Mi, 13:46 Uhr
30.08.2017
Neues aus dem Landkreis
Waldbrandgefahr ist wieder gestiegen
Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt hat heute informiert, dass für den Bereich des Landkreises Mansfeld-Südharz die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Stufe) gilt.
Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen: Es ist verboten,
Autor: mshFolgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen: Es ist verboten,
- 1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
- 2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
- 3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
- 4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
- 5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

