42 Uhr
Mitteilungen an Ämter zukünftig über die NNZ!
Ich empfehle, wichtige Mitteilungen an Stadtverwaltung und Landratsamt zukünftig als Gastartikel über die NNZ mitzuteilen. Dann kommt die Info sicher bei allen an.

Denn man munkelt, dass der eine oder andere Mitarbeiter einer Behörde während der Arbeitszeit doch mehr Interesse für außer-behördlichen Tätigkeiten aufbringt. Und die tägliche Lektüre der NNZ gehört sicher dazu.

Man will ja schließlich mitreden können bei der Frühstückspause, Mittagspause, Kaffeepause, Zigarettenpause,...
Wolfi65
22.03.2018, 13.19 Uhr
Heute im Servicebereich des Landratsamtes Nordhausen
Am Serviceschalter 1 angekommen:" Damit gehen Sie mal bitte zum Serviceschalter 4".
Dort angekommen: " Nein das ist nicht mein Ressort. Gehen Sie bitte zum Schalter 2, denn der ist jetzt frei".
Dort angekommen sagte man mir, das man nur für Führerschein- und Kfz Zulassungsangelegenheiten zuständig ist.
"Melden Sie bitte sich am Schalter 1".
Dort wieder angekommen, schickte man mich wieder zum Schalter 4.
Mittlerweile war der Mitarbeiter vom Schalter 2 zum Schalter 4 gewechselt, um von mir endlich den betreffenden Antrag entgegen zu nehmen, weil am Schalter 4 ein Azubi/Praktikant zugegen war, dem dann der Antrag noch einmal Position für Position erklärt wurde.
Vielleicht hätte ich den Antrag einfach nur in den Briefkasten einwerfen sollen, um dort nicht eine Lawine von Problemen auszulösen?
Kommunikation im Landratsamt live zu erleben, ist ein unbezahlbares Bühnenstück, was man wenigstens einmal im Leben erlebt haben muss! Oder auch nicht?
Bedauerlich für die betreffenden Mitarbeiter, dass sie nicht wussten, wer da vor Ihnen steht. Es war der Wolfi65
Kartoffelschäler
22.03.2018, 14.20 Uhr
Passierschein A38
Sehr geehrter Wolfi65,

sie haben leider nicht erkannt, dass Ihr heutiger Besuch im Servicebereich des Landratsamtes Nordhausen eine Hommage an den Zeichentrickklassiker ,,Asterix erobert Rom" darstellte. So wurde versucht Ihnen eine Erfahrung zu bieten wie es sich in dem ,,Haus das Verrückte macht" anfühlt. Hätten Sie das erkannt, so wäre Ihnen auch eingefallen, dass Sie nur nach dem Passierschein A39 Fragen müssten um den Spuck zu beenden.

Übrigens hier ein paar Hinweise für das nächste Mal:
1. Tragen Sie ein T-Shirt mit der Aufschrift ,,Ich bin Wolfi65".
2. Rufen Sie vorher an um Ihr Erscheinen anzukündigen.
3. Bringen Sie Ihren eigenen roten Teppich mit.

So wird Ihr nächster Besuch im Servicebereich des Landratsamtes Nordhausen eine schönere Erfahrung.

PS: Sie sollten eine E-Mail an den Servicebereich schreiben, dass es tatsächlich um Sie gehandelt hat. Hätten die das doch nur gewusst.
Wolfi65
22.03.2018, 14.42 Uhr
Nein nein so geht das nicht
Man will doch keine Extrawurst gebraten bekommen. Unter realistischen Bedingungen muss man dort vorsprechen.
Wenn ich dort ein solches T-Shirt tragen würde, wären die Voraussetzungen für eine solche Stichprobe nachgemacht oder verfälscht.
So kam ich in den Genuss eines Schauspieles der besonderen Art.
Eigentlich erinnerte mich das an das ehemalige Volkspolizei-Kreisamt am Pferdemarkt.
Die gleiche Vorgehensweise, nur das die Ansprache ein wenig freundlicher war.
Ansonsten lief alles nach dem Motto: Komen sie bitte her und gehen sie weiter!...
tannhäuser
22.03.2018, 16.17 Uhr
Ich kann mitfühlen, Wolfi65!
Sowohl mit Ihnen als auch mit den Sachbearbeitern.

Auf einer früheren Arbeitsstelle hatte ich öfters mit so genannten "Promis" zu tun.

Da hat doch tatsächlich Lothar Matthäus vor mir und meinen Kollegen gestanden und gefragt, ob wir nicht wüssten, mit wem wir es zu tun hätten und warum wir nicht nach einem Autogramm fragten...

Trinkgeld gab er nach der Enttäuschung natürlich nicht. Aber er war gerade aus Mailand eingeflogen und Für Eine Handvoll Lira oder Ein Paar Lira mehr hätte ich damals auch kein standesgemässes Weihnachtsgeschenk für meine Schwiegereltern bekommen...
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