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Do, 16:17 Uhr
23.08.2001

Jämmerliche Entschädigung

Nordhausen (nnz). Das Ehrenamt soll gefördert werden. Das haben sich sowohl kommunale als auch Landespolitiker auf ihre Fahnen geschrieben. Gerade im Jahr des Ehrenamtes. Die Realität sieht jedoch anders aus.


Der Kreisverband Nordhausen des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen weist insbesondere im Jahr des Ehrenamtes auf folgenden unzulänglichen Sachstand hin, wie es Jürgen Hohberg formuliert, hin. Als Beispiel wird die Aufgabe eines Schiedsmannes angeführt. Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz muss jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen einrichten. Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau (Schiedsperson) wahrgenommen. Die Schiedsperson wird vom Gemeinderat gewählt und ist ehrenamtlich zwar in der Stadt bzw. Gemeinde, aber im Auftrag und für den Freistaat tätig.

Gemäß Punkt 1.2.8. der Verwaltungsvorschrift „Durchführung des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden“ werden die Schiedspersonen verpflichtet, wöchentliche Sprechstunden abzuhalten. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als traurig, dass die Schiedspersonen für ihre Tätigkeit nur eventuell eingenommene Gebühren als Aufwandsentschädigung erhalten. Dies bedeutet, dass sie für die Abhaltung von rund fünfundvierzig Sprechtagen in einem Jahr unter Umständen eine Entschädigung in Höhe von 40 (in Worten: vierzig) Mark erhalten.

Seitens des Thüringer Innenministerium und des Thüringer Justizministeriums sollte nach Auffassung des Nordhäuser Kreisverbandes des Gemeinde- und Städtebundes schnellstmöglichst reagiert werden, um diesen in keinem Verhältnis stehenden Sachverhalt im positiven Sinne für die ehrenamtlichen Schiedspersonen zu verändern. Dies insbesondere auch, da diese Schiedspersonen an zusätzlichen fachlichen Fortbildungslehrgängen regelmäßig teilnehmen müssen und auch hier entsprechende zusätzliche Aufwendungen (Fahrtkosten, Bekleidung) haben.
Autor: nnz

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