Do, 15:14 Uhr
10.11.2016
Oberverwaltungsgericht zu Gipsstreit
Entscheidung vertagt
Am Oberverwaltungsgericht in Weimar hatte heute wieder Landrat Matthias Jendricke zu tun. Diesmal in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Nordthüringer Planungsgemeinschaft...
Zwei gipsabbauende Unternehmen aus Ellrich und Walkenried hatten ein Normenkontrollverfahren gegen den Regionalen Raumordnungsplan (RRP) für den Thüringer Norden angestrebt.
Sie wollen die Ausweisung von Naturschutzgebieten im RRP anfechten und verweisen auf die zu befürchtende Rohstoffknappheit. Die bislang genehmigten Abbaugebiete würden mittelfristig die beiden Standorte und damit Arbeitsplätze gefährden.
Nach der Wende hatten die beiden Firmen das Bergwerkseigentum von der Treuhand erworben. Ihnen gehört defacto der Gips in diesen Gebieten. Bislang ist ein Abbau verwehrt.
Das Oberverwaltungsgericht wollte ursprünglich gestern schon eine Entscheidung verkünden. Nun aber müssen die beiden Unternehmen weitere Daten und Fakten zum langfristigen Bedarf am Rohstoff Gips nachweisen. Ein Entscheidung des Gerichts ist für den 24. November angekündigt.
Autor: redZwei gipsabbauende Unternehmen aus Ellrich und Walkenried hatten ein Normenkontrollverfahren gegen den Regionalen Raumordnungsplan (RRP) für den Thüringer Norden angestrebt.
Sie wollen die Ausweisung von Naturschutzgebieten im RRP anfechten und verweisen auf die zu befürchtende Rohstoffknappheit. Die bislang genehmigten Abbaugebiete würden mittelfristig die beiden Standorte und damit Arbeitsplätze gefährden.
Nach der Wende hatten die beiden Firmen das Bergwerkseigentum von der Treuhand erworben. Ihnen gehört defacto der Gips in diesen Gebieten. Bislang ist ein Abbau verwehrt.
Das Oberverwaltungsgericht wollte ursprünglich gestern schon eine Entscheidung verkünden. Nun aber müssen die beiden Unternehmen weitere Daten und Fakten zum langfristigen Bedarf am Rohstoff Gips nachweisen. Ein Entscheidung des Gerichts ist für den 24. November angekündigt.


