Fr, 13:14 Uhr
14.10.2016
ADFC
Sehen und gesehen werden
Mit Beginn der Herbst- und Wintersaison werden nicht nur die Tage kürzer. Damit einhergehend tritt auch besonders für Radfahrer das Thema der richtigen Beleuchtung und Kleidung in den Vordergrund. Worauf man in der dunklen Jahreszeit als Radfahrer achten sollte, weiß der Nordhäuser ADFC...
Wer als Radfahrer in der Dunkelheit ohne Licht und entsprechender Bekleidung fährt, gefährdet sich und andere. Kommt es in der Folge zu einem Unfall, trägt der Radfahrer oftmals eine Mitschuld, selbst dann, wenn er sich im Übrigen richtig verhalten hat.
Insofern darf man bei diesem Thema keine Kompromisse eingehen. Und trotzdem denken viele Radfahrer, dass bei Dämmerung und Dunkelheit eine angemessene Beleuchtung nicht nötig wäre. Die eigene Wahrnehmung, selbst genug zu sehen, führt in die Irre. Die richtige Fahrradbeleuchtung und Kleidung für Fahrradfahrer kann überlebenswichtig sein.
Denn gar nicht oder schlecht beleuchtet, sind Radler beinahe unsichtbar für andere Verkehrsteilnehmer – auch begünstigt dadurch, dass die Sicht aller Verkehrsteilnehmer in der dunklen Jahreszeit objektiv erschwert ist. Unverzichtbar sind daher eine funktionierende Lichtanlage, saubere Reflektoren am Rad und reflektierende und - im Idealfall - helle Kleidung. Bei dem Thema Beleuchtung hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Moderne Fahrräder sind meist ausgerüstet mit Nabendynamo samt LED-Beleuchtung.
Die Vorteile des Nabendynamos sprechen für sich. Der läuft unbemerkt mit, funktioniert praktisch wartungsfrei und gilt daher als zuverlässige Energiequelle für die Lichtanlage. Die Kombination mit einer LED-Lichtanlage ergibt eine wartungsfreie und in der Regel verschleißfreie Fahrradbeleuchtung. Zudem haben LED-Lichtanlagen die besten Lichtausbeuten. Schon bei geringem Energieeinsatz geben die Leuchtdioden sehr helles Licht ab. An neuen Fahrrädern sind LED-Anlagen inzwischen Standard - häufig sogar mit Standlichtfunktion ausgestattet. Hierbei ist zu beachten, dass bei neuen StVO-konformen Fahrrädern eine Standlichtfunktion für das Rücklicht verpflichtend verbaut wird. Eine Standlichtfunktion für das Vorderlicht ist ebenso möglich wie Tagfahrlicht. Ob es sinnvoll ist, bei ohnehin schon energieeffizienten LED-Leuchten ein weniger starkes Tagfahrlicht zu nutzen, sei dahin gestellt.
Wer keine LED-Beleuchtung am Fahrrad hat, muss natürlich nicht zwingend umrüsten. Insbesondere bei älteren Halogenleuchten und Seitenläuferdynamos sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese einwandfrei funktionieren. Schwachstellen hierbei sind häufig defekte Glühbirnen sowie Verkabelungen. Um derartigen Problemen aus den Weg zu gehen, sind Batterielampen zu empfehlen, deren Handhabung unkompliziert ist. Batterielampen sind seit 2013 auch nach der StVZO universell erlaubt.
Jeder Radfahrer sollte so viel Verantwortungsbewusstsein gegenüber sich und seinen Mitmenschen haben, diese einfach umzusetzenden Sicherheitsvorkehrungen zu erfüllen. Achtlose Radfahrer mögen vielleicht froh sein, heute nicht von der Polizei angehalten worden zu sein, weil sie wieder einmal ohne Licht unterwegs waren. Die möglicherweise fatalen Konsequenzen einer solchen Unachtsamkeit sind uns häufig nicht bewusst – so lange, bis wir selbst, unser Kind oder gar unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen.
ADFC Nordhausen
Autor: redWer als Radfahrer in der Dunkelheit ohne Licht und entsprechender Bekleidung fährt, gefährdet sich und andere. Kommt es in der Folge zu einem Unfall, trägt der Radfahrer oftmals eine Mitschuld, selbst dann, wenn er sich im Übrigen richtig verhalten hat.
Insofern darf man bei diesem Thema keine Kompromisse eingehen. Und trotzdem denken viele Radfahrer, dass bei Dämmerung und Dunkelheit eine angemessene Beleuchtung nicht nötig wäre. Die eigene Wahrnehmung, selbst genug zu sehen, führt in die Irre. Die richtige Fahrradbeleuchtung und Kleidung für Fahrradfahrer kann überlebenswichtig sein.
Denn gar nicht oder schlecht beleuchtet, sind Radler beinahe unsichtbar für andere Verkehrsteilnehmer – auch begünstigt dadurch, dass die Sicht aller Verkehrsteilnehmer in der dunklen Jahreszeit objektiv erschwert ist. Unverzichtbar sind daher eine funktionierende Lichtanlage, saubere Reflektoren am Rad und reflektierende und - im Idealfall - helle Kleidung. Bei dem Thema Beleuchtung hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. Moderne Fahrräder sind meist ausgerüstet mit Nabendynamo samt LED-Beleuchtung.
Die Vorteile des Nabendynamos sprechen für sich. Der läuft unbemerkt mit, funktioniert praktisch wartungsfrei und gilt daher als zuverlässige Energiequelle für die Lichtanlage. Die Kombination mit einer LED-Lichtanlage ergibt eine wartungsfreie und in der Regel verschleißfreie Fahrradbeleuchtung. Zudem haben LED-Lichtanlagen die besten Lichtausbeuten. Schon bei geringem Energieeinsatz geben die Leuchtdioden sehr helles Licht ab. An neuen Fahrrädern sind LED-Anlagen inzwischen Standard - häufig sogar mit Standlichtfunktion ausgestattet. Hierbei ist zu beachten, dass bei neuen StVO-konformen Fahrrädern eine Standlichtfunktion für das Rücklicht verpflichtend verbaut wird. Eine Standlichtfunktion für das Vorderlicht ist ebenso möglich wie Tagfahrlicht. Ob es sinnvoll ist, bei ohnehin schon energieeffizienten LED-Leuchten ein weniger starkes Tagfahrlicht zu nutzen, sei dahin gestellt.
Wer keine LED-Beleuchtung am Fahrrad hat, muss natürlich nicht zwingend umrüsten. Insbesondere bei älteren Halogenleuchten und Seitenläuferdynamos sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese einwandfrei funktionieren. Schwachstellen hierbei sind häufig defekte Glühbirnen sowie Verkabelungen. Um derartigen Problemen aus den Weg zu gehen, sind Batterielampen zu empfehlen, deren Handhabung unkompliziert ist. Batterielampen sind seit 2013 auch nach der StVZO universell erlaubt.
Jeder Radfahrer sollte so viel Verantwortungsbewusstsein gegenüber sich und seinen Mitmenschen haben, diese einfach umzusetzenden Sicherheitsvorkehrungen zu erfüllen. Achtlose Radfahrer mögen vielleicht froh sein, heute nicht von der Polizei angehalten worden zu sein, weil sie wieder einmal ohne Licht unterwegs waren. Die möglicherweise fatalen Konsequenzen einer solchen Unachtsamkeit sind uns häufig nicht bewusst – so lange, bis wir selbst, unser Kind oder gar unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen.
ADFC Nordhausen


