Fr, 15:33 Uhr
29.09.2017
10 Millionen Euro für Thüringer Kurorte
Auch Neustadt ist mit dabei
10 Millionen Euro gehen am Wochenende an die 17 Thüringer Kurorte und Heilbäder zum Ausgleich für ihre besonderen Belastungen. Das Geld ist bereits angewiesen, berichtete heute Thüringens Innenminister Georg Maier...
Unsere Kurorte sind ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor, denn sie ziehen mit ihren Behandlungsmöglichkeiten jährlich viele Gäste in die Regionen. Es ist deshalb unsere Aufgabe, diese Orte finanziell zu unterstützen. Damit sichern wir ihren Erhalt und ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit, so Maier. Unter anderem erhält Neustadt rund 83.600 Euro.
Die Zuwendungen reichen von rund 14.200 Euro für Stützerbach bis zu rund 1,5 Millionen Euro für Bad Liebenstein. Die Verteilung der Mittel erfolgt zu zwei Dritteln nach den Übernachtungszahlen 2016 und zu einem Drittel nach der Bettenkapazität 2015. Die Bescheide wurden bereits in dieser Woche versandt.
Das Kabinett hatte am 22. September 2015 beschlossen, den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) für den Doppelhaushalt 2016/17 zu novellieren. Mit dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Gesetz wurde dabei ein Sonderlastenausgleich für Belastungen der Kurorte neu eingeführt.
Autor: redUnsere Kurorte sind ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor, denn sie ziehen mit ihren Behandlungsmöglichkeiten jährlich viele Gäste in die Regionen. Es ist deshalb unsere Aufgabe, diese Orte finanziell zu unterstützen. Damit sichern wir ihren Erhalt und ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit, so Maier. Unter anderem erhält Neustadt rund 83.600 Euro.
Die Zuwendungen reichen von rund 14.200 Euro für Stützerbach bis zu rund 1,5 Millionen Euro für Bad Liebenstein. Die Verteilung der Mittel erfolgt zu zwei Dritteln nach den Übernachtungszahlen 2016 und zu einem Drittel nach der Bettenkapazität 2015. Die Bescheide wurden bereits in dieser Woche versandt.
Das Kabinett hatte am 22. September 2015 beschlossen, den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) für den Doppelhaushalt 2016/17 zu novellieren. Mit dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Gesetz wurde dabei ein Sonderlastenausgleich für Belastungen der Kurorte neu eingeführt.

