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Mi, 07:39 Uhr
07.02.2018
Polizeibericht

Erzieherin bedroht, Polizisten angegriffen

Bei einem Polizeieinsatz in Nordhausen sind in der Nacht eine Erzieherin und ein Polizeibeamter angegriffen worden. Wir haben die Einzelheiten...


23.30 Uhr: Johannes-Kleinspehn-Straße in Nordhausen. In der dortigen Außenwohngruppe des Jugendsozialwerks vernahm eine Erzieherin das Telefonat einer 15 Jahre alten Jugendlichen mit ihrem Freund. Dabei soll es lautstark um einen Streit gegangen sein.

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Als die Erzieherin dem Freund am "anderen Ende der Leitung" zu verstehen gab, dass das Telefonat zu beenden sei, gab dieser zur Antwort: "Ich stech' Dich ab, du Hure!" Daraufhin wurde die Polizei informiert. Die kam mit einer Streifenwagenbesatzung zur Wohngruppe und kurze Zeit später erschien dann auch der Telefonpartner des Mädchens. Mit einem Knüppel in der Hand. Der 17jährige aus dem Kyffhäuserkreis legte im Angesicht der Ordnungsmacht den Knüppel nieder, entschied sich dennoch zum Angriff auf die Beamten.

Die konnten ihn schließlich bändigen. Der Jugendliche stand sowohl unter dem Einfluss von Alkohol (1,2 Promille) als auch von Drogen, so dass eine Blutentnahme im Südharz Klinikum veranlasst werden musste. Anschließend wurde der junge Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Er erhielt zuvor mehrere Anzeigen, unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Autor: red

Kommentare
N. Baxter
07.02.2018, 08.17 Uhr
Prügelstrafe
aber nicht für die Beamten, sondern für den Bengel...
Pusteblume1
07.02.2018, 08.51 Uhr
Unverständlich...
Wie kann man denn sowas bitte wieder auf freien Fuß setzen???? Unklar... Kopfschüttel hoch 5
geloescht 011
07.02.2018, 10.04 Uhr
Täter ist schneller zu Hause
als die Beamten Feierabend haben. Das sind die Signale die unser Staat sendet - die Folgen sind da kein Wunder.
Mit 17 Jahren gibt es auch noch Erziehungsberechtigte (Verpflichtete). Wo ist deren Verantwortung ? Und wir bezahlen das Possenspiel auch noch mit Steuergeld.
Baxter und Pusteblume kann man nur zustimmen.

Jörg Prophet
tannhäuser
07.02.2018, 10.29 Uhr
Na toll, aus dem KYF!
Und morgen lesen wir, dass er bei uns denselben Schwachsinn abzieht!

Kann man solche Honks nicht mal eine Weile wegsperren?

Wenn er beim nächsten Mal den Knüppel oder ein Messer schwingt, leiden plötzlich alle Verantwortlichen wieder am Pontius-Pilatus-Syndrom.
Buellfahrer
10.02.2018, 18.27 Uhr
Arbeitslager
Es wird in Deutschland so viel Schotter für den Straßenbau und der Gleichen gebraucht.!
Warum kommen diese ganzen Chaoten nicht in eine Ecke eines Steinbruchs und man lässt sie mit einem Hammer viele kleine Steine machen.?
Beim wegsperren kommen die ja auch nur auf dumme Gedanken.
tannhäuser
11.02.2018, 07.54 Uhr
Nein Wikinger!
Arbeitslager ist doch voll Räächts oder gar Kim, Trump oder Putin!

Da braucht's mehr Sozialpädagogen, Stiftungen, Steuergelder, Ehrenamtliche, Arbeitskreise und Kuschelpädagogik mit Erlebnisurlaub in Skandinavien.
Sonntagsradler 2
11.02.2018, 08.48 Uhr
Genau tannhäuse
Die volle Härte des deutschen Gesetzes. Es will doch jeder daran verdienen. Gelle!.
Sonst meckern die Täter später noch über die nicht bekommenen Behandlung des Deutschen Rechtsstaats und könnten die BRD auf Schadensersatz verklagen. :-)
Nichts ist unmöglich!
Übrigens kostet ein reiner Knastaufenthalt dem Steuerzahler 131,62 € pro Tag macht im Monat ?
Es gibt auch noch welche die mehr deren Aufenthalt 400 € im Monat locker übertrumpfen. Nur nebenbei bemerkt.
tannhäuser
11.02.2018, 11.07 Uhr
Sicherheit kostet nun mal!
Oh je, Sonntagsradler2! Mir ist klar, dass solche Kommentare wie meiner zu diesem Thema polemisch rüberkommen.

Natürlich kommen dem Steuerzahler Bewährungs- oder Geldstrafen billiger. Und natürlich ist nicht jeder, der einmal straffällig wurde, gleich ein Serientäter.

Aber wie viele, die z. B. per Fussfessel überwacht wurden, haben trotzdem wieder Mist gebaut?

Und sicherlich ist ein jüngerer Ersttäter eher resozialisierbar als ein 40-jähriger Intensivverbrecher.

Aber warum fällt jemand, der mit 18 oder gar 16 schon Alkohol trinken und wählen darf, mit 21 noch unter Jugendstrafrecht?

Natürlich ist Steinbruch übertrieben. Aber warum sollten für Straftäter Arbeiten unzumutbar sein, mit denen man Arbeitslose für 1 € beglückt?

Und meinen Sie nicht, dass es Ihnen oder einem Familienangehörigen egal wäre, ob Sie einem Jugendlichen oder Erwachsenen aus schwierigen oder sicheren sozialen Verhältnissen zum Opfer fallen?

Nennen Sie es polemisch, aber Opfer- steht für mich turmhoch über Täterschutz.
Sonntagsradler 2
11.02.2018, 11.25 Uhr
tannhäuser
Bin doch voll Ihrer Meinung!
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