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Fr, 16:10 Uhr
24.02.2017
MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN

Der Vorwurf war Schnee von gestern

Ein Mann in den besten Jahren. Kurz frisiertes Haar, heller Pullover. Er ist Vater von vier Kindern, drei wohnen bei der Mutter. Der jüngste Nachwuchs bei ihm und der jetzigen Frau...


Sein ältester Sohn tat ihm, dem Vater, leid. Die Mutter habe den 18-Jährigen aus der Wohnung geschmissen. Florian suchte Kontakt zum Vater, war erst einmal bei einem Kumpel untergebracht. Papa half dem Sohn, auch finanziell. Ob dieser Fürsorge vergas er womöglich die Unterhaltszahlungen an die zwei Mädchen M. und S. Das sei ein Fehler gewesen, betonte Oliver M., der gelernte Kraftfahrzeugmechaniker mit relativ gutem Einkommen, vor Gericht.

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Von Mai bis November des Vorjahres waren die Zahlungen unterbrochen. So lag der Sachverhalt dem Gericht vor. Ein halbes Jahr, machte 200 Euro aus, wie das Jugendamt errechnete. Der Vorwurf ist Schnee von gestern. Hätte dem Gericht rechtzeitig der Nachweis vorgelegen, dass die Gelder geflossen sind, wäre es gar nicht erst zu einer Verhandlung gekommen.

Es ist immer besser, schriftlich den Nachweis zu erbringen, das alles im Leben seine Ordnung hat. Nur so erspart man sich eventuell unnötigen Ärger. Im vorliegenden Fall wurde das Verfahren eingestellt, die Kosten übernimmt die Staats-Kasse.

Ein weiteres Verfahren

Unrechtgut gedeihe nicht, hörte ich schon als kleiner Junge meine Mutter sagen. Auch, dass der Krug solange zu Wasser gehe, bis es breche. Vielleicht haben das auch die Eltern ihrer Tochter Ive-Susann D. gesagt. Sie wird das künftig beherzigen, bereute sie doch sehr, sich auf einen gemeinschaftlichen Betrug eingelassen zu haben.

Die 721 Euro brachten ihr nur Ärger ein. Die Frau ist ledig, hat zwei Kinder und lebt in einer Partnerschaft. Neben einer Verwarnung erhielt sie 30 Tageszusätze zu je 35 Euro aufgebrummt, die auf ein Jahr Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem sind 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Friedbert Specht
Autor: red

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