Mo, 16:47 Uhr
30.07.2001
nnz-Forum: Region braucht Arbeitsplätze
Nordhausen (nnz). Es geht wieder einmal um das künftige Industriegebiet in der Goldenen Aue. Auf den Beitrag im nnz-Forum Wir sind keine Lügner vom 20. Juli 2001 antwortet Dietrich Beyse im Auftrag des Planungsverbandes.
Vorab: In der Diskussion pro und contra Industriegebiet Goldene Aue gibt es unstrittig nur einen gemeinsamen Nenner: Die Region braucht Arbeitsplätze. Arbeitsplätze gibt es aber nur, wenn die nachgefragten Ansiedlungs-Flächen zur Verfügung stehen. Und diese wiederum gibt es nur durch eine aktive Boden-Politik. Die Öffentlichkeit soll objektiv informiert sein, damit keine falschen Schlussfolgerungen gezogen werden. Deshalb die folgenden Klarstellungen zum o.g. Beitrag der Bürgerinitiative im nnz-Forum:
Schwarzmalerei wider besseren Wissens
Jawohl, es ist für mich Schwarzmalerei, wenn die BI - wider besseren Wissens! - etwas unterstellt und dann auf der Grundlage dieser Unterstellungen weiter spekuliert. Zwei Beispiele aus den Veröffentlichungen der BI führen den Selbstanspruch der Initiative ad absurdum, sie argumentiere nur mit Fakten:
1. Der Hinweis auf die Angst vor Lärmbelästigung durch das Industriegebiet und die Unterstellung, es werde in dieser Hinsicht keine Einschränkungen geben. Richtig ist: Die Prognose der Vorplanung zeigt klar, dass kein unzulässiger Lärmpegel erreicht wird. Die Festsetzungen im Bebauungsplan nehmen sehr wohl Einschränkungen vor.
2. Die Unterstellung der mangelnden Öffentlichkeitsarbeit bzw. unzureichenden Aufklärung der Bürger durch den Planungsverband. Richtig ist: Der Planungsverband will die breite Beteiligung der Öffentlichkeit an Planung und Umsetzung des Projektes Industriegebiet. Die BI weiß (oder sollte wissen), dass der Planungsverband deshalb in Sachen Öffentlichkeitsarbeit mehr tut, als das Gesetz vorschreibt.
Den rechtlichen Rahmen setzt nicht nur der Bebauungsplan
Will man tatsächlich eine seriöse Entscheidungsfindung, hilft es ebenfalls nicht, eine Argumentation nur mit Ausschnitten aus den rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Ansiedlung eines Industriegebietes zu stützen, und dann erneut zu spekulieren. Es dürfte vielmehr bekannt sein, dass neben den Regelungen im Bebauungsplan auch die Vorschriften des Immissionsschutzes und des Bauordnungs- und Planungsrechtes einschlägig sind (siehe dazu § 15 BauNVO: Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen). Darüber hinaus gibt es, da die Flächen im Plangebiet erworben werden sollen, neben den öffentlich-rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen auch noch privatrechtliche Regulative, denn der Grundstückseigentümer kann darüber entscheiden, welche Betriebe sich nicht ansiedeln sollen. Und diese Auswahlmöglichkeit löst keine Entschädigungsansprüche aus, auch wenn die BI das Gegenteil behauptet.
Standortvorteil Nummer 1: Nähe zur A 38
Der geplante Standort für das Industriegebiet ist der beste. Entscheidendes Kriterium war und ist die Verkehrsanbindung: Die unmittelbare Nähe zur A 38 macht das geplante Industriegebiet gegenüber anderen konkurrenzfähig. Jeder Kilometer, mit dem das Industriegebiet von der Autobahn abrückt, bedeutet mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Belastung der Bürger, mehr Transportkosten sowie letztlich Unattraktivität des Standortes für die Investoren - und damit sei auf den ersten Abschnitt dieses Beitrages verwiesen. Es wird das vorrangige Ziel des Planungsverbandes bleiben, den optimalen Standort im wirtschaftlichen Sinn zu entwickeln - denn es ist töricht, Geld für ein Industriegebiet auszugeben, das die Investoren nicht wollen.
Mitten in der Vorentwurfsphase - einen fertigen Bebauungsplan gibt es noch nicht
Der geplante Standort in der Goldenen Aue ist für eine industrielle Ansiedlung grundsätzlich geeignet und die Vorzugsvariante, die auf ihre Machbarkeit hin derzeit überprüft wird. Ich weise darauf hin: Wir befinden uns erst in der Vorentwurfsphase, sprich: In der ersten von insgesamt drei Planungsstufen. Auch hier versucht die BI - erneut wider besseren Wissens! - zu suggerieren, dass ein inhaltlich und verfahrenstechnisch fertiger Bebauungsplan vorliege. Es ist bedenklich, aus der Vorplanung des B-Planes Passagen abzuschreiben, zu suggerieren, er sei bereits Gesetz, die Planungen schlecht zu reden und damit die Betroffenen zu verunsichern.
Der Vorentwurf ist ein Diskussionspapier, dass die Rahmenbedingungen für den geplanten Standort ermitteln soll. Das bedeutet, dass auch die Bedenken der BI sorgfältig, teilweise gutachterlich, geprüft beziehungsweise abgewogen werden. Das scheint umso wichtiger, da die Bedenken derzeit nicht mit Fakten unterlegt sind. Es ist und bleibt aber bewährte Verwaltungspraxis, Entscheidungen nur aufgrund von Fakten zu treffen. Nach dem Entscheidungsprozeß werden die Planungen überarbeitet und dann wieder den Bürgern vorgelegt. Durch diesen gesetzlich vorgegebenen Verfahrensweg soll zum Beispiel ein Nutzungskonflikt ausgeschlossen werden.
Bebauungsverfahren hält sich - natürlich - an Recht und Gesetz
Es sei hier noch einmal betont: Das Bebauungsverfahren unterliegt den strengen gesetzlichen Bestimmungen und muß von der Aufsichtsbehörde abschließend genehmigt werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass der Bebauungsplan gerichtsfest sein wird, um in einem möglichen Normenkontrollverfahren bestehen zu können - sonst wären Investitionen gefährdet.
Ich appelliere an die Bürgerinitiative: Stoppen Sie die persönliche Verunglimpfung einzelner Mitglieder des Planungsverbandes (damit wecken Sie übrigens keine Angstgefühle). Beenden Sie Ihre Schwarzmalerei. Machen Sie Schluss mit den Spekulationen. Der Planungsverband ist jederzeit bereit, mit Ihnen konstruktiv und zielorientiert zusammenzuarbeiten. Beschäftigen Sie sich mit der Bedeutung aller Verfahrensschritte des Planungsinstruments Bebauungsplan. Wir bitten: Besinnen Sie sich auf die Verpflichtung, das Gemeinwohl aller Bürger der Region zu berücksichtigen."
Im Auftrag des Planungsverbandes Goldene Aue - Dietrich Beyse
Autor: nnzVorab: In der Diskussion pro und contra Industriegebiet Goldene Aue gibt es unstrittig nur einen gemeinsamen Nenner: Die Region braucht Arbeitsplätze. Arbeitsplätze gibt es aber nur, wenn die nachgefragten Ansiedlungs-Flächen zur Verfügung stehen. Und diese wiederum gibt es nur durch eine aktive Boden-Politik. Die Öffentlichkeit soll objektiv informiert sein, damit keine falschen Schlussfolgerungen gezogen werden. Deshalb die folgenden Klarstellungen zum o.g. Beitrag der Bürgerinitiative im nnz-Forum:
Schwarzmalerei wider besseren Wissens
Jawohl, es ist für mich Schwarzmalerei, wenn die BI - wider besseren Wissens! - etwas unterstellt und dann auf der Grundlage dieser Unterstellungen weiter spekuliert. Zwei Beispiele aus den Veröffentlichungen der BI führen den Selbstanspruch der Initiative ad absurdum, sie argumentiere nur mit Fakten:
1. Der Hinweis auf die Angst vor Lärmbelästigung durch das Industriegebiet und die Unterstellung, es werde in dieser Hinsicht keine Einschränkungen geben. Richtig ist: Die Prognose der Vorplanung zeigt klar, dass kein unzulässiger Lärmpegel erreicht wird. Die Festsetzungen im Bebauungsplan nehmen sehr wohl Einschränkungen vor.
2. Die Unterstellung der mangelnden Öffentlichkeitsarbeit bzw. unzureichenden Aufklärung der Bürger durch den Planungsverband. Richtig ist: Der Planungsverband will die breite Beteiligung der Öffentlichkeit an Planung und Umsetzung des Projektes Industriegebiet. Die BI weiß (oder sollte wissen), dass der Planungsverband deshalb in Sachen Öffentlichkeitsarbeit mehr tut, als das Gesetz vorschreibt.
Den rechtlichen Rahmen setzt nicht nur der Bebauungsplan
Will man tatsächlich eine seriöse Entscheidungsfindung, hilft es ebenfalls nicht, eine Argumentation nur mit Ausschnitten aus den rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Ansiedlung eines Industriegebietes zu stützen, und dann erneut zu spekulieren. Es dürfte vielmehr bekannt sein, dass neben den Regelungen im Bebauungsplan auch die Vorschriften des Immissionsschutzes und des Bauordnungs- und Planungsrechtes einschlägig sind (siehe dazu § 15 BauNVO: Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen). Darüber hinaus gibt es, da die Flächen im Plangebiet erworben werden sollen, neben den öffentlich-rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen auch noch privatrechtliche Regulative, denn der Grundstückseigentümer kann darüber entscheiden, welche Betriebe sich nicht ansiedeln sollen. Und diese Auswahlmöglichkeit löst keine Entschädigungsansprüche aus, auch wenn die BI das Gegenteil behauptet.
Standortvorteil Nummer 1: Nähe zur A 38
Der geplante Standort für das Industriegebiet ist der beste. Entscheidendes Kriterium war und ist die Verkehrsanbindung: Die unmittelbare Nähe zur A 38 macht das geplante Industriegebiet gegenüber anderen konkurrenzfähig. Jeder Kilometer, mit dem das Industriegebiet von der Autobahn abrückt, bedeutet mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Belastung der Bürger, mehr Transportkosten sowie letztlich Unattraktivität des Standortes für die Investoren - und damit sei auf den ersten Abschnitt dieses Beitrages verwiesen. Es wird das vorrangige Ziel des Planungsverbandes bleiben, den optimalen Standort im wirtschaftlichen Sinn zu entwickeln - denn es ist töricht, Geld für ein Industriegebiet auszugeben, das die Investoren nicht wollen.
Mitten in der Vorentwurfsphase - einen fertigen Bebauungsplan gibt es noch nicht
Der geplante Standort in der Goldenen Aue ist für eine industrielle Ansiedlung grundsätzlich geeignet und die Vorzugsvariante, die auf ihre Machbarkeit hin derzeit überprüft wird. Ich weise darauf hin: Wir befinden uns erst in der Vorentwurfsphase, sprich: In der ersten von insgesamt drei Planungsstufen. Auch hier versucht die BI - erneut wider besseren Wissens! - zu suggerieren, dass ein inhaltlich und verfahrenstechnisch fertiger Bebauungsplan vorliege. Es ist bedenklich, aus der Vorplanung des B-Planes Passagen abzuschreiben, zu suggerieren, er sei bereits Gesetz, die Planungen schlecht zu reden und damit die Betroffenen zu verunsichern.
Der Vorentwurf ist ein Diskussionspapier, dass die Rahmenbedingungen für den geplanten Standort ermitteln soll. Das bedeutet, dass auch die Bedenken der BI sorgfältig, teilweise gutachterlich, geprüft beziehungsweise abgewogen werden. Das scheint umso wichtiger, da die Bedenken derzeit nicht mit Fakten unterlegt sind. Es ist und bleibt aber bewährte Verwaltungspraxis, Entscheidungen nur aufgrund von Fakten zu treffen. Nach dem Entscheidungsprozeß werden die Planungen überarbeitet und dann wieder den Bürgern vorgelegt. Durch diesen gesetzlich vorgegebenen Verfahrensweg soll zum Beispiel ein Nutzungskonflikt ausgeschlossen werden.
Bebauungsverfahren hält sich - natürlich - an Recht und Gesetz
Es sei hier noch einmal betont: Das Bebauungsverfahren unterliegt den strengen gesetzlichen Bestimmungen und muß von der Aufsichtsbehörde abschließend genehmigt werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass der Bebauungsplan gerichtsfest sein wird, um in einem möglichen Normenkontrollverfahren bestehen zu können - sonst wären Investitionen gefährdet.
Ich appelliere an die Bürgerinitiative: Stoppen Sie die persönliche Verunglimpfung einzelner Mitglieder des Planungsverbandes (damit wecken Sie übrigens keine Angstgefühle). Beenden Sie Ihre Schwarzmalerei. Machen Sie Schluss mit den Spekulationen. Der Planungsverband ist jederzeit bereit, mit Ihnen konstruktiv und zielorientiert zusammenzuarbeiten. Beschäftigen Sie sich mit der Bedeutung aller Verfahrensschritte des Planungsinstruments Bebauungsplan. Wir bitten: Besinnen Sie sich auf die Verpflichtung, das Gemeinwohl aller Bürger der Region zu berücksichtigen."
Im Auftrag des Planungsverbandes Goldene Aue - Dietrich Beyse
Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht zwingend mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor. |
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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