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Fr, 11:49 Uhr
29.10.2004

DGB bezieht Stellung

Nordthüringen (nnz). Zwei Themen beschäftigen den Deutschen gewerkschaftsbund zur Zeit besonders. Einmal geht es um den NPD Parteitag im Eichsfeld. Ein weiteres Problem ist die Änderung des Kündigungsschutzes. Wie die Gewerkschafter darüber denken, erfahren Sie mit dem Klick auf Mehr.

Wehret den Anfängen! so äußerte sich Jugendbildungsreferent, Ingolf Peters, zum stattfindenden NPD-Parteitag in Leinefelde. Die TLZ startete mit einer Zeitungskampagne einen Aufruf zum zivilen Protest. Die DGB Jugend Nordthüringen unterstützt mit einer Flugblattaktion selbigen Inhalts dieser Form demokratischen Widerstands.

Über 1.000 Haushalte erhalten im Laufe des freitags in Leinefelde die Flugblätter „Das Eichsfeld wehrt sich gegen Rechts“

Die DGB Jugend ruft die Bürger auf, diese in ihre Fenster anzubringen, um so ihren Protest gegen die NPD zum Ausdruck zu bringen. Weiterhin rufen wir alle demokratischen Kräfte auf, an der Mahnwache am Samstag, den 30.10.04, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie am Sonntag, den 31.10.04, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr vor der Gaststätte „Eichsfelder Hof“ in Leinefelde teilzunehmen.


DGB: Änderungen beim Kündigungsschutz ohne Effekte

Das Fazit einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit lautet:
„Wo es keinen Kündigungsschutz gibt, nimmt die Beschäftigungsdynamik nicht zu. Die Änderung der Schwellenwerte im deutschen Kündigungsschutzrecht hat während der zweiten Hälfte der 90-iger Jahre weder auf die Zahl der Einstellungen noch auf die Zahl der Kündigungen einen messbaren Einfluss gehabt.“

Damit ist eindeutig belegt, dass Diskussionen um den Abbau von Kündigungsschutzrechten für Arbeitnehmer reine Spiegelfechtereien sind, so der DGB Regionsvorsitzende Hannemann. Seit Januar 2004 gelten eine Reihe von gesetzlichen Neuregelungen, die zum Abbau der hohen strukturellen Arbeitslosigkeit beitragen sollen. Dazu zählte auch die Lockerung des Kündigungsschutzes. Die wichtigste Veränderung des Kündigungsschutzrechtes betreffen die Beschränkungen der Sozialauswahl (Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflicht und Schwerbehinderung), den Klagezeitraum (3 Wochen), das Wahlrecht zwischen Kündigungsschutzklage und Abfindung und gesonderte Regelungen für Existenzgründer.
Autor: nnz

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