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Mi, 15:26 Uhr
08.02.2017
Polizeibericht

Unaufmerksamkeit führt zu Unfall

Weil er abgelenkt war, kollidierte heute Mittag ein Autofahrer in der Leimbacher Straße mit einer Straßenbahn. Er war zuvor in der Jahnstraße unterwegs, als ein Fußgänger, vom Radweg kommend, die Straße überquerte, ohne auf das Auto zu achten...

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Zwischen dem Autofahrer, der daraufhin sein Fahrzeug stoppte, und dem Fußgänger entwickelte sich Streitgespräch. Hierdurch bemerkte der Autofahrer nicht, dass sein Opel auf die Leimbacher Straße rollt. Durch den Zusammenstoß wurden keine Personen verletzt. Es entstand ein Schaden von ca. 2000 Euro am Pkw, der Schaden an der Straßenbahn ist gering.
Autor: red

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Kommentare
flieger
08.02.2017, 18:05 Uhr
....nur mal zum Nachlesen!!!
Abbiegen - Verhalten von Fahrzeugführern gegenüber Fußgängern:
-Beim Abbiegen von Fahrzeugen haben Fußgänger, die die Zielstraße oder Zieleinfahrt parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung überqueren, Vorrecht vor dem abbiegenden Fahrzeug.
Das gilt sowohl für das Rechts- wie auch für das Linksabbiegen.
Die Pflicht zur Rücksichtnahme und zum Passierenlassen besteht nicht erst gegenüber Fußgängern, die schon sichtbar sind, sondern stets dann, wenn mit querenden Fußgängern gerechnet werden muss. Im Falle einer Kollision mit einem eine Einmündung querenden Fußgänger trifft den Fahrzeugführer das Alleinverschulden an dem Unfall.
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