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Mo, 07:50 Uhr
06.03.2017
49. BUND-Einsatz

Erhaltung einer Unscheinbaren

Die Zwerg-Steppenkresse (Hornungia petraea) gehört mit nur 2 bis 10 cm zu den unauffälligsten und konkurrenzschwächsten heimischen Pflanzenarten. In der deutschen und Thüringer Roten Liste gefährdeter Gefäßpflanzenarten steht sie in der Kategorie „stark gefährdet“. Mitstreiter des BUND-Kreisverbandes pflegten einen ihrer wenigen deutschen Wuchsorte...


Dieser befindet sich im Naturschutzgebiet Alter Stolberg auf einem flachgründigen, basischen und kalkreichen sowie lückigen Trockenrasen mit eingestreuten kleinen Schotterfluren. Er wurde, zusätzlich zur praktizierten, extensiven Rinderweide, seit 2013 vom Autor des Beitrages nachgemäht oder (in den Jahren zuvor) von vorjähriger, zur Verfilzung beitragenden Biomasse befreit.

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Nun geschah dies erstmals als BUND-Einsatz. Die genannten Maßnahmen sind unter anderem notwendig, weil die Art durch von Rindern nicht gefressenen, meist stacheligen und dornigen oder verholzenden Arten verdrängt bzw. beschattet zu werden droht. Zudem besteht die Gefahr einer Nährstoffanreicherung durch Kuhfladen und durch die allgemein relativ hohe Stickoxidbelastung unserer Atmosphäre.

Dies wiederum fördert konkurrenzstärkere Arten und Lückenschluss. Die Mahd muss die früher vorherrschende Schaf-/Ziegenbeweidung an besonders sensiblen Wuchsorten in gewisser Weise imitieren.
Durch sie werden zudem Bodenverwundungen angelegt, die die einjährige oder einjährig überwinternde Pflanze dringend zu ihrer Ansiedlung benötigt. Durch die kontinuierlich durchgeführten Maßnahmen vergrößerte sich der Bestand deutlich, von kaum 150 im Jahre 2009, auf rund 400 im Jahre 2014, wenngleich es je nach den vorherrschenden Witterungsverhältnissen große jährliche Schwankungen geben kann.

Mit den Maßnahmen unterstützt der BUND-Kreisverband die Umsetzung der Schutzgebietsverordnungen und der FFH-Richtlinie der EU. Zudem liegen den Maßnahmen die Forderungen zugrunde, die sich aus der Nationalen und Thüringer Strategie zur Biologischen Vielfalt ergeben. Hierzu sind die Zusammenarbeit sowie ein Informationsaustausch mit, und die Unterstützung durch die Behörden (UNB, TLUG und die obersten Thüringer Natura 2000-Institutionen) und mitunter auch von Spezialisten sowie das Wohlwollen von Eigentümern und Pächtern weiterhin erforderlich.

Ziel muss es sein, die Bewirtschaftung der Naturschutzgebiete verstärkt im Sinne der bestehenden Regelungen zu gestalten, letztlich um die Artenvielfalt nicht weiter einzuschränken.

Die Fotos zeigen die unscheinbare Zwerg-Steppenkresse (Hornungia petraea) von zwei Wuchsorten im Landkreis Nordhausen. Auf einem Foto sind die Rosetten mit den gefiederten Blättern vor der Entwicklung des Blütenstandes zu sehen.

Thüringen trägt eine besondere Verantwortung für die Erhaltung der Art innerhalb Deutschlands, da sich die meisten der wenigen verbliebenen Vorkommen auf den Freistaat konzentrieren. Der nächste BUND-Einsatz soll bereits am kommenden Sonnabend stattfinden.
Bodo Schwarzberg
Erhalt der Zwerg-Steppenkresse (Hornungia petraea) (Foto: B. Schwarzberg)
Erhalt der Zwerg-Steppenkresse (Hornungia petraea) (Foto: B. Schwarzberg)
Erhalt der Zwerg-Steppenkresse (Hornungia petraea) (Foto: B. Schwarzberg)
Autor: red

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