Fr, 20:14 Uhr
07.10.2016
Manfred Querblick
Was mal galt - gilt nicht mehr?
In der Zeit als Manfred Querblick aufwuchs und erzogen wurde, musste man noch höflich sein und sich anständig benehmen. Heutzutage ist das anders...
Manfred Querblick (Foto: privat)
Da musste man als kleiner Junge, wenn man jemanden begrüßt noch einen Diener machen (also mit dem Kopf nicken), und wenn man etwas stibitzte dann wurde das als ein Diebstahl bezeichnet. Ja sogar das Schwindeln erklärte man schlicht und ergreifend als Lügen.
Da wurde das Einhalten von Normen, die das Zusammenleben organisierten noch eingefordert, nicht nur von den Lehrern und Erziehern, nein sogar von den Eltern und Großeltern. Man zog an einem Strang.
Es gab neben den Zehn Geboten aus dem Religionsuntericht sogar auch noch die Zehn Gebote der sozialistischen Moral.
Egal und wie auch immer, es gab sie!
Es kann ja sein, dass ich als Beobachter vielleicht zu konservativ bin, der Vergangenheit offensichtlich zu sehr nach hänge, (also nicht diesem Sozialismus) und es nicht mehr verstehe. Vielleicht passen solche Regeln des Zusammenlebens nicht mehr zu den derzeitigen Vorstellungen von in oder modern also der heutigen Mode.
Wenn man die von den Alten überlieferten Forderungen nach Einhaltung der einfachsten Formen des Zusammenlebens außer Kraft setzt, wirkt das wie organisiertes Chaos.
Es kann ja auch sein, dass man in dieser unserer Gegend Demokratie völlig anders versteht, als diese Einrichtung des Zusammenlebens ursprünglich gedacht war. Seit einiger Zeit strebt ein eigenartiger Gedanke permanent nach Dominanz in meiner Denkzentrale (Gehirn). Könnte es sein, dass nach einer, der letzten Wahlen (zum Beispiel eines Landrates oder Bürgermeisters) in unserer Region, in aller Heimlichkeit, auch nur so als Beispiel, von den Mitgliedern des Kreistages unabhängig von der Farbe Ihrer Partei der Landrat zum König der Region gekürt wurde, oder hat man ihm die Immunität vor der Moral verliehen.
Wie soll ich mir sonst erklären, dass ein Diebstahl oder eine Vorteilsnahme im Amt, das ist ja dann eine Form des Diebstahls, einfach von einigen Menschen aus eben dieser Region, als kleinen moralischen Unfall bezeichnet wird, nur weil eben diese Tat des inzwischen zum König gekürten verjährt ist.
Was auch sehr auffällig wirkt, ist der Umstand, dass von eben diesen, nennen wir sie der einfachhalber mal Gefolgsleute (mit einer leichten kolibakterieellen Infektion) nun derjenige in Misskredit gebracht wird, der von Amtswegen verpflichtet war diesen Umstand des Beschaffens eines Vorteils im Amt anzuzeigen und ihm gegenüber die Forderung aufmachen musste, oder wollte, weil es auch passte.
Ich möchte mir hier Bewertung der Analyse meiner Beobachtung zur Person des von den Mitgliedern des Kreistages offensichtlich heimlich gekrönten Patriarchen ersparen.
Es sei aber doch schon mal darauf hingewiesen, dass es zumindest den Werten und den gesellschaftlichen Normen, die mir und eigentlich uns allen von unseren Eltern und Großeltern, Lehrern und Erziehern vermittelt wurden vielleicht über alle parteiideologischen Grenzen hinweg ihre Gültigkeit behalten sollten.
Wenn das so ist, bleibt der Tatbestand der Veruntreuung, egal wie hoch die Summe, eine Form des Diebstahls.
Ob diese Tat vor dem Gesetz verjährt ist oder nicht, diese Vorteilsnahme im Amt ist nicht zu entschuldigen!
Es gehört sich einfach nicht diejenigen, welche diese Vorteilsnahme anprangerten und mit den ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Mitteln anzeigten lächerlich zu machen und zu verunglimpfen, Entschuldigungen zu formulieren, wie: wegen 300 Euro Gerichte zu bemühen, lächerlich die kosten mehr als die 300 Euro wert sind!
Es gehört sich einfach nicht, wenn man in einer derart hohen politischen Position ist, und vor dem Gericht steht, dann auch noch von sich Fotos macht, um das Urteil der Verjährung in einer schon orgastisch anmutenden Schadenfreude zu feiern.
Wie schon am Anfang gesagt, es gibt Normen die sollte man bestehen lassen und nicht auf den Kopf stellen.
Diese Normen sind das Parfüm, was uns vergessen lässt das wir stinken.
Ihr Manfred Querblick
Autor: nnz
Manfred Querblick (Foto: privat)
Da musste man als kleiner Junge, wenn man jemanden begrüßt noch einen Diener machen (also mit dem Kopf nicken), und wenn man etwas stibitzte dann wurde das als ein Diebstahl bezeichnet. Ja sogar das Schwindeln erklärte man schlicht und ergreifend als Lügen.
Da wurde das Einhalten von Normen, die das Zusammenleben organisierten noch eingefordert, nicht nur von den Lehrern und Erziehern, nein sogar von den Eltern und Großeltern. Man zog an einem Strang.
Es gab neben den Zehn Geboten aus dem Religionsuntericht sogar auch noch die Zehn Gebote der sozialistischen Moral.
Egal und wie auch immer, es gab sie!
Es kann ja sein, dass ich als Beobachter vielleicht zu konservativ bin, der Vergangenheit offensichtlich zu sehr nach hänge, (also nicht diesem Sozialismus) und es nicht mehr verstehe. Vielleicht passen solche Regeln des Zusammenlebens nicht mehr zu den derzeitigen Vorstellungen von in oder modern also der heutigen Mode.
Wenn man die von den Alten überlieferten Forderungen nach Einhaltung der einfachsten Formen des Zusammenlebens außer Kraft setzt, wirkt das wie organisiertes Chaos.
Es kann ja auch sein, dass man in dieser unserer Gegend Demokratie völlig anders versteht, als diese Einrichtung des Zusammenlebens ursprünglich gedacht war. Seit einiger Zeit strebt ein eigenartiger Gedanke permanent nach Dominanz in meiner Denkzentrale (Gehirn). Könnte es sein, dass nach einer, der letzten Wahlen (zum Beispiel eines Landrates oder Bürgermeisters) in unserer Region, in aller Heimlichkeit, auch nur so als Beispiel, von den Mitgliedern des Kreistages unabhängig von der Farbe Ihrer Partei der Landrat zum König der Region gekürt wurde, oder hat man ihm die Immunität vor der Moral verliehen.
Wie soll ich mir sonst erklären, dass ein Diebstahl oder eine Vorteilsnahme im Amt, das ist ja dann eine Form des Diebstahls, einfach von einigen Menschen aus eben dieser Region, als kleinen moralischen Unfall bezeichnet wird, nur weil eben diese Tat des inzwischen zum König gekürten verjährt ist.
Was auch sehr auffällig wirkt, ist der Umstand, dass von eben diesen, nennen wir sie der einfachhalber mal Gefolgsleute (mit einer leichten kolibakterieellen Infektion) nun derjenige in Misskredit gebracht wird, der von Amtswegen verpflichtet war diesen Umstand des Beschaffens eines Vorteils im Amt anzuzeigen und ihm gegenüber die Forderung aufmachen musste, oder wollte, weil es auch passte.
Ich möchte mir hier Bewertung der Analyse meiner Beobachtung zur Person des von den Mitgliedern des Kreistages offensichtlich heimlich gekrönten Patriarchen ersparen.
Es sei aber doch schon mal darauf hingewiesen, dass es zumindest den Werten und den gesellschaftlichen Normen, die mir und eigentlich uns allen von unseren Eltern und Großeltern, Lehrern und Erziehern vermittelt wurden vielleicht über alle parteiideologischen Grenzen hinweg ihre Gültigkeit behalten sollten.
Wenn das so ist, bleibt der Tatbestand der Veruntreuung, egal wie hoch die Summe, eine Form des Diebstahls.
Ob diese Tat vor dem Gesetz verjährt ist oder nicht, diese Vorteilsnahme im Amt ist nicht zu entschuldigen!
Es gehört sich einfach nicht diejenigen, welche diese Vorteilsnahme anprangerten und mit den ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Mitteln anzeigten lächerlich zu machen und zu verunglimpfen, Entschuldigungen zu formulieren, wie: wegen 300 Euro Gerichte zu bemühen, lächerlich die kosten mehr als die 300 Euro wert sind!
Es gehört sich einfach nicht, wenn man in einer derart hohen politischen Position ist, und vor dem Gericht steht, dann auch noch von sich Fotos macht, um das Urteil der Verjährung in einer schon orgastisch anmutenden Schadenfreude zu feiern.
Wie schon am Anfang gesagt, es gibt Normen die sollte man bestehen lassen und nicht auf den Kopf stellen.
Diese Normen sind das Parfüm, was uns vergessen lässt das wir stinken.
Ihr Manfred Querblick

