Fr, 06:00 Uhr
17.03.2017
MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN
Lieber schwitzen statt sitzen
29 Jahre ist er alt. Ledig. Aber Vater eines achtjährigen Kindes. Es wohnt bei der Mutter. Heiko D. ist von Beruf Maurer. Aber arbeitslos. Er bezieht eine Grundsicherung von etwa 400 Euro. Mit Hartz-4 zusammengerechnet um die 750 Euro im Monat...
Wegen Volksverhetzung steht der unscheinbar wirkende junge Mann vor Gericht. Der Strafbefehl war im September ergangen. Nach einem Vorfall, der sich im März des Vorjahres ereignete. Nach reiflichem Alkoholkonsum, der Wert ergab 1,96 Promille, hielt er die Zunge nicht mehr hinter den Zähnen.
Damit es auch viele hören konnten, platzte es aus ihm im Bereich des Hauptbahnhofes heraus: Alle Ausländer müsste man vergasen. Bei Hitler herrschte Ordnung. Lautstark gebrüllt, blieben die Sätze nicht unerhört. Leute, die sie, schockiert, vernahmen, griffen zum Handy und verständigten die Polizei.
Das war vor einem Jahr. Ob Ausländer oder Asylsuchende gerade zugegen waren, konnte nicht belegt werden. Sätze aber, die dem Wüterich, der zudem mit geklautem Fahrrad unterwegs war, einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen einbrachte. 750 Euro, für ihn ein Monatseinkommen, hatte er zu berappen. Das Geld hatte er nicht. Vielleicht wollte er auch nicht. Jedenfalls legte er Einspruch ein. Heiko wollte lieber Stunden leisten und den Betrag abarbeiten. Die Sache wurde deshalb gestern vor dem Amtsgericht neu verhandelt.
Ein Strafbefehl werde entweder mit Geld oder mit Freiheitsstrafe geahndet, machte ihm der Richter klar. Ein milderes Urteil könne der Einspruch nicht ergeben. Heiko D. zog ihn nach reiflicher Überlegung wieder zurück. Ihn erwartet demnächst eine Zahlungsaufforderung. Wie er damit umgehe, bleibt ihm überlassen. Er kann sich um eine für ihn günstige Abzahlung bemühen. Suchen sie sich bald eine Arbeit, motivierte ihn Richter Henning Horstmeier. Ein Maurer könne doch zupacken. Und zupackende Hände würden gebraucht. Lieber schwitzen statt sitzen.
Das Gericht sah Heiko D., der jetzt im Kyffhäuserkreis wohnt, gestern nicht das letzte Mal. Ein anderes Verfahren ist bereits anhängig. Wegen Körperverletzung.
Friedbert Specht
Autor: redWegen Volksverhetzung steht der unscheinbar wirkende junge Mann vor Gericht. Der Strafbefehl war im September ergangen. Nach einem Vorfall, der sich im März des Vorjahres ereignete. Nach reiflichem Alkoholkonsum, der Wert ergab 1,96 Promille, hielt er die Zunge nicht mehr hinter den Zähnen.
Damit es auch viele hören konnten, platzte es aus ihm im Bereich des Hauptbahnhofes heraus: Alle Ausländer müsste man vergasen. Bei Hitler herrschte Ordnung. Lautstark gebrüllt, blieben die Sätze nicht unerhört. Leute, die sie, schockiert, vernahmen, griffen zum Handy und verständigten die Polizei.
Das war vor einem Jahr. Ob Ausländer oder Asylsuchende gerade zugegen waren, konnte nicht belegt werden. Sätze aber, die dem Wüterich, der zudem mit geklautem Fahrrad unterwegs war, einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen einbrachte. 750 Euro, für ihn ein Monatseinkommen, hatte er zu berappen. Das Geld hatte er nicht. Vielleicht wollte er auch nicht. Jedenfalls legte er Einspruch ein. Heiko wollte lieber Stunden leisten und den Betrag abarbeiten. Die Sache wurde deshalb gestern vor dem Amtsgericht neu verhandelt.
Ein Strafbefehl werde entweder mit Geld oder mit Freiheitsstrafe geahndet, machte ihm der Richter klar. Ein milderes Urteil könne der Einspruch nicht ergeben. Heiko D. zog ihn nach reiflicher Überlegung wieder zurück. Ihn erwartet demnächst eine Zahlungsaufforderung. Wie er damit umgehe, bleibt ihm überlassen. Er kann sich um eine für ihn günstige Abzahlung bemühen. Suchen sie sich bald eine Arbeit, motivierte ihn Richter Henning Horstmeier. Ein Maurer könne doch zupacken. Und zupackende Hände würden gebraucht. Lieber schwitzen statt sitzen.
Das Gericht sah Heiko D., der jetzt im Kyffhäuserkreis wohnt, gestern nicht das letzte Mal. Ein anderes Verfahren ist bereits anhängig. Wegen Körperverletzung.
Friedbert Specht

