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Mi, 08:00 Uhr
02.11.2016
ENTEIGNUNG OHNE WENN UND ABER ?

Garagen, Verträge, Kündigungen

Die Wogen schlagen hoch. Bei Garagenbesitzern. So in der Gemeinschaft am Stresemannring. Aber nicht nur dort. Allgemein wird eine schleichende Enteignung ihrer Garagen befürchtet. Können Garagenmietverträge ohne Wenn und Aber einfach gekündigt werden? Die nnz ist dieser Frage nachgegangen...

Vermietet, verpachtet - der Blick auf den Komplex in der Hardenbergstraße (Foto: Kurt Frank) Vermietet, verpachtet - der Blick auf den Komplex in der Hardenbergstraße (Foto: Kurt Frank)
Blick auf den Garagenkomplex Hardenbergstraße

Nordhausen. Wenn die Garagen auf privaten oder kommunalen Grund und Boden stehen, können sie vom Bodeneigentümer gekündigt werden, besagt das Schuldrechtsanpassungsgesetz, ohne das noch eine Entschädigung zum Zeitwert der Baulichkeit geleistet werden muss. Das betrifft auch den Garagenkomplex im Bereich Hardenbergstraße.

Gebäudeeigentum auf fremden Grund und Boden genießt in der Rechtsordnung der Bundesrepublik im Unterschied zum Eigentum an Grund und Boden nicht den Eigentumsschutz. Wer seine Garage, die auf kommunalen oder privaten Grund und Boden steht, nicht mehr benötigt, aus Altersgründen, Umzug oder wie auch immer, hat dies dem Vermieter zu melden. Verkauf oder Vermietung ohne sein Wissen ist nicht zulässig.

Nach Angaben von Sachbearbeiterin Doreen Wattenbach vom Liegenschaftsamt befinden sich im Komplex Hardenbergstraße 340 Garagen. Überwiegend Anlieger hatten sie vor über 30 Jahren in mühevollen Eigenleistungen für ihren fahrbaren Untersatz errichtet. In der festen Überzeugung, die Garage sei für alle Ewigkeit ihr Eigentum.

Doch die Garagen stehen auf kommunalem Grund und Boden. Die Stadt könnte heute alle Pacht -und Mietverträge kündigen, wenn sie die Absicht hätte, auf diesem umfangreichen Areal einen Wohnkomplex oder andere Bauten zu errichten. Auch juristisch komplizierte Fälle würden letztlich den Kürzeren ziehen. Im schlimmsten Fall hätten die Betroffenen die Garagen auf eigene Kosten selbst abzureißen.

Das wird in Nordhausen-Nord, im Kleinen Borntal, nicht der Fall. Wie schon zu lesen und zu hören war, lässt die Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) dort 50 Garagen auf ihrem Bodeneigentum auf eigene Kosten abreißen. An ihrer Stelle plant das Unternehmen Wohngebäude mit insgesamt 30 WE. Auch an eine Tiefgarage ist als Ausgleich gedacht. Der anfängliche Sturm der Entrüstung über den Wegfall der Garagen soll sich weitgehend gelegt, Betroffene schon den Garagenschlüssel abgegeben haben. Anfang des kommenden Jahres soll der Abriss beginnen, meint Bauleiter Mario Vopel.

Die Stadt habe nicht vor, das Areal Garagenkomplex Hardenbergstraße zu bebauen, bekundete Bürgermeisterin Jutta Krauth gegenüber dieser Zeitung. Für Finanzen zuständig, kennt sie auch exakt die Einnahmen. Die Garageninhaber zahlen Pacht oder Miete an die Stadt. Doreen Wattenbach bemühte sich fleißig um Zahlen und Fakten: 286 Pachtverträge und 32 Mietverträge für jeweils 30,68 Euro im Jahr. Zwölf Mieter zahlen 20, ein weiterer 23 Euro im Monat.

Der jährliche Nettobetrag, der in die Stadtkasse fließt, summiert sich auf 12912 Euro und 24 Cent. Hinzu kommen 704,58 Euro aus der Mehrwertsteuer.
Neun Garagen im Bereich Hardenbergstraße stehen gegenwärtig leer. Vom Bauzustand her sind fünf derzeit nicht vermietbar. Eine Garage befindet sich noch in einer Kündigungsfrist, drei weitere sind vermietbar.

Bei Neuvermietungen beträgt der Mietzins schon 30 Euro. Plus Mehrwertsteuer 35. Im Monat! Das wären 360 Euro im Jahr, mit Mehrwertsteuer 420. Das Zehnfache des herkömmlichen Pachtbetrages. Der Stadt mit ihren klammen Kassen müsste an Neuvermietungen sehr gelegen sein. Registriert ist derzeit nicht eine einzige.

Nicht wenige Pächter vermieten ihre Garage, die sie selbst nicht mehr benötigen, auch nach dem Inkrafttreten des Schuldrechtsanpassungsgesetzes. Für teures Geld. 30 Euro und mehr im Monat. Gelder, die rechtens der Stadt zustünden. Frei werdende Garagen würden nur selten der Kommune mitgeteilt.

Im Amt für Finanz –und Vermögensverwaltung weiß man um das Problem, scheut sich dennoch, Kündigungen auszusprechen, wenn sie angebracht sind. Wie in einem konkreten Fall: Die bisherigen Garagen-Inhaber zogen schon vor Jahren weit weg, vermieteten (oder vermieten noch?) für gutes Geld, das sich die Stadt entgehen lässt. Kein Einzelfall. Der Wohnungsumzug war dem Liegenschaftsamt bekannt.

„Zum Thema Untervermietung von Garagen sind wir mit dem vorhandenen Personal bemüht, dieses zu unterbinden. Eine Untervermietung kann zur Kündigung des Vertrages führen und wird auch in zahlreichen Fällen angewandt“, lässt Regina Braun, Leiterin des Liegenschaftsamtes, über die Pressestelle wissen. „In zahlreichen Fällen?“ In der Statistik, die nnz vorliegt, wird kein einziges Beispiel genannt.

Fünf Garagen sind derzeit vom Bauzustand her nicht vermietbar. Der Aufwand einer Sanierung, ist von Bürgermeisterin Jutta Krauth zu hören, stehe nicht im Verhältnis zum Nutzen. Was besagt eigentlich eine Kostenanalyse? Die liegt nicht vor. Sind die Garagen schon abbruchreif? Dann müsste die Stadt umgehend ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.

Immerhin sind drei weitere Objekte vermietbar. Für 30 bzw. 35 Euro. Wohlgemerkt: Im Monat! Die Stadt müsste hinter einer Neuvermietung – zehn Anträge liegen vor - hinter her sein wie der Teufel hinter einer armen Seele. Würden die Kosten für eine Sanierung mit den Einnahmen einer Neuvermietung einmal gegen gerechnet, könnte das eventuelle nach überschaubarer Zeit schon kostendeckend sein. Diese Rechnung hat das Liegenschaftsamt bisher noch nicht aufgemacht.
Kurt Frank
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
02.11.2016, 17:16 Uhr
Es wird unterschieden zwischen Kommune und Menschen
Sind nicht die Menschen, ihr Leben und ihre Interessen gleichzeitig die Interessen der Stadt?
Nein!!
Denn die Stadt ist anscheinend in der freien Marktwirtschaft nicht für die Menschen da, sondern für den Kapitalismus einiger selbsternannter Kassenwächter.
Spätestens jetzt müssten doch einige aufwachen und den großen Irrtum von 1989 erkannt haben.
Es ging und geht nicht um die Interessen der ehemaligen DDR Bürger, sondern um die Interessen der enteigneten BRD- Privatleute West( auch Neudeutsch Investoren genannt)
So bilden sich bis heute einige Adelsleute aus Hannover ein, sie könnten sich den halben Harz und die Insel Rügen wieder unter den Nagel reißen.
Dies ist wohl bis heute misslungen.
Aber man sollte niemals nie sagen, denn vielleicht müssen die Nordhäuser eines Tages noch eine Pacht für den Standort der Nordhäuser Talsperre zahlen?
Selbstverständlich zu einem angemessenen Preis der sozialen Marktwirtschaft.
Man sollte mich nicht falsch verstehen.
Ich gehöre weder zu der einen Gruppe, noch zu der Anderen.
Meine Garage steht auf meinen privaten Grund und Boden, auf dem auch kein Altbundes-Enteignungs-Opfer Anspruch hätte.
Die betroffenen Garagenbesitzer haben mein volles Mitgefühl, da diese aus meiner Sitz durch den sogenannten Rechtstaat voll über den Tisch gezogen wurden.
Dies ist aber auch durch den letzten Ministerpräsidenten der DDR mittverschuldet worden, der all zu oft Gesetze unterschrieben hat, welche nach 26 Jahren den ex DDR Bürgern auf die Füße fallen.
U. Alukard
02.11.2016, 19:54 Uhr
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz,
führt zu ungerechten Enteignungen.
Das Baumaterial und die Arbeitsleistung für die Errichtung der Garagen haben die Besitzer, die ehemaligen Eigentümer, selbst bezahlt und erarbeitet!
Das fällt nun nach diesem Gesetz entschädigungslos an den Eigentümer des Bodens!??
Wo ist da die Gerechtigkeit?
Wenigstens eine Aufwandsentschädigung hätte drin sein müssen wenn man schon gültige Pachtverträge (Pachtvertrag bedeutet mit Fruchtziehung, ergo der Pächter kann auch damit Geld verdienen!) außer Kraft setzt!!
Dadurch entsteht Wut!
Das ist auch den Entscheidungsträgern der Stadt klar, man will keinen Volksaufstand herbeirufen und bleibt deswegen ruhig.
Ich stelle mir alle die Garagenbesitzer, vor der Person vor, die dann die Unterschrift unter die Kündigung setzt, ich möchte das nicht sein, vor allem dann nicht, wenn derjenige noch in Nordhausen wohnt.
Eckenblitz
02.11.2016, 22:01 Uhr
Das ist Politik
Feine Sache da werden von der Politik Gesetze erlassen, die es ihnen erlaubt, dass gewöhnliche Volk so richtig auszupressen. Der noch Eigentümer der Garage darf diese nicht vermieten, damit macht er sich strafbar, wenn ich das richtig gelesen habe. Da wird wohl bald eine Hexenjagd beginnen, oder?
Ich habe da noch so einen Vorschlag, wie wäre es wenn man die Personen, die zu Ostzeiten ein Haus gebaut haben, auch kurzerhand enteignet und die Häuser dann mit großem Gewinn wieder vermietet?
Vielleicht führt man auch noch eine Atemluftsteuer ein und wer sie nicht bezahlen kann, der hat halt Pech gehabt.Dieses Garagenenteignungs- Gesetzt hat die damals die sogenannte erste frei gewählte Regierung unterzeichnet. Wenn ich mich richtig erinnere war Frau Merkel mit von der Party. Was zeigt uns das, unsere Politiker sind nicht für das Volk da, sondern sie denken nur an ihr eigenes vorankommen in Punkt Karriere und Machterhalt.
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