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Do, 16:32 Uhr
03.11.2016
MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN

Der falsche Doktortitel

Das Urteil lautete: 120 Tagessätze zu 70 Euro. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte...


Da saß ein älterer, mittelgroßer, untersetzt wirkender Herr. Weißes Haar, gepflegte Erscheinung. Er hatte gestern vor Gericht das letzte Wort. Es trat ein, was vorher der Gutachter bemerkt und eingeschätzt hatte: „Herr L. wird den Gerichtssaal als ein Mensch verlassen, der sich extrem ungerecht behandelt fühlt.“ Der Beschuldigte ließ seiner Meinung dann auch freien Lauf: „Es kann für mich doch nur ein Urteil geben: Freispruch!“

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Rückblende: Schon 2007 hatte L. den Antrag bei der Stadtverwaltung Bleicherode gestellt, in das Melderegister als Person mit Doktortitel eingetragen zu werden. Um zwei Buchstaben, Dr., drehte sich alles in der gestrigen Verhandlung, die sich über 90 Minuten hinzog: Neben dem Gutachter waren eine Staatsanwältin und der städtische Amtsleiter als Zeugen geladen. Die mittlerweile verheiratete junge Frau bestätigte, L. bei einer Vernehmung schon vor Jahren gesagt zu haben, der Doktor-Titel sei nichts rechtens. Das hinderte L. nicht, ihn weiter zu tragen.

Bevor überhaupt ein entsprechender Titel-Eintrag in ein Melderegister erfolgt, ist ein Nachweis zu erbringen, den die Stadtverwaltung auch einforderte. Wirtschaftswissenschaften habe er an der Universität in Warschau studiert und den Titel rechtens erworben, weshalb er ihn auch beanspruchen dürfe. Das Problem: In der Uni wusste man nichts von einem Doktoranden seines Namens. Ein solcher habe bei ihnen nicht studiert. Die Stadt stellte Strafantrag.

Die Anklageschrift, die eine junge Staatsanwältin verlas, lautete daher, einen Titel unrechtsmäßig zu führen. L. bemühte die Universitäten Magdeburg, wo er Zweitbester des Jahrgangs gewesen sei, und Göttingen nebst zahlreichen Schriftstücken, um die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen zu bestätigen. Drei Jahre habe er für seine Doktorarbeit benötigt. Von einigen Telefonaten, von denen gestern die Rede war, wisse er nichts mehr

Alle Details hier aufzuführen, die gestern zur Sprache kamen, ersparen wir uns. Nur soviel: Die Botschaft des Herrn L. hörte man wohl, allein es fehlte der Glaube. An die Rechtsmäßigkeit des Titels. Bei all seinen leidenschaftlichen Bemühungen um seine Unschuld konnte vor Gericht dennoch kein entscheidender Nachweis für die Richtigkeit des Doktortitels erbracht werden. Es fehlte die glaubwürdige Bestätigung. Die Universität in Warschau spricht von einer Fälschung.

Zwei Ermittlungsverfahren hat der Mann diesbezüglich schon hinter sich, die aber alle eingestellt wurden, weil kein vorsätzliches Handeln nachweisbar war. L. aber blieb beim Titel. Auch im aktuellen Telefonbuch 2016/2017 ist er als Dr. re.oec zu finden.

Das Gericht hatte einen Gutachter bemüht. Manchen Menschen sei ein Titel heilig, darauf geradezu versessen, ihn auch öffentlich zu führen, betonte der. Sein langes Statement schloss aber mit der Bemerkung: Beim Angeklagten liegen keinerlei Persönlichkeitsstörungen vor. Es sei Tragik, was sich da abspiele.

Die Richterin anerkannte Fleiß und Mühen, die sich der Beschuldigte mit seiner vermeintlichen Doktorarbeit gemacht habe. Forsch bemerkte sie aber: „Die Urkunde ist dennoch gefälscht!“ „Die Urkunde ist nicht gefälscht!“, entgegnete er aufgebracht.

Der 77-Jährige ist dem Vernehmen nach ein intelligenter Mensch. Er arbeitete als Diplom-Ingenieur und machte nach der Wende noch seinen Steuerberater. Wahrschein ist er Betrügern aufgesessen. Davon will der Beschuldigte vehement nichts wissen. Für das Gericht ist es aber die plausible Erklärung. Auch für den Pflichtverteidiger. Der wusste bei seinem Plädoyer nicht so recht, was noch zu sagen wäre.

Frage an den Mandanten, ob er sich vom Doktortitel verabschieden würde. Achselzucken. Und: siehe oben. Das Kapitel ist damit nicht beendet. Mit einem Ermittlungsverfahren ist zu rechnen.
Friedbert Specht
Autor: red

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