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Di, 14:01 Uhr
13.03.2018
Bürger bei Gericht

Jugendschöffen gesucht

Die Nordhäuser Landkreisverwaltung sucht derzeit Jugendschöffen. Da zum 31. Dezember die laufende Wahlperiode endet, bereitet der Fachbereich Jugend des Landratsamtes jetzt die Vorschlagslisten für die anstehende Wahl der Jugendschöffen vor...

Die fünfjährige Amtszeit beginnt am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2023. Zukünftig werden die Jugendschöffen als „ehrenamtliche Richter“ beim Amtsgericht Nordhausen oder in der Jugendkammer des Landgerichtes Mühlhausen in Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Volljährige eingesetzt.

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Sie wirken in gerichtlichen Verfahren mit, in denen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren oder Heranwachsende bis unter 21 Jahre angeklagt sind, die mittelschwere oder schwere Straftaten zum Gegenstand haben. Sie haben somit das gleiche Stimmrecht wie die hauptamtlichen Richter und nehmen neben den Jugendrichtern im Jugendstrafverfahren eine gleichberechtigte Funktion in der gemeinsamen Urteilsfindung ein.

Für dieses wichtige Ehrenamt kann sich jeder bewerben, der am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre alt ist bzw. das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Weitere Voraussetzungen sind u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit, die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache sowie der Hauptwohnsitz im Landkreis Nordhausen. Die Bewerber sollten über Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. Nicht nur Menschen aus pädagogischen Berufsfeldern bringen diese Kompetenz mit, sondern auch Personen, die junge Menschen ausbilden oder in der Jugendarbeit tätig sind.

Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt eine absolut unparteiliche Haltung, Verantwortungsbewusstsein, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungs- und Urteilsvermögen. Juristische Kenntnisse sind für die Ausübung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit nicht erforderlich. Die vorgeschlagenen Personen müssen in der Lage sein, die erforderliche Zeit für die Ausübung des Amtes aufzubringen.

Wer sich für das Jugendschöffenamt interessiert, kann sich bis zum 15.05.2018 bewerben beim Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Jugend, Fachgebiet Kita und Jugendpflege, Stichwort Jugendschöffen, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen. Fragen sind telefonisch möglich unter 03631 911-531 oder per E-Mail an jugend@lrandh.thueringen.de. Das Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Jugendschöffe ist im Fachbereich Jugend/Fachgebiet Kita und Jugendpflege des Landratsamtes erhältlich und kann auch unter http://www.landratsamt-nordhausen.de/jugendschoeffen.html heruntergeladen werden.
Autor: red

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