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Do, 18:00 Uhr
21.10.2004

Zugeschickt

Nordhausen (nnz). Die Nordhäuser erhalten in diesen Tagen Post von ihrer Stadtverwaltung. Was da in den Briefumschlägen steckt, der erfahren Sie mit einem einzigen Klick.


Zurzeit erfolgt die Zustellung der Lohnsteuerkarten für das Jahr 2005. Die Stadt stelle die Lohnsteuerkarten jeder einzelnen Person zu, die am 20. September 2004 in Nordhausen gemeldet war. Darüber informiert jetzt der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes, Gerald Riebel. Freibeträge für Kinder unter 18 Jahren seien weiterhin auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Trotzdem sei eine Kontrolle aller Angaben auf der Karte aber notwendig, sagt Riebel und weist darauf hin, den beiliegenden Ratgeber zu beachten. Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, wenden sich bitte zur Ausstellung an ihre zuständige Meldebehörde. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten für das Jahr 2005 sollten umgehend mit einem entsprechenden Vermerk an die Meldebehörde zurück gegeben werden.

Änderungen auf der Lohnsteuerkarte (zum Beispiel der fehlende Kinderfreibetrag für Kinder unter 18 Jahren, die Änderung der Religion oder der Lohnsteuerklassenwechsel – eine Ausnahme bildet hier der Wechsel zur Steuerklasse II- ) sind bei der Stadt Nordhausen, im Bürgerservice, Markt 15, möglich. Auskünfte zu den benötigten Unterlagen gibt der Bürgerservice gern vorab unter Tel.: 03631/696 555 oder 696 551. Öffnungszeiten der Stadtverwaltung: Mo/Die: 8:30 bis 15:30 Uhr, Mi: nach Vereinbarung, Do: 8.30 bis 18 Uhr und Fr: 8:30 bis 12 Uhr.

Alle weiteren Eintragungen und Änderungen von Freibeträgen, beispielsweise für Behinderte, Kinder über 18 Jahren erfolgen nur durch das zuständige Finanzamt, G.-Hauptmann-Str. 3, Nordhausen. Achtung! Der Wechsel zur Lohnsteuerklasse II wird ab sofort auf den Lohnsteuerkarten nicht mehr von der Stadt Nordhausen, Rechts- und Ordnungsamt, Bürgerservice, sondern nur noch vom Finanzamt Nordhausen geändert.
Autor: nnz

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