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Mo, 07:09 Uhr
18.09.2017
Oberbürgermeisterwahl in Nordhausen

Besorgte Bürger: Woher kommen die Daten?

Es geht so langsam aber sicher in Richtung Zielgerade bei den Bundestagswahlen, aber auch bei den Oberbürgermeisterwahlen. Noch einmal rüstet zumindest ein Wahlkampfteam auf und hat die Wähler zwischen 16 und 18 Jahren im Visier. Doch einige Eltern bekommen schlechte Laune...

Brief (Ausschnitt) an Erstwähler verschickt (Foto: privat) Brief (Ausschnitt) an Erstwähler verschickt (Foto: privat)
Da ist zum Beispiel die Familie Müller-Schulze-Meier (Name von der Redaktion geändert) aus Nordhausen. In deren Briefkasten landete zum Ende der zurückliegenden Woche ein Brief, den die CDU-Kandidatin zur Stichwahl an den 16 Jahre alten Sohn geschrieben hat. Mal abgesehen davon, dass sich Inge Klaan darin selbst und ihre Vorhaben vorstellt, bleiben für Herr Müller-Schulze-Meier einige Fragen hängen.

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Die mit der höchsten Priorität ist die nach der Herkunft der Daten. "Woher weiß Frau Klaan, dass wir einen Sohn haben und wo wir wohnen? Noch brenzliger wird es bei der Herkunft des Alters, also nach dem Geburtstag des Sohnes, der 16 Jahre jung ist und damit das erste Mal wählen kann", so einige Fragen des besorgten Vaters, der darüber hinaus wissen will, ob diese Datensätze auch dem Mitbewerber zur Stichwahl, Kai Buchman, zur Verfügung stehen.

Die nnz hat sich mit diesen Fragen an Inge Klaan gewandt und prompt auch eine Antwort erhalten. Die OB-Kandidatin verweist auf einen entsprechenden Paragraphen im Thüringer Meldegesetz. Das allerdings wurde durch das Bundesmeldegesetz ersetzt Dort ist folgende zu finden: Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
(2) Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Somit hätte auch Einzelkandidat Kai Buchmann Auskunft erhalten.
Autor: red

Kommentare
Leser X
18.09.2017, 07.22 Uhr
Gesetz hin oder her
Hier nutzt eine CDU-Seilschaft, deren Kraken-Arme bis in die Stadtverwaltung reichen, ein Gesetz, um die wohl unabwendbare "Katastrophe" noch abzuwenden.

Ich glaube nicht, dass das noch was nützt. Kommenden Sonntag ist Zahltag für Jahre der Kungelei.

Ich freu mich drauf!
Checker
18.09.2017, 07.37 Uhr
Besorgte Bürger....
Diese Frau mach einfach vor nichts halt um an diesen Posten zu kommen. Das sagt doch einfach alles zu dieser Person...
holdi
18.09.2017, 08.11 Uhr
Erstwählerbriefe
Erstwählerbriefe sind wohl das Standard Programm im Wahlkampf ich habe den schon vor mehr als 10 Jahren bekommen - das ist wohl echt nichts neues...
sacoco
18.09.2017, 08.16 Uhr
Das klingt...
...nicht nach demokratischer Chancengleichheit. Und als Absender schon den Titel "Oberbürgermeisterin" zu verwenden ist auch nicht unbedingt richtig, oder?
Schlaubert
18.09.2017, 08.40 Uhr
Nach Paragraph 32 ThürMeldeG
(4) Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten nach den Absätzen 1 bis 3 zu widersprechen. Hierauf ist er bei der Anmeldung und
1. im Fall des Absatzes 1 mindestens acht Monate vor allgemeinen Wahlen und Abstimmungen,
2. im Fall des Absatzes 2 mindestens einmal jährlich so- wie
3. im Fall des Absatzes 3 spätestens drei Monate vor der Melderegisterauskunftdurch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen. Der Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten nach Absatz 3 kann sich auch lediglich auf die Veröffentlichung der Da- ten in bestimmten Teilen des Adressbuches beziehen.(5) § 31 Abs. 6 bis 8 gilt entsprechend.

Wann wurde das im Amtsblatt bekanntgegeben?? Müsste ja im Januar , also 8 Monate vorher , geschehen sein
Kilian Baltres
18.09.2017, 08.43 Uhr
Angaben kann man sperren lassen auch bei Geburtstagen
Meine Daten kann man im Meldebüro sperren lassen ich habs gemacht. Genauso ist das mit den Geburtstagsmeldungen in der Zeitung, auch dafür habe ich die Weitergabe meiner Auskünfte an die Zeitungen blockiert. K. Baltres
nordhäuser85
18.09.2017, 09.03 Uhr
Wahl
§50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen.... Auskunft aus dem Melderegister erteilen....

Herr Buchmann hat also die gleichen Möglichkeiten wie Frau Klaan.
W.Roßmell
18.09.2017, 09.10 Uhr
Eine Schande, die die Bürger auch bestrafen werden!
Ja ja, jetzt werden alle Register gezogen und der Wahlkampf so richtig ungeheuerlich in dieser Stadt! Wie kann die CDU Kandidatin persönliche Briefe an Erstwähler schreiben und versenden? Wie kommt sie an die Adressen und was soll das noch mit Gleichheit im Wahlkampf zu tun haben? Hoffentlich merken das die Bürger, was hier für ein unsauberer Wahlkampf geführt wird und quittieren das am Ende mit dem Sieg des ruhigen Gegenkandidaten Kai Buchmann! Es ist eine Schande, wie man versucht, mit allen Mitteln Bürger zu überzeugen und Erstwähler sind ja ehr "wählerisch" und "empfänglicher", wenn man solch einen Brief bekommt und feststellt, dass die OB-Kandidatin mich ja sogar schon kennt.... Schade, dass nicht noch der Senfbecher in den Briefumschlag passte, denn dann wäre diese Aktion perfekt gewesen Frau Klaan! So aber bleibt die Frage, woher Sie an die Adressen gekommen sind und wir hoffe, dass Sie dazu antworten werden..., denn mit Demokratie, Ehrlichkeit und Fairness hat das leider nichts mehr zu tun! Die Qiuttung erhalten Sie am Sonntag ab 18Uhr....
sacoco
18.09.2017, 09.27 Uhr
Vielleicht...
...kann ja die Frau Klaan auf die Stelle hinweisen, an der es öffentlich bekannt gegeben wurde. Nur um alle Gemüter zu beruhigen und zu unterstreichen, dass alles rechtens abläuft!
Alanin
18.09.2017, 09.50 Uhr
@W.Roßmell, @Leser X
Den Text oben haben Sie aber schon gelesen und verstanden?!

Die Meldebehörden geben den Parteien und den Bewerbern bei Wahlen Auskunft über die erforderlichen Daten und dies ist ausdrücklich im Meldegesetz erlaubt. Zudem ist es ganz normal, dass Erstwähler von den Parteien solche Einladungen erhalten, jedenfalls ist dies nicht das erste Mal, dass ich von solchen Briefen höre.

Und wenn Herr Buchmann diese Möglichkeit nicht genutzt hat - sein Pech...
Alanin
18.09.2017, 10.06 Uhr
@sacoco
Die Bekanntgabe bei der üblichen öffentlichen Stelle meint die Meldebehörde, bei der ich als Bürger anzeigen muss, dass meine Daten nicht weitergegeben werden dürfen und nicht Frau Klaan, die irgendwohin schreiben muss, dass sie irgendwelche Daten abruft.

Im Übrigen ist sie aktuell gar nicht in der Lage eine öffentliche Bekanntgabe im Amtsblatt zu machen. Oder dürfen Sie als private Person dies tun?!
Schlaubert
18.09.2017, 10.10 Uhr
Nun
Da es kein Thüringer Meldegesetz mehr gibt und nun das Bundesmeldegesetz gilt gilt laut Paragraph 50 BMG Nr.4 folgendes :

(4) Die Meldebehörde hat dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch dem Wohnungsgeber bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses unentgeltlich Auskunft über Familiennamen und Vornamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner zu erteilen. Die Auskunft kann auf Antrag des Auskunftsberechtigten im elektronischen Verfahren erteilt werden; § 10 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
(5) Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten nach den Absätzen 1 bis 3 zu widersprechen; hierauf ist bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.
(6) Eine Erteilung von Auskünften nach den Absätzen 1 bis 3 unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 vorliegt. Eine Auskunft nach Absatz 3 darf außerdem nicht erteilt werden, wenn ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 eingetragen ist.
Daniel86
18.09.2017, 10.28 Uhr
ich....
Glaub Herr Buchmann braucht sowas nicht zu machen. Die jüngsten 16 jährige auf ihre Seite zu ziehen, wie widerlich ist das denn bitteschön??? am 24 ist Zahltag Frau klaan da werden sie das bekommen was ihnen zu steht.. wir brauchen sie nicht in NDH.
Alanin
18.09.2017, 10.36 Uhr
Oh wie abscheulich...
...da hat jemand ein Wahlkampfplakat aufgehängt...
...da hat jemand einen Wahlkampfflyer gedruckt...
...da hat jemand eine Wahlkampfveranstaltung veranstaltet...
...da hat jemand an einer Diskussionsrunde teilgenommen...

XY braucht sowas nicht...

Was ist denn der Unterschied zwischen einem Wahlplakat an der Laterne und einer persönlichen Ansprache in Form eines Briefs.

So ein Kindergarten...
Daniel86
18.09.2017, 10.52 Uhr
Also...
ich glaub Alanin sie haben die ganze Diskussion hier nicht verstanden worum es hier eigentlich geht.?
Vielleicht sollten sie den Artikel + die Kommentare nochmal komplett durchlesen und nicht überfliegen?! Kindergarten find ich das nicht, nur ihr Kommentar passt hier nicht wirklich dazu...MFG.
sacoco
18.09.2017, 11.01 Uhr
Danke...
@ Alanin. Was mir so sauer aufstößt ist, dass mein Kind einen persönlichen Brief von der "Frau Klaan, Oberbürgermeisterin" bekommt. Da darf man doch schon mal nachfragen ob das alles mit rechten Dingen zugeht. Personenbezogene Daten sind etwas ganz anderes als ein Wahlplakat an der Laterne oder ein allgemeiner Briefkasteneinwurf. Wenn solche Daten irgendwohin an Privatpersonen abfließen, dann ist Identitätsdiebstahl doch Tür und Tor geöffnet. Und anscheinend kann sich ja auch jetzt jeder mit Titeln schmücken die ihm (momentan) nicht zustehen.
Paulinchen
18.09.2017, 11.33 Uhr
Was hat sich seit 1986 eigentlich geändert?
NICHTS - denn damals bekam mein Sohn, eben auch erst 16 Jahre alt, seine erste Aufforderung zur Musterung für den "Ehrendienst" in die Reihen unserer Nationalen Volksarmee. Glaubt denn heute tatsächlich jemand, dass die Überwachung mit der Wende eine Ende hatte?
Wie war damals, nach der Wende, der Witz über die ehem. Stasimitarbeiter, die plötzlich alle Taxifahrer waren? "Sag dem Fahrer nur deinen Namen, wo du wohnst, weiß er dann schon selbst."
Abschließend nur noch: Es gibt auch Firmen, die mit Adressdaten ihr tägliches Brot/Geld verdienen. Für Geld, gibt es heute fast alles, man muss nur wissen wo die Quellen sind. Für Macht, macht man alles ;-)
----4
18.09.2017, 12.06 Uhr
Was mich sauer macht,...
.....ist der Absender über dem Adressfeld. Oberbürgermeisterin für alle Nordhäuser". Das will sie erst werden. Im Moment ist es Amtsanmaßung. Ungeschickt oder unfähig.
Paulinchen
18.09.2017, 12.16 Uhr
Das wäre dann der Hit:
Im deutschen Recht ist die Amtsanmaßung in § 132 StGB geregelt, der folgenden Wortlaut hat:

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Auuuu weijaaaa :-))
Alanin
18.09.2017, 13.15 Uhr
soweit ich sehe und verstanden habe...
...hat ein Kandidat zur Wahl Daten vom Melderegister erhalten. Dies ist laut unserem Meldegesetz vollkommen in Ordnung. Also kein Grund sich aufzuregen, jeder hat die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Wer hier nicht von seinem Recht Gebrauch macht, darf sich hinterher nicht beklagen... Zudem sind hier keine Daten an Privatpersonen abgeflossen. Diese Daten wurden im Rahmen der Wahl entsprechend den Regeln im Meldegesetz herausgegeben und deren Handhabung ist dort geregelt.

...des Weiteren kann man auf dem Anschreiben der Kandidatin ganz rechts ganz klar erkennen 'Kandidatin zur Oberbürgermeisterwahl'. Zudem erkenne ich aus dem noch abgebildeten Text nur einen neutralen Aufruf zur Wahl zu gehen. Was weiter unten steht kann ich leider nicht lesen.

...was mir hier so sauer aufstößt ist, dass von irgendwelchen Seilschaften und Kraken-Armen geschrieben wird. Es wurde von Chancenungleichheit gesprochen, obwohl diese definitiv nicht vorherrscht. Und wo ist denn bitte die schandvolle oder gar widerliche Tat, wenn jemand zur Wahl aufgerufen wird.

@Daniel86: Sie schrieben, dass es widerlich ist einen Wähler auf seine Seite ziehen zu wollen. Was ist daran bitte widerlich, klären Sie mich auf! Zudem schreiben Sie, dass Herr Buchmann so etwas nicht nötig hätte - möglich, aber dann hat er den Wähler schon auf seiner Seite. Ist das dann auch widerlich? Mit meinem Text versuchte ich Ihnen den Spiegel vorzuhalten, aber leider haben Sie das scheinbar nicht verstanden...

Nochmals zusammenfassend: Frau Klaan verschickt Briefe an Erstwähler. Ein Vater fragt woher denn Frau Klaan die Daten hat. Die NNZ findet es heraus und berichtet darüber. Und dem Bericht folgend lief alles vollkommen legal ab. Wo ist denn nun der aufregende Faktor?

Ggf. hat Frau Klaan sich mit dem 'Oberbürgermeisterin für alle Nordhäuser' eine Amtsanmaßung geleistet, dies müsste ggf. ein Gericht prüfen. Auf jeden Fall war das etwas unglücklich. Allerdings, wie schon geschrieben, steht beim Öffnen des Briefes klar zu lesen, dass sie eine Kandidatin ist.

Abschließend nochmals meine Bitte um Erklärung: Was ist widerlich an dem Vorgehen einen Brief an Erstwähler geschickt zu haben in dem Aufgerufen wird zur Wahl zu gehen!? Den möglichen Amtsanmaßungsteil mal außen vor gelassen...

Mein Dank gebührt dem, der mich aufklären kann.
Alanin
18.09.2017, 13.38 Uhr
Nur um es klar zu stellen...
...ich sehe das aus einem objektiven Blickwinkel. Ohne dass ich hier Partei für Frau Klaan ergreifen will. Ich versuche nur das konkrete Problem für die Aufregung zu begreifen...
sacoco
18.09.2017, 13.45 Uhr
Na ja...
es ist erst nach dem Öffnen zu erkennen, dass es sich um eine Kandidatin handelt. Im Sichtfenster sah man lediglich "Inge Klaan 2017 Oberbürgermeisterin..."
So weit, so irreführend. Außerdem war die Quelle der Adressen der teilweise minderjährigen Empfänger unklar. Ich glaube nicht, dass sich ein Großteil der Bevölkerung so gut mit Recht und Gesetzestexten auskennt um sofort sagen zu können: Paragraf Sowieso, alles ok. Aber dieser Punkt ist ja mittlerweile geklärt. Im Übrigen ging es (zumindest mir) gar nicht um Frau Klaan, sondern darum, dass anscheinend irgendjemand die Adressen mit Bezug zum Geburtsdatum bekommt. Aber wie gesagt, das hat sich ja relativiert und ist unangenehm aber nicht ungesetzlich. Ich werde jedenfalls zukünftig die Auskunft über mich sperren lassen.
Alanin
18.09.2017, 14.04 Uhr
@sacoco
Vielen Dank für Ihre Erläuterung.
andreas66
18.09.2017, 15.08 Uhr
Ich sehe dass wie @Joe 50.
Ob nun rechtswidrig oder nicht, dass diese Schreiben für die Erstwähler raus gingen. Das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber das sich eine Kandidatin für eine OB-Wahl schon Oberbürgermeisterin und diese Anrede in einem Briefkopf verwendet, dass ist ein Skandal und für mich nicht rechtens. Hier müsste nachgehakt werden.
NDHler
18.09.2017, 15.29 Uhr
Kein Skandal!
Ich sehe hier kein Skandal. Die Daten wurden rechtmäßig erworben und es ist klar erkennbar, dass es sich um die Kandidatin Inge Klaan handelt. Sollte ja auch jeder wissen um was es hier geht, schließlich werden hier ja Erstwähler angeschrieben welche ja für Tauglich befunden wurden sind wählen zu gehen. Dann kann man ja auch davon ausgehen, dass diese sich mit der Thematik beschäftigen und nicht plötzlich lesen: „Inge Klaan, Oberbürgermeisterin", upps, schon vorbei, bin ich zu spät aufgestanden? Hier werden von Klaan`s Gegnern Mücken zu Elefanten aufgeblasen.
Übrigens an alle Hobbyrichter hier noch eine Erläuterung des Begriffs Amtsanmaßung aus dem www:
„Belässt es der Täter dabei, sich als Amtsinhaber auszugeben, ohne eine Diensthandlung vorzunehmen, so ist der Tatbestand nicht erfüllt.“
Ganz klar, der Tatbestand ist nicht erfüllt. Außer Spesen nichts gewesen. Also bitte wieder um Inhalte kümmern und wie schon an anderer Stelle geschrieben, da hat Klaan für mich klar die Nase vorn!
holdi
18.09.2017, 16.25 Uhr
Was ist denn hier los?!
Das alles rechtmäßig war, steht doch im Artikel. Und wenn alle im Alter von 16- 22 auch wählen dürfen, dann dürfen Sie doch genau wie alle über 22 Jahren auch Wahlwerbung erhalten um sich informieren zu können. Gleiches Recht, aber auch gleiche Pflicht für alle.

Die AfD will Leute "entsorgen", 2 Artikel weiter oben wir über Pohl Höcke und Co berichtet, dass interessiert keinen. Aber wenn man einen Brief schreibt, ist hier Land unter?!

Jungwähler sind die mit der niedrigsten Wahlbeteiligung! Wenn sie in solchen Zeiten versucht, diese zu ermuntern, auch wählen zu gehen, ist das doch gut! Einmal heißt es, Politiker sollen mehr machen für eine hohe Wahlbeteiligung. Dann macht eine was, und alles ist schlecht?! Was nun?
andreas66
18.09.2017, 16.45 Uhr
Der Hauptmann von Köpenick...
lässt grüßen. Frau Klaan trägt schon insgeheim und im stillen Kämmerlein die Kette des Oberbürgermeisters. Darum geht es. Die Jusos haben Strafantrag gegen die AfD-Kandidaten Pohl usw. gestellt wegen Tragen des Titels "Volksanwalt" auf Wahlplakaten. Diesen Titel gibt es in Österreich. Da kann ich mich auch mit Doktor anreden lassen. Solange ich nicht als solcher praktiziere, mache ich mich nicht strafbar. Aber zum Affen.
KalleRossi
18.09.2017, 16.49 Uhr
Ganz normal!!
Ich gehöre zu keiner Partei und habe einen Brief von Christian Lindner / FDP erhalten! Das weiß man doch mittlerweile, dass sowas geht. Außerdem, Meldebehörden rücken nur das raus, was sie dürfen oder müssen. Mein "Sprössling" ist 19 und fand das Cool. Wenigstens jemand, der sich mal die Mühe macht und um ihn kümmert. Andere haben das scheinbar nicht nötig!
----4
18.09.2017, 17.21 Uhr
Habe ich jetzt dazu gelernt?
Wenn ich jetzt richtig verstanden habe, kann ich hinter meinem Klarnamen jede beliebige Amtsbezeichnung angeben, solange ich keine Amtshandlung ausführe. Geht das auch mit Titeln? Solange ich nicht unterrichten muss, fände ich "Prof. Dr." ganz schön.
habauchwaszusagen
18.09.2017, 18.41 Uhr
man gut...
.... das in den schule die wahl thema war.
was ich so raushören konnte, ist frau klaan unseren jugendlichen doch eher unsympathisch.
geloescht.20240214
18.09.2017, 20.27 Uhr
Kenntnis
So ist das nun. Die Eine kennt sich aus in der Gesetzesmaterie und der Andere kommt nicht mal auf die Idee. Aber wir hatten ja auch mal eine OB,welche versprach 1000 Euro pro neugeborenem Kind zu zahlen und hinterher feststellen musste,dass ihre kommunalrechtlichen Kenntnisse nicht die besten sind. Bei Herrn Buchmann habe ich den Eindruck,"Wählt mich erst mal und dann sehe ich wie ich über die nächsten Jahre komme".
lumpi22
19.09.2017, 10.26 Uhr
Trotzdem eine Schande!
Für einen fairen Wahlkampf ist diese Post an alle Erstwähler durch die CDU mit Frau Klaan trotzdem eine Frechheit! Nicht nur wegen der Kosten und der Geldverschwendung, nein sie nutzt alle nur möglichen Mittel, den letzten Strohalm zu fassen, um doch noch zu gewinnen... Ich finde den ruhigen und sehr überlegt geführten Wahlkampf ihres Gegenkandidaten Kai Buchmann wesentlich angenehmer und hoffe sehr, dass er am Ende von mir aus wieder in der Jogginghose gewinnen wird! Wir als Stadt brauchen einen Neuanfang mit einem unverbrauchten OB und das kann nur Kai Buchmann sein! CDU Herrschaft hatten wird doch wohl genug und was sie für die Bürger getan? Und was hat Frau Klaan an politischen Erfolgen überhaupt vorzuweisen? Ich kann mich an keine erinnern! Deshalb jetzt erst Recht den Wechsel und ohne Parteiengeklüngel Kai Buchmann wählen!
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