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Sa, 15:24 Uhr
14.08.2004

nnz-doku: Abwarten angesagt

Nordhausen (nnz). Zum 1. Januar 2005 treten unter anderem Neuregelungen zum Zahnersatz in Kraft. Die nnz hat dazu ein Statement von Barmer-Chef Dr. Eckhart Fiedler erhalten. Das veröffentlichen wir in unserer doku-Reihe.


Widersprüchliche Meldungen zur Neuregelung beim Zahnersatz zum 1. Januar 2005 verunsichern die Versicherten derzeit in hohem Maße: Müssen sie jetzt selbst aktiv werden, um auch künftig Versicherungsschutz zu genießen? Was hat es mit den Zusatzversicherungen auf sich? Muss man schon jetzt Schritte einleiten?

Solche und ähnliche Fragen werden zigfach täglich der Expertenhotline gestellt, welche die BARMER seit 19. Juli geschaltet hat. Ein klares Wort vorweg: Zur Zeit besteht für die Versicherten keinerlei Handlungszwang. Auch über 2005 hinaus bleibt der Zahnersatz Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit Leistung der BARMER. Erhalten bleiben somit auch die bewährten Verfahren beim Zahnersatz, vom Heil- und Kostenplan, seine Prüfung und die begleitende Beratung durch extra geschulte Fachleute der BARMER vor Behandlungsbeginn. Auch die Bonusregelung bleibt erhalten. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich wie bisher mit 50, 60 oder 65 Prozent der Kosten am Zahnersatz. Die lückenlose, im Bonusheft dokumentierte Vorsorge (Erwachsene mindestens einmal jährlich, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zweimal jährlich) hilft also auch 2005 Geld sparen. Für alle, die diesem Grundschutz der gesetzlichen Krankenversicherung auch weiter vertrauen möchten, besteht keinerlei Handlungsbedarf, sie müssen nicht aktiv werden. Was sich ab 2005 ändert und wo noch Diskussionsbedarf besteht, soll in den folgenden Punkten verdeutlicht werden.


1. Finanzierung
Die solidarische, paritätische Finanzierung des Zahnersatzes wird aufgehoben. Das Mitglied muss allein eine separate Pauschale für den Zahnersatz zahlen, die GKV einheitlich bis zum 1. Oktober festgelegt wird. Die Arbeitgeber, die Rentenversicherer und die Bundesagentur für Arbeit beteiligen sich also nicht mehr an der Finanzierung, d.h. sie werden um ca. 2 Mrd. Euro entlastet.

Die Höhe der Zahnpauschale Die Höhe der Zahnpauschale wird bis zum 1. Oktober GKV-einheitlich festgelegt. 2002 betrugen die monatlichen Ausgaben für Zahnersatz 5,76 Euro pro Mitglied und 2003 durch die erheblichen Vorzieheffekte 6,22 Euro. Nach den Ergebnissen des ersten Halbjahres kann man davon ausgehen, dass die Kosten 2004 auf diesem hohen Niveau bleiben. Ausgehend davon, dass es trotz dieser Vorzieheffekte 2005 nicht zu einer Entlastung kommt, also die 6,22 Euro bleiben, ergäbe sich unter Hinzuziehung eines Verwaltungskostenanteils von 7 Prozent eine Pauschale von 6,70 Euro. Der Verwaltungskostenanteil gilt unter der Voraussetzung einer direkten Abführung der Pauschale nicht nur durch die Arbeitgeber, sondern auch durch die Sozialversicherungsträger (Renten- und Arbeitslosenversicherung).

Finanzielle Auswirkungen für die Mitglieder
Ein Angestellter, der 3500 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) im Monat verdient, zahlt für den Zahnersatz (derzeitiger Anteil am Beitragssatz 0,4 Prozentpunkte) rund 7 Euro zuzüglich 7 Euro Arbeitgeberanteil, also insgesamt 14 Euro. Ein Rentner mit 1000 Euro Rente zahlt 2 Euro plus die 2 Euro Anteil des Rentenversicherungsträgers, also 4 Euro. Bei Aufhebung nicht nur der paritätischen, sondern auch der solidarischen Finanzierung zahlt jedes Mitglied eine einheitliche Zahnpauschale, unabhängig von der Einkommenshöhe. Unter der Annahme, dass diese Pauschale 6,70 Euro beträgt, wird der Angestellte mit einem Einkommen von 3500 Euro zukünftig etwas weniger bezahlen. Demgegenüber wird ein Rentner mit 1000 Euro Rente mit 4,70 Euro monatlich belastet (bisher 2, künftig 6,70 Euro).

Befundorientierte Festzuschüsse
Derzeit rechnen die Zahnärzte nach einzeln erbrachten Leistungen ab. Zukünftig wird jedem Zahnbefund (z. B. ein fehlender Zahn) eine exakt definierte Regelversorgung (in diesem Fall eine dreigliedrige Brücke) zugeordnet. Diese wird mit einem pauschalen Betrag, dem so genannten Festzuschuss, vergütet. In den allermeisten Fällen ändert sich dadurch für den Patienten nichts. Die Regelversorgung richtet sich nach einer international anerkannten Klassifikation und wird regelmäßig der zahnmedizinischen Entwicklung angepasst. Wie hoch die Festzuschüsse konkret sein werden, wird von den Krankenkassen, den Zahnärzten und den Zahntechnikern bis Ende September festgelegt. Positiv ist aber künftig, dass Patienten, die sich für eine andere als die Regelversorgung (z.B. Implantat statt dreigliedrige Brücke) entscheiden und mit dem Zahnarzt eine entsprechende Vereinbarung treffen, in jedem Fall den Festzuschuss erhalten und nur die Mehrkosten selber finanzieren müssen. Bisher gab es für den implantatgestützten Zahnersatz grundsätzlich keine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Kassen. Es gibt daher absolut keinen Grund, noch in diesem Jahr vorzeitig Zahnersatzbehandlungen durchführen zu lassen. Entscheiden sollte einzig die medizinische Notwendigkeit.

Wahlmöglichkeit einer privaten Krankenversicherung
Die neue gesetzliche Regelung für den Zahnersatz ab 2005 sieht vor, dass Mitglieder sich auf Antrag von der gesetzlichen Versicherung befreien lassen können. Sie müssen die Bescheinigung einer privaten Krankenversicherung über einen gleichwertigen Versicherungsschutz nachweisen. Diese Privat-Versicherung ist dann also keine Zusatz-, sondern eine Ersatzversicherung. Bei dieser Ersatzversicherung über die PKV ist zu beachten:

In der GKV bleibt auch beim Zahnersatz künftig die Familienversicherung bestehen, das heißt, das Mitglied zahlt nur einen Beitrag für sich und seine Familienangehörigen. Bei einer Privatversicherung ist dagegen für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag mit jeweils einem eigenen, separaten Beitrag nötig. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich jede Rückkehrmöglichkeit von der privaten in die gesetzliche Zahnersatzversicherung ausgeschlossen. Die Risikoprüfung der PKV wird dafür sorgen, dass nur Gesunde wechseln können. Die Prämien für die Tarife werden gleichwohl über denen der GKV liegen. Die BARMER rät, sich mit der Entscheidung für eine solche PKV-Ersatzversicherung Zeit zu lassen, bis im Herbst die endgültige Höhe der Pauschale feststeht. Erst dann läßt sich in aller Ruhe vergleichen, zumal die BARMER auch attraktive Zusatzangebote über den Grundschutz hinaus vermitteln wird.


2. Zusatzversicherungen
Die Zahnzusatzversicherung, wie sie die BARMER in Kooperation mit der HUK - Coburg anbietet, gibt den Versicherten die Möglichkeit, den gewohnten, zuverlässigen Basisschutz zu besonders günstigen Konditionen annähernd zu einem Vollschutz aufzustocken. Dafür wird die BARMER künftig zwei Alternativen anbieten:

Die Aufstockung der Regelversorgung im Sinne der Reduzierung des Eigenanteiles bis 95 Prozent, die Zusatzversicherung übernimmt also 30 Prozent der Kosten für die Regelversorgung

Ein privater Zusatzschutz, der die Kosten einer Privatbehandlung unter Einschluss der Kosten, die die BARMER für die Regelversorgung trägt, nach der GOZ bis zu 80 Prozent abdecken wird. Diese Zusatzversicherungen sind reine on-top Versicherungen und nicht zu verwechseln mit der Ersatzversicherung, die ein Mitglied statt des GKV-Grundschutzes bei der PKV abschließen kann. Es ist und bleibt die freie Entscheidung des Mitgliedes, die Leistungen der GKV durch eine private Zusatzversicherung zu erweitern. Insofern ist es auch absurd, das Angebot dieser Zusatzversicherungen als "Geschäft mit der Angst" oder als unseriös zu bezeichnen, wie es in jüngster Zeit in verschiedenen Medienberichten geschah. Die BARMER zieht keinerlei finanziellen Vorteil daraus. Sie bezieht keine Provision, sondern tritt nur als Mittler auf. Ihr Ziel ist es, durch ein gutes, preiswertes Produkt, die Kundenzufriedenheit weiter zu erhöhen und die BARMER dadurch insgesamt noch attraktiver für ihre Versicherten zu machen. Insofern hat die neue Möglichkeit solcher Zusatzversicherungen einen Wettbewerb ausgelöst, der qualitativ hochwertige Angebote zu einem besonders günstigen Preis beschert und der PKV - im Falle der BARMER der HUK - ein Vielfaches an Verträgen, allerdings bei geringeren Gewinnmargen.


3. Beitragseinzug der Zahnpauschale
Bei Arbeitnehmern wird die zusätzliche Pauschale für den Zahnersatz wie die übrigen Sozialversicherungsbeiträge gleich vom Gehalt mit abgezogen. Schlichtweg vergessen hat der Gesetzgeber, für Rentner und Arbeitslose eine entsprechende Regelung zu treffen. Damit ist der Beitragseinzug für 21 Millionen von 52 Millionen GKV-Mitgliedern nicht geregelt, bei der BARMER betrifft dies 2,2 Millionen Mitglieder. Sollten die gesetzlichen Kassen gezwungen sein, die Zahnpauschale selbst bei dem betroffenen Mitgliederkreis einzeln und separat einzuziehen, ergibt sich daraus eine finanzielle Mehrbelastung von 250 Millionen Euro für den bürokratischem Aufwand. Nicht eingerechnet die Fehlbeträge, die sich in noch unbekannter Höhe durch Beitragsausfälle ergeben. Das würde die Zahnpauschale für alle nicht unbedeutend verteuern. Hier muss der Gesetzgeber eine Klärung schaffen. Die einfachste Lösung wäre, die Rückkehr zur solidarischen Finanzierung. Diese würde aber erfordern, dass gleichzeitig das Wahlrecht zur PKV aufgehoben werden muss. Ansonsten bestünde die Gefahr einer massiven Abwanderung der guten Risiken in die PKV mit der Folge eines daraus resultierenden überproportionalen Anstieges des Zahnersatzbeitrages in der GKV. Die Rückkehr zur Solidarität unter Aufhebung der Parität würde bedeuten, dass die Besserverdienenden 14 Euro für bis zu 65 Prozent Grundschutz zu zahlen hätten. Damit würde der PKV-Schutz für sie attraktiver und einer Entsolidarisierung Vorschub geleistet, wie wir sie gerade auch bei der Pflegeversicherung bedauerlicherweise feststellen müssen.

Zusammenfassend kann also festgestellt werden:
Für die Mitglieder besteht derzeit überhaupt kein Handlungszwang. Ihr GKV-Schutz für den Zahnersatz bleibt auch ab dem 1.1.2005 erhalten. Die Höhe der Pauschale wird GKV-einheitlich bis zum ersten Oktober festgelegt. Sie dürfte nach derzeitigen Berechnungen bei 6,70 Euro liegen. Sie ist vom Mitglied allein zu tragen und wird bei Arbeitnehmern direkt mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen vom Gehalt abgezogen. Was den Beitragseinzug für Rentner und Arbeitslose angeht, muss der Gesetzgeber aktiv werden, da sich bei einem jeweils separaten Einzug durch die Krankenkassen die Pauschale durch die Bürokratiekosten nicht unbedeutend erhöhen würde. Es ist sorgfältig zu unterscheiden, zwischen der Ersatzversicherung, die ein Mitglied statt des Grundschutzes für den Zahnersatz in der GKV mit einer privaten Versicherung abschließen kann, und den Zusatzversicherungen, die einen on-top Schutz zu den GKV-Leistungen zum Zahnersatz bieten. In jedem Fall sollte das Mitglied in Ruhe abwarten mit einer Entscheidung, bis im Herbst die endgültige Höhe der Pauschale für Zahnersatz feststeht.
Autor: nnz

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