Sa, 10:47 Uhr
19.11.2016
Vorsicht auf nassen Flächen
Rutschgefahr beim Weihnachtsshopping
Im Weihnachtseinkaufstrubel geht es oft hektisch zu. Doch Vorsicht, mit der nasskalten Jahreszeit steigt durch nasses Laub oder aufgrund von Schnee die Sturzgefahr. Der TÜV Thüringen empfiehlt Marktbetreibern, für ausreichende Rutschhemmung der Bodenbeläge zu sorgen und die Begehbarkeit der Außen- und Innenbereiche regelmäßig zu kontrollieren...
Gefahrenstellen müssen notfalls markiert werden. Kunden sollten gerade jetzt auf griffiges Schuhwerk achten.
Jedes Jahr ereignen sich unzählige Rutsch- und Stolperunfälle aufgrund von witterungsbedingter Glätte. Gerade in der feuchtkalten Jahreszeit können Bodenbeläge durch nasses Laub, feuchten Schmutz oder Schneematsch zu einer gefährlichen Rutschpartie werden. Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht können auf Betreiber Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen von gestürzten Passanten zukommen.
Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen empfiehlt Marktbetreibern, unbedingt die regelmäßigen Begehbarkeitskontrollen einzuhalten. Größere Verbrauchermärkte und Kaufhäuser müssen stets darauf achten und Sorge tragen, dass Kunden nicht ausrutschen. Vor allem größere Einkaufszentren mit starkem Publikumsverkehr haben hier eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden, so Hauser.
Im Herbst und Winter ist es besonders wichtig, die Eingangsbereiche regelmäßig zu säubern. Durch eingebrachte Verunreinigungen und Nässe besteht besonders in Gebäudezugängen erhöhte Sturzgefahr. Dagegen helfen sogenannte Sauberlaufzonen. Diese müssen gegen Verrutschen gesichert sein und dürfen keine Stolperstellen bilden, erläutert der Arbeitsschutzexperte. Ken Hauser berät Unternehmen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der Einhaltung ihrer Verkehrssicherheitspflichten.
Frisch gewischte Bodenbeläge bergen zwar eine Ausrutschgefahr, eine generelle Kennzeichnungspflicht gibt es allerdings nicht. Warnschilder sind nur dann nötig, wenn die Gefahrenstelle ohne entsprechenden Hinweis nicht zu erkennen ist. Dennoch rät Hauser Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen mit sehr hoher Kundenfrequentierung in der nasskalten Jahreszeit zu einer umfassenden Warnung der Kunden vor Rutschgefahr. Dadurch kann im Falle eines Falles ein Mitverschulden ausgeschlossen werden. Passanten sollten gerade jetzt auf das richtige Schuhwerk beim Einkaufstrubel achten. Glatte profillose Sohlen sind in dieser Jahreszeit eher nicht empfehlenswert.
Autor: redGefahrenstellen müssen notfalls markiert werden. Kunden sollten gerade jetzt auf griffiges Schuhwerk achten.
Jedes Jahr ereignen sich unzählige Rutsch- und Stolperunfälle aufgrund von witterungsbedingter Glätte. Gerade in der feuchtkalten Jahreszeit können Bodenbeläge durch nasses Laub, feuchten Schmutz oder Schneematsch zu einer gefährlichen Rutschpartie werden. Bei Verletzung der Sorgfaltspflicht können auf Betreiber Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen von gestürzten Passanten zukommen.
Arbeitsschutzexperte Ken Hauser vom TÜV Thüringen empfiehlt Marktbetreibern, unbedingt die regelmäßigen Begehbarkeitskontrollen einzuhalten. Größere Verbrauchermärkte und Kaufhäuser müssen stets darauf achten und Sorge tragen, dass Kunden nicht ausrutschen. Vor allem größere Einkaufszentren mit starkem Publikumsverkehr haben hier eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden, so Hauser.
Im Herbst und Winter ist es besonders wichtig, die Eingangsbereiche regelmäßig zu säubern. Durch eingebrachte Verunreinigungen und Nässe besteht besonders in Gebäudezugängen erhöhte Sturzgefahr. Dagegen helfen sogenannte Sauberlaufzonen. Diese müssen gegen Verrutschen gesichert sein und dürfen keine Stolperstellen bilden, erläutert der Arbeitsschutzexperte. Ken Hauser berät Unternehmen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der Einhaltung ihrer Verkehrssicherheitspflichten.
Frisch gewischte Bodenbeläge bergen zwar eine Ausrutschgefahr, eine generelle Kennzeichnungspflicht gibt es allerdings nicht. Warnschilder sind nur dann nötig, wenn die Gefahrenstelle ohne entsprechenden Hinweis nicht zu erkennen ist. Dennoch rät Hauser Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen mit sehr hoher Kundenfrequentierung in der nasskalten Jahreszeit zu einer umfassenden Warnung der Kunden vor Rutschgefahr. Dadurch kann im Falle eines Falles ein Mitverschulden ausgeschlossen werden. Passanten sollten gerade jetzt auf das richtige Schuhwerk beim Einkaufstrubel achten. Glatte profillose Sohlen sind in dieser Jahreszeit eher nicht empfehlenswert.