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Mo, 14:27 Uhr
05.12.2016
Unsitte im Wald

Einfach mal entsorgt

Mit zunehmender Sorge beobachten die Revierförster des Fortsamtes Bleicherode–Südharz, dass viele Grundstücksbesitzer ihre Grünabfälle in der Nähe ihrer Grundstücke und Gärten entsorgen. Diese Art der Entsorgung ist illegal...

Grünabfälle werden zunehmend im Wald entsorgt (Foto: Forstamt) Grünabfälle werden zunehmend im Wald entsorgt (Foto: Forstamt)
Sobald an einer Stelle Abfälle auftauchen, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat hinzu. Innerhalb kürzester Zeit befindet sich mancherorts eine kleine Deponie im Wald, wo sich Abfälle aller Art sammeln.

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Dabei war es „doch nur ein Spreukorb voll“, wie der Bürger zumeist zu den Förstern sagt. „Das bisschen macht doch nix, es sorgt doch sogar für Humusbildung.“ etc…. Da sind alle möglichen Ausreden willkommen, um sich der Sache zu entledigen. Der eigentlichen Gefahren ist man sich aber gar nicht bewusst.

So wird der Nährstoffhaushalt durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoffliebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus, anspruchsvolle Pflanzen dagegen verschwinden. Mit der illegalen Entsorgung werden auch gebietsfremde Pflanzenarten in die freie Natur eingebracht, die die Lebensgemeinschaft im Wald, am Waldrand oder in Schutzgebieten negativ beeinflussen können.

Nicht selten treiben auch Wurzelreste mancher Gartenpflanzen wieder aus und verdrängen die ursprüngliche Pflanzenwelt. Durch Gartenabfälle gelangt punktuell Nitrat in den Boden, das sich in unserem Grundwasser wiederfindet. Es schadet unserer Wasserqualität und damit unserer Umwelt. Der Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich gesehen - Abfall.

Was banal klingt ist jedoch kein Kavaliersdelikt. Das Thüringer Waldgesetz vom 06. August 1993 beinhaltet dazu eine eindeutige Regelung im Paragraphen 13, in den Absätzen 1 und 2. Sinngemäß wird darin ausgedrückt, dass eine Waldverunreinigung vorliegt, wenn nicht der Waldbewirtschaftung dienende Gegenstände oder Stoffe im Wald gelagert, zurückgelassen oder eingeleitet werden.
Bei vorsätzlicher Entsorgung kann der Verursacher mit Bußgeldern bis zu 500 Euro rechnen.

In den Pflanzenabfall-Verordnungen der Länder ist vorgeschrieben, dass Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Der Landkreis Nordhausen bietet den Bürgern diese Möglichkeit mit der Entsorgung über Grünabfallkarten in größeren Kommunen. Überdies bietet der Abfallwirtschaftszweckverband neben der jährlichen Grünschnittentsorgung die Bio-Tonne, die im 14- tägigen Rhythmus entleert wird.
Autor: red

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