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Mi, 15:08 Uhr
21.06.2017
Beschluss des Kreistages

Grünes Licht für Klage gegen mögliche Gebietsreform

Wenn Nordhausen nicht Kreisstadt eines neu gebildeten Landkreises wird, dann klagt der Landkreis Nordhausen dagegen. Das hat gestern der Kreistag Nordhausen parteiübergreifend einstimmig, bei nur drei Enthaltungen beschlossen...

Damit ist der Landrat ermächtigt, gegen das von der Landesregierung geplante Gesetz zu einer Kreisneugliederung zu klagen, wenn darin nicht die Stadt Nordhausen als Kreissitz für einen neu festzusetzenden Landkreis benannt wird. „Das ist eine klare Botschaft an die Landesregierung“, betont Landrat Matthias Jendricke. „Ich halte zwar die Kreisgebietsreform unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr für zeitlich umsetzbar. Aber sollte die Landesregierung dennoch an ihren Plänen festhalten und Sondershausen als Kreissitz in einem fusionierten Landkreis festlegen, werden wir in jedem Fall dagegen rechtlich vorgehen.“

Der Landkreis kritisiert die Begründung zum Kreissitz Sondershausen im neuen Referentenentwurf des Kreisneugliederungsgesetzes. Demnach hat Sondershausen laut dem Landesentwicklungsplan 2025 durch den demografischen Wandel einen besonderen Entwicklungsbedarf.

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Nordhausen als Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums soll offenbar als starker Gegenpol zu Sondershausen als Mittelzentrum das neue Kreisgebilde vorantreiben. „Dieser Begründung können wir nur ausdrücklich widersprechen“, so Jendricke. „Zum einen ist die strukturelle Förderung Landesaufgabe, zum anderen führt dieselbe Argumentation in anderen Landkreisen genau zu einer gegensätzlichen Festlegung des Kreissitzes. Aber man kann sich nicht für jede Kreisstadt die gerade passende Begründung zurechtbasteln - hier fehlt eine einheitliche, nachvollziehbare Linie.“ Zwar bleibe er dabei, dass eine Kreisgebietsreform gerade für kleinere Kreise wie Nordhausen notwendig ist, so Jendricke. „Aber in dieser Form können wir die Reform nicht mittragen. Der Kreis kann nicht die Entwicklungsaufgaben des Landes übernehmen und nach allen Festlegungen des Regional- und des Landesentwicklungsplans hat die Stadt Nordhausen raumordnerisch die größere Bedeutung und muss deshalb auch Kreissitz bleiben. Dies hat übrigens auch das Verfassungsgericht im Verfahren zum Vorschaltgesetz so gesehen, wonach die Grundlage einer solchen Reform eben ganze die Stärkung zentraler Orte ist.“


Trotz der Diskussion um den Kreissitz will der Landkreis Nordhausen an der bereits bestehenden engen Zusammenarbeit mit dem Kyffhäuserkreis festhalten und diese auch weiter stärken. Dies bekräftigt auch der gestern gefasste Kreitagsbeschluss ausdrücklich. „Wir kooperieren bereits seit mehreren Jahren in verschiedenen Bereichen der Verwaltung, Mitarbeiter werden an beiden Standorten eingesetzt“, sagt Jendricke. „Egal, ob die Kreisgebietsreform jetzt kommt oder nicht, werden wir diese interkommunale Zusammenarbeit weiter ausbauen.“
Autor: red

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