eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 12:45 Uhr
25.10.2016
Unsitte wurde zum Verhängnis

Brummi auf Abwegen

Gegen 7.30 Uhr war ein Lkw auf dem Weg in Richtung Rottleberode. Kurz vor dem Ortsausgang von Buchholz wollte der Fahrer eine kurze Pause machen. Mit fatalen Folgen...

Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat) Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Nach Informationen der nnz versuchte der Fahrer auf dem frisch hergerichteten Dorfplatz zu parken.

Anzeige symplr
"Das ist kein ausgewiesener Parkplatz. Immer wieder nutzen LKW diesen Platz für einen Halt und ließen ihn immer wieder in einem schlechten Zustand zurück", berichtete ein Anwohner. Keine schöne Ansicht am Ortseingang. Deshalb wurde er auch erneuert....was dem Fahrer heut morgen im Dunkeln zum Verhängnis wurde.

Der Brummi-Fahrer informierte selbständig die Polizei und den Abschleppdienst. Gegen 11 Uhr waren die Bergungs- und Aufräumarbeiten beendet.
Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Abgerutscht und eingegraben (Foto: privat)
Autor: red

Kommentare
weste
25.10.2016, 13.39 Uhr
???
Wo, ausser auf Autobahnen gibt es denn "ausgewiesene LKW Parkplätze" ?
Das kommt davon wenn man zu dieser Jahreszeit solch einen Käse veranlasst.
Dem Brummi fahrer trifft hier keine Schuld, ich wünsche mir das der "Bauherr" zur Kasse gebeten wird!!!
geloescht.20220913
25.10.2016, 13.41 Uhr
Schuldfrage
Dieser "Parkplatz" wurde vor einigen Tagen mit losem Erdreich aufgeschüttet, und nicht befestigt. Kein Schild, kein Absperrband weist auf die Gefahr des Einsinkens hin. Bereits am Wochenende wurde dies einem Opel zum Verhängnis.

Warum es eine "Unsitte" sein soll längs zur Straße anzuhalten, erschliesst sich mir in diesem Falle nicht. Verboten ist es an dieser Stelle erst recht nicht. Als Eigentümer des Lkw würde ich die Rechnung für die Abschleppkosten weiterreichen...
N. Baxter
25.10.2016, 13.53 Uhr
mit Sicherheit
wäre dort an dieser Stelle auch Oma Frida mit ihren Rollator oder der kleine Jason Kevin mit dem Laufrad knietief im Matsch versunken!!!
Boris Weißtal
25.10.2016, 14.08 Uhr
Quatsch mit Sauce
Wieso soll hier der Bauherr haften? Wenn man mit seinem Fahrzeug die befestigte Straße verlässt, muss man selber aufpassen. Sonst könnte ja jeder Tuningverrückte mit seiner tiefergelegten Karre sich wöchentlich an irgendeinem Schotterweg einen neuen Spoiler "verdienen"...
Paulinchen
25.10.2016, 16.23 Uhr
Den Charakter ...
...einer gepflegten Grünanlage machte dieser "Dorfanger" nun wahrlich nicht. Man könnte vielmehr von einer nicht ordnungsgemäßen (fehlenden) Absperrung einer Baustelle sprechen. Wie schon von einem Kommentator beschrieben, ein Kind mit dem Dreirad oder Roller, würde in der Schlammgrube knietief versinken. Im Übrigen, hätte ein Halteverbotsschild hier nichts gebracht, weil dies im unbefestigten Boden umgekippt und versunken wäre. So hat wahrscheinlich jede Gemeinde ihre unvollendete Baustelle. In Buchholz ist es der mißlungene "Dorfanger" und in Berlin der Großflughafen.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr