Fr, 08:26 Uhr
25.11.2016
Schutz gegen Vogelgrippe
Stallpflicht auch in Kleinwechsungen
Aufgrund der Vorgaben von Bund und Land hat das Veterinäramt des Landkreises Nordhausen auch in Kleinwechsungen eine Stallpflicht festgelegt. Damit besteht nun zum Schutz vor der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel in 10 Orten des Landkreises...
In Wolkramshausen, Kleinfurra, Wernrode, Großwechsungen, Obergebra, Sollstedt, Rehungen, Auleben, Bielen und Sundhausen besteht ab sofort Stallpflicht.
Die Stallpflicht in Geflügelhaltungen soll als vorbeugende Maßnahme verhindern, dass Wildvögel das Hausgeflügel mit der Vogelgrippe anstecken. Daher sollen die Tiere in geschlossenen Ställen bzw. in Gehegen untergebracht werden, die einen Kontakt mit Wildvögeln verhindern. Wer verendete Wildvögel in der Natur findet, sollte diese nicht anfassen und den Fall dem Veterinäramt zu melden, damit die Wildvögel umgehend untersucht werden können.
Autor: redIn Wolkramshausen, Kleinfurra, Wernrode, Großwechsungen, Obergebra, Sollstedt, Rehungen, Auleben, Bielen und Sundhausen besteht ab sofort Stallpflicht.
Die Stallpflicht in Geflügelhaltungen soll als vorbeugende Maßnahme verhindern, dass Wildvögel das Hausgeflügel mit der Vogelgrippe anstecken. Daher sollen die Tiere in geschlossenen Ställen bzw. in Gehegen untergebracht werden, die einen Kontakt mit Wildvögeln verhindern. Wer verendete Wildvögel in der Natur findet, sollte diese nicht anfassen und den Fall dem Veterinäramt zu melden, damit die Wildvögel umgehend untersucht werden können.