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So, 10:34 Uhr
22.01.2017
Spielplatzsicherheit

Winterpause nutzen

Spielplätze sollten nicht nur viel Spielspaß bieten, sie müssen vor allem sicher sein. Diese Verkehrssicherungspflicht liegt in der Verantwortung des Betreibers. Der TÜV Thüringen rät Spielplatzbetreibern, gerade im Winter die Sicherheit der Plätze zu überprüfen...

Der Spielplatz muss zudem den Anforderungen der europäischen Spielgeräte- und Spielplatznorm DIN EN 1176 entsprechen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten und Inspektionen sind regelmäßig durchzuführen. Erfahrungsgemäß hinterlässt die lange Spielplatz-Saison ihre Spuren an Rutschen, Schaukeln oder Klettertürmen. Betreiber sollten sich daher gerade jetzt vergewissern, dass sich ihre Spielplätze in einen gepflegten und vor allem sicheren Zustand befinden. Im Winter ist Zeit für eine Bestandsaufnahme, um die Plätze für die kommende Saison fit zu machen.

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Was auf dem ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen für Spielplatzgeräte für den öffentlichen Verkehrsraum genügen. Witterungsbedingte Schädigungen oder nicht mehr ausreichende Fallschutzhöhen entstehen schleichend. Daher sind Spielplatzbetreiber nicht nur zur jährlich vorgeschriebenen Prüfung des Spielplatzes verpflichtet, sondern sollten die Spielgeräte auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen. TÜV Thüringen-Sachverständiger Benjamin Sperlich achtet bei seinen Prüfungen neben der Standfestigkeit der Spielgeräte vor allem auf das Einhalten der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Normen. „Vor allem scharfkantige Teile, abgesplittertes Holz oder zu große Öffnungen in Seilschlingen können zu schweren Verletzungen führen. Kinder können diese Gefahren kaum einschätzen“, so Sperlich.

Spielplatzsicherheit - Winterpause nutzen, um Spielplätze fit für die neue Saison zu machen (Foto: Angelo Glashagel) Spielplatzsicherheit - Winterpause nutzen, um Spielplätze fit für die neue Saison zu machen (Foto: Angelo Glashagel) Nicht nur der technische Zustand der Spielgeräte macht einen sicheren Spielplatz aus, auch die Sauberkeit der Anlage und die Gewährleitung des sogenannten Drittschutzes wie der Zustand von Wegen und Bänken zählen zu den Verkehrssicherungspflichten des Betreibers.

Spielplatz-Sachverständiger Benjamin Sperlich rät besorgten Eltern, auf den optischen Zustand des Spielplatzes zu achten. „Der Gesamteindruck sollte vertrauenswürdig sein. Stark verschmutzte oder mit Unkraut überwucherte Spielplätze lassen in der Regel auch auf eine unzureichende Wartung und Kontrolle der Spielgeräte schließen“, so Sperlich.

Genau diese Themen werden am 25. Januar von Kommunenvertreter, Sachverständigen und Arbeitssicherheitsexperten beim ersten Informationstag zu Betreiberpflichten von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen in Apfelstädt bei Erfurt diskutiert.
Autor: red

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