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Mi, 13:46 Uhr
30.08.2017
Neues aus dem Landkreis

Waldbrandgefahr ist wieder gestiegen

Das Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt hat heute informiert, dass für den Bereich des Landkreises Mansfeld-Südharz die Waldbrandgefahrenstufe 3 (mittlere Stufe) gilt.

Folgende rechtlich verbindliche Regeln sind bei einem Besuch im Wald zu berücksichtigen: Es ist verboten,
  • 1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
  • 2. durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
  • 3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
  • 4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
  • 5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.


Autor: msh

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