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Di, 16:02 Uhr
18.07.2017
Antwort von Heike Taubert

Keine zusätzlichen Mittel

In der vergangenen Woche hatte Jürgen Hohberg einen offenen Brief an den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und an Finanzministerin Heike Taubert geschrieben. Über eine erste Reaktion aus der Staatskanzlei hatten wir bereits berichtet, jetzt gibt es eine Antwort der Finanzministerin...


Sehr geehrter Herr Hohberg,

vielen Dank für Ihr Schreiben und der Darlegung der Problemlagen des Landkreises Nordhausen bezüglich der Jugendhilfe nach SGB VIII und dem Kommunalen Finanzausgleich.

Herr Ministerpräsident hat mich gebeten, Ihnen auch in seinem Namen zu antworten. Gerne greife ich Ihr Anliegen auf und möchte zu den aufgeworfenen Problematiken folgende Hinweise und Erläuterungen geben:

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In vielen Bereichen, da gebe ich Ihnen Recht, und so auch im Bereich der Jugendhilfe nach SGB VIII sind in den vergangenen Jahren die Ausgaben gestiegen. Dies hat seine Ursachen in Steigerungen bei den Personalausgaben durch Tarifsteigerungen, aber auch durch Steigerungen bei den Sachkosten wie Strom, Wasser usw. Zum Teil steigen auch die Fallzahlen oder das Leistungsspektrum. Es sind vielzählige Faktoren, die in vielen Bereichen zu Kostensteigerungen führen. Dies ist auch bei den Thüringer Kommunen so. Und wie Sie mir schildern, macht dabei der Landkreis Nordhausen keine Ausnahme.

In den letzten Jahren sind aber auch die Einnahmen der Kommunen aus Steuern, wie auch die Finanzausgleichsleistungen, stetig gestiegen. Diese Einnahmesteigerungen übertreffen die Ausgabesteigerungen bei weitem, so dass kontinuierlich seitens der Kommunen Überschüsse im dreistelligen Millionenbereich in den vergangenen Jahren erzielt werden konnten. Insoweit möchte ich auch auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs aus dem letzten Jahr verweisen, der sich mit dieser finanziellen Entwicklung bei den Kommunen beschäftigt hat und zu dem gleichen Befund gekommen ist.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil aus 2015 darauf hingewiesen, dass das Land den Kommunen einen bedarfsorientierten Ausgleich zur Verfügung zu stellen hat. In diesem Zusammenhang haben die Kommunen, auch das hat das Thüringer Verfassungsgericht klargestellt, zu-allererst und zuvorderst ihre eigenen Einnahmen und Einnahmemöglichkeiten zur Deckung ihrer Bedarfe heranzuziehen. Erst dann, wenn dies nicht ausreicht, kann das Land in Anspruch genommen werden.

Die Finanzausgleichsleistungen im engeren Sinne des Landes an seine Kommunen spiegeln die Bereitstellung der angemessenen und bedarfsde-ckenden Mittel für die Kommunen im vorgenannten Sinne wieder. Insofern, da das Land lediglich dazu verpflichtet ist, eine angemessene Finanzausstattung zu sichern, diese auch gesichert ist, bedarf es keiner weiteren zusätzlichen Ausreichung von Mitteln aus den Einnahmen des Landes, insbesondere aus den allgemein zur Verfügung stehenden Mitteln des Landesanteils an der Umsatzsteuer.; dies zur allgemeinen Einordnung vorweggeschickt.

Zur angesprochenen Verrechnung von Bundesleistungen möchte ich auf die in der Anlage beigefügten Hinweise meiner Arbeitsebene verweisen. Hiernach ergibt sich, dass die Bundesleistungen nicht mit den Finanzausgleichsleistungen verrechnet werden. Insoweit leistet das Land durch seine eigenen Leistungen wie auch mit der Weiterreichung der zusätzlichen Bundesmittel einen erheblichen Beitrag, die finanzielle Situation der Kommunen weiter zu stärken.

Ihren offenen Brief wie auch mein Antwortschreiben werde ich dem für den Kommunalen Finanzausgleich zuständigen Ministerium für Inneres und Kommunales zur weiteren Verwendung zukommen lassen.

Für weitere Fragen steht Ihnen meine Arbeitsebene gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Taubert

Hier der Brief von Ministerin Heike Taubert zum Download. Und hier die beigefügte Anlage.
Autor: red

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