Mi, 13:25 Uhr
10.05.2017
Außergewöhnliches im Geschichtsverein
Bergrecht damals und heute
Einen von der Thematik her außergewöhnlichen Vortrag erlebten rund 40 Hobbyhistoriker und ihre Gäste am Dienstag beim Vereinsabend im Nordhäuser Tabakspeicher. Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. und Rechtsanwalt Gert-Dietrich Reuter referierte über Bergrecht in Vergangenheit und Gegenwart und stellte dabei noch einen Rekord auf. Näheres in Ihrer nnz…
Doch bevor Gert-Dietrich Reuter zum speziellen Thema Bergrecht kam, nahm er die Anwesenden mit auf eine Reise in die Geschichte des deutschen Rechts. Dabei sparte er auch nicht mit für den Laien oftmals merkwürdig anmutenden und kaum verständlichen Definitionen bei Sachen bzw. Ereignissen, die jedoch für die Rechtsprechung von enormer Wichtigkeit sind.
Anhand spektakulärer Kriminalfälle wie auch eigener Erlebnisse aus seiner früheren Tätigkeit als Staatsanwalt in den 1980er Jahren im Kreis Nordhausen machte er auf die mitunter schwierige rechtliche Bewertung von Ereignissen aufmerksam und untermauerte dies mit mehreren Beispielen.
Nach gut 45 Minuten kam Reuter schließlich auf sein eigentliches Thema zu sprechen, nämlich die Entwicklung des deutschen Bergrechts. Es beinhaltet die rechtlichen Bestimmungen, die die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. Entstanden ist das Bergrecht aus dem mittelalterlichen Gewohnheitsrecht. Etwa seit dem 12. Jahrhundert beanspruchten die deutschen Könige das Bergregal (königliches Verfügungsrecht über ungehobene Bodenschätze) auf Silber und andere Metalle. Im Spätmittelalter ging das Bergrecht von den Königen an die Landesfürsten über. Die mündliche Überlieferung des Bergrechts war zunächst übliche Praxis.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts wurden Bauordnungen erlassen. Für die Herrschenden war der Besitz und die Ausbeutung von Bodenschätzen stets von größter Wichtigkeit, sicherten sie doch deren Machtfülle und Mehrung des Reichtums. Grund auch für ungezählte Konflikte und Kriege, die bis in unsere Zeit andauern oder in rohstoffreichen Gebieten der Welt neu ausbrechen. Auf eine neue rechtliche Grundlage wurde das Bergrecht 1865 mit dem Allgemeinen Berggesetz für die Preußischen Staaten gestellt. Es gilt als modernes Bergrecht und bildete bzw. bildet bis heute die Grundlage für das ehemalige DDR- bzw. heutige Staatsrecht in der Bundesrepublik Deutschland.
Am 12. Mai 1969 war in der DDR ein neues Bergrecht in Kraft getreten. Es sollte ein sozialistisches Bergrecht sein und sich vom kapitalistischen deutlich unterscheiden. Der Staat war demnach Regalherr und übertrug die Abbaurechte an volkseigene Betriebe. Das änderte sich am 3. Oktober 1990 mit der Vereinigung. Seitdem gilt im Beitrittgebiet auch das Bundesberggesetz (BBergG).
Der Referent ging bezüglich des Bergrechts auch auf einige Regelungen im Einigungsvertrag ein, die teilweise dem Grundgesetz (GG) widersprechen und vom BRD-Bergrecht abweichen. In der Folge führte dies oft zu jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen Kommunen, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen einerseits und Abbauunternehmen andererseits. Zum Teil dauern diese Konflikte auch heute noch an.
Fazit: Gert-Dietrich Reuter vermittelte den Anwesenden einen umfassenden und mitunter sehr detailreichen Einblick in die Entwicklung des deutschen Bergrechts. Und stellte – gewollt oder ungewollt – bei diesem Vereinsabend einen neuen zeitlichen Rekord auf: Sein spannender Vortrag dauerte ganze zweieinhalb Stunden!!!
Der nächste Vereinsabend der Geschichtsfreunde findet am 13. Juni statt. Heidelore Kneffel aus Nordhausen ist dann zu Gast und spricht über Die Himmelgartenbibliothek. Beginn ist wie immer um 19.30 Uhr im Nordhäuser Tabakspeicher. Jedermann ist herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Hans-Georg Backhaus
Autor: redDoch bevor Gert-Dietrich Reuter zum speziellen Thema Bergrecht kam, nahm er die Anwesenden mit auf eine Reise in die Geschichte des deutschen Rechts. Dabei sparte er auch nicht mit für den Laien oftmals merkwürdig anmutenden und kaum verständlichen Definitionen bei Sachen bzw. Ereignissen, die jedoch für die Rechtsprechung von enormer Wichtigkeit sind.
Anhand spektakulärer Kriminalfälle wie auch eigener Erlebnisse aus seiner früheren Tätigkeit als Staatsanwalt in den 1980er Jahren im Kreis Nordhausen machte er auf die mitunter schwierige rechtliche Bewertung von Ereignissen aufmerksam und untermauerte dies mit mehreren Beispielen.
Nach gut 45 Minuten kam Reuter schließlich auf sein eigentliches Thema zu sprechen, nämlich die Entwicklung des deutschen Bergrechts. Es beinhaltet die rechtlichen Bestimmungen, die die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. Entstanden ist das Bergrecht aus dem mittelalterlichen Gewohnheitsrecht. Etwa seit dem 12. Jahrhundert beanspruchten die deutschen Könige das Bergregal (königliches Verfügungsrecht über ungehobene Bodenschätze) auf Silber und andere Metalle. Im Spätmittelalter ging das Bergrecht von den Königen an die Landesfürsten über. Die mündliche Überlieferung des Bergrechts war zunächst übliche Praxis.
Zu Beginn des 15. Jahrhunderts wurden Bauordnungen erlassen. Für die Herrschenden war der Besitz und die Ausbeutung von Bodenschätzen stets von größter Wichtigkeit, sicherten sie doch deren Machtfülle und Mehrung des Reichtums. Grund auch für ungezählte Konflikte und Kriege, die bis in unsere Zeit andauern oder in rohstoffreichen Gebieten der Welt neu ausbrechen. Auf eine neue rechtliche Grundlage wurde das Bergrecht 1865 mit dem Allgemeinen Berggesetz für die Preußischen Staaten gestellt. Es gilt als modernes Bergrecht und bildete bzw. bildet bis heute die Grundlage für das ehemalige DDR- bzw. heutige Staatsrecht in der Bundesrepublik Deutschland.
Am 12. Mai 1969 war in der DDR ein neues Bergrecht in Kraft getreten. Es sollte ein sozialistisches Bergrecht sein und sich vom kapitalistischen deutlich unterscheiden. Der Staat war demnach Regalherr und übertrug die Abbaurechte an volkseigene Betriebe. Das änderte sich am 3. Oktober 1990 mit der Vereinigung. Seitdem gilt im Beitrittgebiet auch das Bundesberggesetz (BBergG).
Der Referent ging bezüglich des Bergrechts auch auf einige Regelungen im Einigungsvertrag ein, die teilweise dem Grundgesetz (GG) widersprechen und vom BRD-Bergrecht abweichen. In der Folge führte dies oft zu jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen Kommunen, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen einerseits und Abbauunternehmen andererseits. Zum Teil dauern diese Konflikte auch heute noch an.
Fazit: Gert-Dietrich Reuter vermittelte den Anwesenden einen umfassenden und mitunter sehr detailreichen Einblick in die Entwicklung des deutschen Bergrechts. Und stellte – gewollt oder ungewollt – bei diesem Vereinsabend einen neuen zeitlichen Rekord auf: Sein spannender Vortrag dauerte ganze zweieinhalb Stunden!!!
Der nächste Vereinsabend der Geschichtsfreunde findet am 13. Juni statt. Heidelore Kneffel aus Nordhausen ist dann zu Gast und spricht über Die Himmelgartenbibliothek. Beginn ist wie immer um 19.30 Uhr im Nordhäuser Tabakspeicher. Jedermann ist herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei.
Hans-Georg Backhaus









