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Mo, 16:33 Uhr
05.12.2016
Aus dem Kreisausschuss

Mehr Ausgaben als geplant

In der heutigen Sitzung des Nordhäuser Kreisausschusses wurden vor allem Ausgaben beschlossen, die so nicht geplant waren. Einzelheiten wie immer in Ihrer nnz...

Los ging es mit der Tagesordnung nach den Formalien. Und da hätten wir die obligatorischen Informationen des Landrates. Matthias Jendricke sagte, dass der diesjährige Haushalt der Verwaltung nun endlich genehmigt worden sei. Da ist zum Jahresende noch mal alles gut geworden, so Jendricke. Das war es dann auch.

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Nun zu den Ausgaben: Ursprünglich sollten rund 95.000 Euro für die Verlängerung von Lizenzen für Microsoft Office bereitgestellt werden. Das wurde auch so beschlossen, nun aber reicht das Geld und und es müssen weitere 10.000 Euro bereitgestellt werden. Der Grund ist in einer neuen Berechnung zu finden. Nicht mehr nach Geräten, sondern nach Prozessorkernen muss verlängert werden.

Dann sollen weitere Schulen im Landkreis Nordhausen mit PC-Technik ausgestattet werden. Hierbei handelt es sich um ein Förderzentrum, eine Regelschule und eine Berufsschule. Den Auftrag erhielt die Firma Kopier- und Drucksysteme Nordhausen.

Bei den Kosten für die Jugendhilfe, hier besonders für Jugendliche, die in Heimen betreut werden, müssen ebenfalls knapp 360.000 Euro nachgeschossen werden. Gleiches gilt für die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereitgestellt werden müssen. Geplant waren hier einst 677.000 Euro. Nach den Planungen der Kreisverwaltung werden bis Jahresende jedoch knapp 797.000 Euro anfallen. Somit müssen rund 120.000 Euro mehr bereitgestellt werden.

Verschätzt hatten sich die Planer auch bei der Höhe der Wohngelderstattung an die Stadt Nordhausen. Standen im Haushaltsansatz lediglich 115.000 Euro, so wird mit tatsächlichen Ausgaben zum Jahresende in Höhe von 360.000 Euro gerechnet.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde Landrat Matthias Jendricke beauftragt, für den Landkreis Nordhausen mit der Bundesagentur für Arbeit Nordhausen eine Vereinbarung darüber abzuschließen, dass beiderseitig bis zum Ende kommenden Jahres auf die Einrede der Verjährung etwaiger Erstattungsansprüche wegen Fehlbuchungen im IT-Verfahren A2LL des Jobcenters verzichtet wird.

Aufgrund von erst im Jahr 2016 bundesweit gemeldeten Feststellungen von kommunalen Trägern nach dem SGB II ist davon auszugehen, dass es auch im Jobcenter Landkreis Nordhausen in den vergangenen Jahren zu systembedingten Fehlbuchungen in der ITAnwendung A2LL gekommen ist. Betroffen sind offenbar Fallgestaltungen, in denen es zu Rückforderungen von Leistungen gekommen ist.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Nordhausen hat in diesem Zusammenhang bereits eine Prüfung im Jobcenter eingeleitet, um etwaige Erstattungsansprüche des Landkreises festzustellen und von der Bundesagentur einzufordern. Die Bundesagentur wurde von mehreren Jobcentern und kommunalen Trägern angefragt, ein System der Prüfungsunterstützung bereitzustellen, da es sich um mehrere Tausend prüfungsrelevante Buchungen pro Landkreis handelt.

Um zu vermeiden, dass gegen die für das Jahr 2012 etwaig festgestellte Erstattungsansprüche die Verjährung eingeredet wird, ist mit der Bundesagentur die eine Vereinbarung abzuschließen. Die Bundesagentur hat die Bereitschaft zur Unterzeichnung unter der Voraussetzung des beiderseitigen Verzichts signalisiert.

Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass sämtliche Beschlüsse zu den Ausgaben einstimmig gefasst wurden.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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