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Do, 14:34 Uhr
07.12.2017
Änderungsmeldungen bis 22. Dezember an Abfallbehörde

Jahresendabrechnung 2017 steht bevor

Ab 15. Januar werden rund 23.000 Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen an Grundstückseigentümer und -verwaltungen verschickt. Die Bescheide enthalten die Endabrechnung für erbrachte Leistungen bei der Entsorgung 2017 sowie die Vorausberechnung für das kommende Jahr...


Damit die Abfallentsorgungsgebühren für dieses Jahr korrekt berechnet werden können, sollten Grundstücksbesitzer alle Veränderungen in ihrem Haushalt bis zum 22. Dezember dem Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie im Landratsamt melden.

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Möglich ist das auch über das Online-Änderungsformular unter www.abfall-nordhausen.de, ebenso wie an die E-Mail Adresse abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 911-339 oder auf dem Postweg an Landratsamt Nordhausen, FG Abfallwirtschaft und Deponie, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen. Zu den Veränderungen gehören die Neuanmeldung oder Abmeldung eines Grundstückes von der Abfallentsorgung, das dem Anschluss- und Benutzungsrecht/-zwang unterliegt, der Wechsel des Gebührenpflichtigen, also der Grundstückseigentümer bzw. -verwalter, die Veränderung der Anzahl, der Größe der Abfallbehälter oder der Personenzahl, wenn beispielsweise ein Kind geboren wird oder jemand auszieht.

Wer dazu Fragen hat, kann sich auch persönlich im BürgerServiceZentrum beraten lassen, montags von 8:30 bis 12:00 Uhr, dienstags von 8:30 bis 16:00 Uhr und donnerstags von 8:30 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr und am Samstag, 9. Dezember, von 8:30 bis 12:00 Uhr. Hier können auch Änderungen zum Grundstück mitgeteilt werden. Die Mitarbeiter des BSZ helfen auch gern bei Fragen zu den Gebühren weiter.
Autor: red

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