Do, 11:52 Uhr
15.12.2016
Aufregung in der Goldenen Aue
Tuberkulose in Heringer Schule?
Die Aufregung in der Elternschaft der Geschwister-Scholl-Schule in Heringen ist groß. Das, was bislang immer wieder gemunkelt und hinter vorgehaltener Hand kommuniziert wurde, das ist jetzt amtlich. Es gibt einen Fall von Tuberkulose...
Da es sich bei dem erkrankten Mädchen um ein Kind aus einer Flüchtlingsfamilie handelt, wurden seitens der Schulbehörde sowie dem Gesundheitsamt des Landratsamtes alles unternommen die Gefahr zu relativieren oder die Angelegenheit zu vertuschen. Unser jüngster Sohn wurde in der Schule unter Vortäuschung falscher Gründe bezüglich der Krankheitsfälle untersucht. Das Landratsamt ist schon seit etwa zwei Wochen in Kenntnis und lässt Kinder sowie Eltern vorsätzlich bis zum heutigen Tage in Ungewißheit der tatsächlichen Gefahr.
Mit diesem Hilferuf wandten sich Eltern aus der Goldenen Aue an die Redaktion der nnz. Wir haben also im Landratsamt nachgefragt. Dort wurde bestätigt, dass es einen Fall von Tuberkulose gibt. Seit Anfang des Jahres befinde sich die gesamte Familie der Regelschülerin in Betreuung seitens des Gesundheitsamtes und werde regelmäßig untersucht, teilte Pressesprecherin Jessica Piper mit. Notwendig wurde dies, da es einen Krankheitsfall in der Familie bei deren Ankunft in Deutschland gegeben hatte.
Festgestellt wurde nun im vergangenen Monat der beschriebene Verdachtsfall auf Tuberkulose bei dem Mädchen. Daraufhin verhängte das Gesundheitsamt ein sofortiges Schulbesuchsverbot für das Mädchen. Allerdings ist immer noch nicht geklärt, ob es sich bei dem Verdachtsfall um eine ansteckungsfähige TBC handelt oder nicht. Die Untersuchungen, bei der Abstriche in der Lunge entnommen werden, sind langwierig und an Fristen gebunden. Die ersten beiden Abstriche werden kurz hintereinander durchgeführt, bis zum dritten muss eine Frist von sechs Wochen vergehen, um zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen.
Die Behauptung unseres Lesers, dass es in der Schule eine Untersuchung der Schüler unter Vortäuschung falscher Gründe gegeben habe, weist das Landratsamt zurück. Vielmehr habe es sich dabei um routinemäßige Reihenuntersuchungen des Gesundheitsamtes gehandelt, die an allen Schulen durchgeführt werden.
Das Landratsamt hatte angeregt, die Eltern sofort und umfassend zu informieren, hatte auch Infomaterial zur Verfügung gestellt. Anfang kommenden Jahres, im Januar, ist seitens der Schulleitung in Heringen eine Elternversammlung angesetzt, bei der informiert werden soll. Allerdings hätte diese Informationen schon vorher vonstatten gehen können, denn es bleibt immer noch die Ungewissheit, ob die Form der Tuberkulose nun ansteckend ist oder nicht.
Peter-Stefan Greiner
Wer jetzt noch Fragen hat, der kann sich vertrauensvoll an das Nordhäuser Gesundheitsamt unter 03631/911170 wenden.
Autor: redDa es sich bei dem erkrankten Mädchen um ein Kind aus einer Flüchtlingsfamilie handelt, wurden seitens der Schulbehörde sowie dem Gesundheitsamt des Landratsamtes alles unternommen die Gefahr zu relativieren oder die Angelegenheit zu vertuschen. Unser jüngster Sohn wurde in der Schule unter Vortäuschung falscher Gründe bezüglich der Krankheitsfälle untersucht. Das Landratsamt ist schon seit etwa zwei Wochen in Kenntnis und lässt Kinder sowie Eltern vorsätzlich bis zum heutigen Tage in Ungewißheit der tatsächlichen Gefahr.
Mit diesem Hilferuf wandten sich Eltern aus der Goldenen Aue an die Redaktion der nnz. Wir haben also im Landratsamt nachgefragt. Dort wurde bestätigt, dass es einen Fall von Tuberkulose gibt. Seit Anfang des Jahres befinde sich die gesamte Familie der Regelschülerin in Betreuung seitens des Gesundheitsamtes und werde regelmäßig untersucht, teilte Pressesprecherin Jessica Piper mit. Notwendig wurde dies, da es einen Krankheitsfall in der Familie bei deren Ankunft in Deutschland gegeben hatte.
Festgestellt wurde nun im vergangenen Monat der beschriebene Verdachtsfall auf Tuberkulose bei dem Mädchen. Daraufhin verhängte das Gesundheitsamt ein sofortiges Schulbesuchsverbot für das Mädchen. Allerdings ist immer noch nicht geklärt, ob es sich bei dem Verdachtsfall um eine ansteckungsfähige TBC handelt oder nicht. Die Untersuchungen, bei der Abstriche in der Lunge entnommen werden, sind langwierig und an Fristen gebunden. Die ersten beiden Abstriche werden kurz hintereinander durchgeführt, bis zum dritten muss eine Frist von sechs Wochen vergehen, um zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen.
Die Behauptung unseres Lesers, dass es in der Schule eine Untersuchung der Schüler unter Vortäuschung falscher Gründe gegeben habe, weist das Landratsamt zurück. Vielmehr habe es sich dabei um routinemäßige Reihenuntersuchungen des Gesundheitsamtes gehandelt, die an allen Schulen durchgeführt werden.
Das Landratsamt hatte angeregt, die Eltern sofort und umfassend zu informieren, hatte auch Infomaterial zur Verfügung gestellt. Anfang kommenden Jahres, im Januar, ist seitens der Schulleitung in Heringen eine Elternversammlung angesetzt, bei der informiert werden soll. Allerdings hätte diese Informationen schon vorher vonstatten gehen können, denn es bleibt immer noch die Ungewissheit, ob die Form der Tuberkulose nun ansteckend ist oder nicht.
Peter-Stefan Greiner
Wer jetzt noch Fragen hat, der kann sich vertrauensvoll an das Nordhäuser Gesundheitsamt unter 03631/911170 wenden.

